Diskussion:Liste der Simultankirchen in Deutschland

Andere Nutzungsarten Bearbeiten

Was soll dieser Abschnitt? Aus der Einleitung wird man nicht schlau, auch steht kein Einleitungssatz über dieser Liste... --Grüße aus Memmingen 09:42, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Hallo Memmingen, die waren in der ursprünglichen Liste auf der Simultankirchenseite bei den normalen Simultankirchen eingeordnet. Diese Kirchen befinden sich aber nicht in dem angegebenen Buch. Deshalb habe ich mal einen eigenen Unterabschnitt angelegt. Hier gilt es noch etwas dazu zuschreiben. Mal gucken, ob mir was einfällt, ansonsten kann natürlich jeder andere auch was dazu schreiben. Gruß kandschwar 10:19, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Also bei uns z. B. die Kinderlehrkirche wird von zwei verschiedenen Gemeinden genutzt - das ist eigentlich das, was eine Simultankirche ausmacht. Es könnte natürlich auch sein, dass der Buchschreiber nur vom "Besitz" ausgegangen ist, denn gehören tut die KLK einig und allein der evangelischen Kirche...wäre ne Erklärung. Aber muß eine Simultankirche unbedingt zwei verschiedenen Gemeinden gehören um zur Simultankirche zu werden? Gibts dafür irgendwelche Quellen? --> Ehrliches Interesse. Werd mal schauen, ob ich was finden kann, vermute es aber eher nicht. -- Grüße aus Memmingen 10:29, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Würde mich auch interessieren, ich meine mich erinnern zu können, dass bei einer Kirchenführung an der ich teilgenommen habe, gesagt wurde, dass die Bezeichnung Simultankirche nur für solche Kirchen gilt die bis zu einem bestimmten Stichtag eine Simultankirche waren. Alles was danach gekommen ist, gilt nicht im ursprünglichen Sinne als solche. Das Problem an der ganzen Sache ist aber, dass ich das nicht selbst schriftlich habe und ich mich auch nicht mehr an das entsprechende Buch erinnern kann (Dehio vielleicht?). Unser Artikel Simultankirche lässt da ja auch leider noch ein paar Fragen offen, wenn es den tatsächlich so sein sollte wie ich es letztes Jahr gehört habe. Ich werde mich auch mal auf die Suche machen. Wünsche Dir bei Deiner viel Erfolg. Gruß kandschwar 10:55, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Einleitungssatz dieser Liste: welche von zwei Konfessionen benutzt werden. Unten dann keine Simultankirche im ursprünglichen Sinne. Irgendwie ist da der Wurm drinn. Vergleiche mein oben stehendes. --Grüße aus Memmingen 10:56, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Stimmt da ist irgendwie der Wurm drin. Vielleicht sollte man schreiben, dass eine Simultankirche eine Nutzung einer evangelischen und katholischen Gemeinde ist. Hinweis: Ich habe mal bei Benutzer:Moguntiner eine Frage gestellt, er kennt sich eigentlich recht gut im Kirchenrecht aus, vielleicht kann er was dazu beitragen. Gruß kandschwar 11:06, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Mitnutzungen eines Kirchengebäudes durch Gemeinden anderer Konfessionen kommen relativ häufig vor, zum Teil nur temporär bei Umbaumaßnahmen, zum Teil als langfristiges oder dauerhaftes Gastrecht, auch mit vertraglichen Regelungen. In meinem, hier (kur-)pfälzisch geprägten, Verständnis von "Simultankirche" sind das aber keine Simultaneen (siehe auch Pfälzische Kirchenteilung). Für mich gehört eine "Besitzgemeinschaft" dazu, was wohl auch für aller Kirchen in Henkes Liste gilt. Zum Teil sind hier die Konfessionen zwar durch Mauern getrennt, aber sie befinden sich immer unter einem Dach und das Gebäude gehört hier auch immer beiden Gemeinden.
Von daher wäre ich dafür, den Abschnitt "Simultane Nutzung" komplett zu löschen, weil er nie auch nur halbwegs vollständig werden kann. Gleichzeitig müsste die Einleitung entsprechend geändert werden, da es ja nicht um die wechselseitige Nutzung, sondern um die Eigentumsverhältnisse geht. --jergen ? 12:55, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Leuchtete mir ein. Könntest Du das dann übernehmen? Und sollte man von der "Alternativen Nutzung" nicht zumindest die jetzige Tabelle drinnlassen? Vollständig wird und kann sie wohl nie werden, aber zumindest sieht so der neugierige Leser (wie ich z. B.), wo so etwas z. B. klappt... -- Grüße aus Memmingen 13:00, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Den Wünschen von Memmingen schließe ich mich an. Ich finde auch das die "Alternative Nutzung" drinbleiben sollte, damit der interessierte Leser sieht, dass es Kirchen gibt, die zwar der einen Gemeinde komplett gehört, diese aber der anderen Gemeinde eine Nutzung einräumt. Gruß kandschwar 13:17, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Ich habe noch mal alle Diskussionsbeiträge von Simultankirche hierherkopiert. Im Moment verhindert aber das RL, dass ich noch was dazu sagen kann. Kommt noch. --Sokkok 14:26, 15. Feb. 2010 (CET)

Definition Bearbeiten

In der TRE, Art. Simultaneum, Bd. 31 (2000), S. 280-283, heißt es u.a.: Unter Simultaneum versteht man den simultanen Gebrauch eines Kirchengebäudes (eines Friedhofes oder einer anderen in den Zusammenhang des Kultes gehörenden Sache) durch zwei oder mehrere Konfessionen. ... Daneben finden sich ... Trimultaneen, wenn ein Kirchengebäude von drei Konfessionen genutzt wird. ... Geographisch begegnen Simultaneen fast ausschließlich innerhalb des ehemaligen Deutschen Reiches..., in den Gebieten, die an Frankreich fielen ..., sowie in der Schweiz. ... Die Simultaneen gehen üblicherweise auf obrigkeitliche Anordnung zurück. ... Vertragliche Regelungen zwischen kirchlichen Gemeinden sind demgegenüber viel seltener. Auch darf die brüderlich-christliche Gastfreundschaft, die in der Notzeit nach 1945 viele Kirchengemeinden ... den Flüchtlingen der jeweils anderen Konfession in ihren Kirchen gewährten, nicht zu den Simultaneen gezählt werden, da es sich dabei um kein rechtlich klar geregeltes und ausgearbeitetes Verhältnis handelte.

Eine generelle rechtstheoretische Grundlegung gab es zunächst nicht. ... [Es] blieb die rechtliche Theorie des Simultangebrauches von Kirchengebäuden bis heute unklar und umstritten. ... In der Praxis gibt es ganz unterschiedliche rechtliche Grundformen. ... Im einzelnen ist der tatsächliche Simultangebrauch je nach Abkommen, staatlicher Gesetzgebung oder Herkommen örtlich und zeitlich sehr verschieden. ... Auch die Hintergründe und Ursachen für die Simultaneen sind höchst unterschiedlich... (S. 280f.) --Hadulator 12:27, 20. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Die von Henke verwendete Definition ist online einsehbar: Wohngemeinschaften, S. 13-16. Für ihn ist danach die In-Kraft-Setzung der gemeinschaftlichen Nutzung durch einen hoheitlichen Akt ein Kernaspekt. Daraus lassen sich zwei zwingende Kriterien für Simultankirchen formulieren:
  • Die gemeinschaftliche Nutzung muss vor dem 11. August 1919 durch staatliches Handeln geregelt worden sein. (In einzelnen Regionen können frühere Stichtage gelten, henke nennt für das Königreich Sachsen 1869).
  • Die gemeinschaftliche Nutzung kann nur die heutigen "Volkskirchen" betreffen, also die evangelischen Landeskirchen und ihre Vorläufer (sprich: Lutheraner, Reformierte, Unierte) und die katholische Kirche. Simultanen mit Freikirchen wie den Mennoniten oder mit Kirchen der orthodoxen Tradition sind nach Henkes Meinung nicht möglich.
Henkes Definition ist damit natürlich räumlich stark eingeschränkt und nur auf die Regionen anwendbar, die zum Zeitpunkt des Augsburger Religionsfriedens zum Heiligen Römischen Reich gehörten, weil ihr die Vorstellung von Cuius regio, eius religio zugrundeliegt. Grob gesagt lässt sich die betroffene Region - auch wegen der damaligen konfessionellen Verhältnisse - auf Elsass-Lothringen, die Schweiz und Deutschland eingrenzen. --jergen ? 17:03, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Alpirsbach? Bearbeiten

Hallo, ich weiß nicht ob das hier die richtige Stelle ist, aber gehört die ehemalige Klosterkirche nicht auch dazu? Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Alpirsbach#Heutige_Nutzung (nicht signierter Beitrag von 92.203.19.209 (Diskussion) 22:10, 20. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Einordnungen Bearbeiten

Im Einleitungssatz heißt es zzt.: „Der Ausdruck Simultankirche oder Simultaneum bezeichnet einen von mehreren christlichen Konfessionen gemeinsam genutzten Sakralbau.“ Im TRE-Zitat wird deutlich, dass der Begriff Simultankirche nicht eindeutig gefasst ist. Wenn es jedoch auf der Internetseite der Mennoniten über Ibersheim heißt: „So wird das Gotteshaus auch regelmäßig von der evangelischen Gemeinde und gelegentlich auch von der kath. Kirchengemeinde genutzt“, dann sehe ich darin eher mennonitisches Eigentum mit sehr großzügigem Gastrecht. Analoges gibt es des öfteren. Zum Beispiel nutzen altkatholische Gemeinden evangelische Kirchen. „Echte“ Simultaneen sind hingegen deutlich weniger Kirchen, wie etwa Hahn (Hunsrück) im Kirchenkreis Simmern-Trarbach. Auch bin ich mir bei der Einordnung von St. Remigius in Brauneberg nicht sicher. Ich kenne das Gebäude, habe in der evangelischen Kirche schon gepredigt. Aber ist das wirklich ein Simultaneum? Ein Gebäude, das zwei Eingänge hat, in dem man nur durch die Außentüren vom einen in den anderen Gebäudeteil kommen kann? -- Dietrich 00:34, 14. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Dass der Simultaneums-Begriff nicht eindeutig ist, macht die Sache in der Tat komplex. Hinzu kommt wohl, dass das Simultaneum historisch eher negativ belegt ist (und tlw. immer noch so gesehen wird), während aktuell eine positive Wertung zumindest versucht wird (vgl. den Titel des Buches: "Wohngemeinschaften..." - das hat heute doch nichts Schreckhaftes mehr). - Ein mir bekannter Pfarrer hat, wenn ich es richtig verstanden habe, eine Zeit lang (wo? auch mit der Liste komme ich nicht drauf...) ein Simultaneum vorgefunden, das so aussah, dass die römisch-katholische Kirche Eigentümerin des Kirchengebäudes war, während die Evangelischen es zu Gottesdiensten stundenweise nutzen durften. Das klingt eher nach dem alten Modell, er war davon auch nicht angetan... Wenn man unter Simultaneum nur negativ konnotierte Verhältnisse fassen will, wirds schwierig, das riecht nach TF und vor allem Einzelfallrecherche für jedes Simultaneum. - Oder wir beschränken uns auf die Kirche, bei denen ausdrücklich der Begriff des Simultaneums/der Simultankirche nachweisbar ist. Oder wir handhaben es pragmatisch, so wie jetzt was für Ibersheim übrigens heißt, dass das "großzügige Gastrecht" sogar bedeutet, dass sich die beiden Gemeinden an den Feiertagen keine Konkurrenz machen, sondern die Weihnachtstage bzw. Karfreitag/Ostern untereinander aufgeteilt haben. Falls ich einen Beleg dafür beibringen kann, werde ich es tun. In jedem Fall muss das, was wir hier machen, aus dem Text zur Liste deutlich werden. Grüße, --Sokkok 20:39, 14. Feb. 2010 (CET)
PS: Was sucht denn der Laie, bzw. was versteht ein Laie unter Simultankirche? Und wo kann er finden, was wir hier jetzt ggf. rausschmeißen? Wissen vernichten ist nicht gut, machen wir dann eine Liste dauerhaft ökumenisch genutzter Kirchengebäude, die keine Simultankirche sind? --Sokkok 20:42, 14. Feb. 2010 (CET)

Könnten wir uns evtl. bei der Liste auf eine Seite zum Diskutieren einigen? Bei der Liste diskutieren wir genau dasselbe Problem ;o). Dank im voraus!

Hauptdiskussion: Diskussion:Liste der Simultankirchen in Deutschland -- Grüße aus Memmingen 12:25, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Meinetwegen; kopierst Du alles von hier dorthin, was dort auch relevant ist? Danke! --Sokkok 12:36, 15. Feb. 2010 (CET)

Liste benötigt Einzelnachweise Bearbeiten

Da die Liste offensichtlich nicht der im Kopf angegeben Literatur entnommen wurde, sind Einzelnachweise für jede Kirche notwendig, vorzugweise aus der wissenschaftlichen Literatur. Wo befinden sich die rund dreißig in der Liste fehlenden Kirchen? --jergen ? 18:50, 13. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Guten Morgen, ich habe mal die Liste der Simultankirchen in Deutschland angelegt. Hierzu habe ich das Inhaltsverzeichnis des Buches von Heinz Henke benutzt. In der Bucheinleitung bzw. im Verlagstext steht, dass es 64 Simultankirchen sind, schaut man sich die Liste jedoch an, kann man erkennen, dass es tatsächlich 65 sind. Gruß kandschwar 09:36, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Hm, es sind eigentlich nicht so viele, dass die nicht auch in diesen Artikel passen.
Meine eigentliche Frage wäre, wie denn Henke Simultankirche definiert. Nicht, dass das das Maß aller Dinge ist, aber interessant wäre das schon. Offensichtlich, so meine Vermutung, versteht er Simultankirche so, dass das immer eine evangelisch(-landeskirchliche)/römisch-katholische Angelegenheit ist, wohl im Anschluss an das, was ich weiter unten zum alten Verständnis rechne. Angesichts der lexikalischen Unschärfe in der Definition kann es aber nicht sein, dass wir uns einfach so nach einem Buch richten, das zufälligerweise ein bestimmtes Verständnis hat - vielleicht ja auch nur pragmatisch und (natürlich) mit einem gewissen Verkaufsinteresse; daraus werden bei der Liste der Simultankirchen dann aber zwei Listen... Ich bin mit dieser Lösung noch nicht glücklich... Grüße, --Sokkok 12:20, 15. Feb. 2010 (CET)

Bilder Bearbeiten

Was die ganze Liste etwas auflockern könnte, wäre evtl. auch ein Abschnitt für Bilder der Kirche. Auch würde ich bei den ehemaligen ebenfalls eine Liste bevorzugen und eintragen, welche Konfession mit welcher und von wann bis wann, etc. Also genauso wie die anderen beiden Abschnitte. Was hältst Du davon? --Grüße aus Memmingen 09:44, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Hallo Memmingen, für die ehemaligen kann natürlich auch Tabelle nach gleichem Muster angelegt werden. Bei der Erstellung der anderen Liste hatte ich mir zwar auch Gedanken über die Aufnahme eines Bildes gemacht, aber mich erstmal dagegen entschieden. Da die Darstellung der restlichen Spalten sehr wahrscheinlich darunter leidet. Aber ich habe nix dagegen wenn eine weitere Spalte dafür eingefügt wird. Ach ja, zum Schluß noch ein Hinweis: Ich habe auf der Kartenwunschseite der Kartenwerkstatt den Wunsch geäußert eine entsprechende Verteilungskarte zu bekommen. Gruß kandschwar 10:17, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Abschnitt "Gemeinsame Nutzung" Bearbeiten

Ich habe den Abschnitt "simultane Nutzung" in "gemeinsame Nutzung" umbenannt, um den Unterschied etwas klarer herauszustellen. Ich halte ihn dennoch für problematisch, weil es eine Vielzahl von freiwillig gemeinschaftlich genutzten Kirchengebäuden gibt. Dazu zählen unter anderem einige Autobahnkirchen und die so genannten "Ökumenischen Gemeindezentren", von denen es etwa 30 allein in Deutschland geben dürfte. Gemeinschaftlich genutzte klassische Kirchengebäude dürfte es in größeren Städten noch deutlich mehr geben; schon meine evangelisch-unierte Kirchengemeinde besitzt zwei Gastgemeinden außerhalb der Landeskirche, die wöchentlich oder vierzehntägig ihren Gottesdienst bei uns feiern.

Das Problem liegt also darin, dass dieser Abschnitt relativ unbestimmt ist und - wenn Vollständigkeit angestrebt wird - den Kerninhalt, also die tatsächlichen Simultankirchen, an Umfang deutlich übertreffen dürfte. --jergen ? 10:36, 16. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Ich denke nicht, das diese Liste jemals vollständig sein wird. Es sollte hier lediglich mit Beispielen - und wenn es mer als 70 werden, ist dies m. E. nach auch nicht schlimm - gezeigt werden, daß es eben auch noch andere Nutzungsarten gibt, als das reine Simultaneum. -- Grüße aus Memmingen 10:47, 16. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Guten Morgen, sollte der Abschnitt "Gemeinsame Nutzung" weiter wachsen, so sollte man diesen aus diesem Artikel in einen eigenen Auslagern. So hätten wir beides. Ach übrigens es gibt da auch noch den Artikel Doppelkirche der ja auch irgendwie Artverwandt ist. Gruß kandschwar 11:08, 16. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Ja, aber das sind Kirchen, die "nur" einen gemeinsamen Dachstuhl haben und sonst nur von Außen in die benachbarten Kirchenteil kommen können. Ich hatte so nen Artikel auch schon irgendwann mal bei den Kandidaturen bewertet, weiß nur nicht mehr, welcher es war... Ein Simultaneum oder eine gemeinsame Benutzung schließt ja auf den selben Raum, in dem die Gottesdienste stattfinden. Das ist bei Doppelkirchen nicht der Fall. -- Grüße aus Memmingen 11:44, 16. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Mmmhhh, nach dieser Definition, wäre die Simultankirche Gau-Odernheim eine Doppelkirche, da nachträglich eine Mauer eingezogen wurde und man nur von außen in den jeweils anderen Teil kommt. Dennoch nennen die Ortsgemeindeseite und die evangelische Gemeinde auf ihren Webseiten, es Simultankirche. Auch Dehio schreibt "Simultanpfarrkirche". Oder zählt eine nachträglich eingezogene Mauer nicht dazu? Gruß kandschwar 19:20, 16. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Vermutlich zählt das nachträglich hier nicht. -- Grüße aus Memmingen 19:27, 16. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Hattet ihr die oben verlinkte Definition von Henke gelesen? Das Vorstehende wirkt nicht wirklich so. Kern ist bei ihm der hoheitliche Akt, der eine gemeinsame Nutzung vorschreibt. Im Rahmen der Pfälzischen Kirchenteilung musste staatlich verordnet eine Mauer in das zuvor gemeinsam genutzte Gebäude eingezogen werden. Wenn man jetzt alles rauswerfen würde, wo es dadurch baulich getrennte Räume gibt, würde fast alles in Rheinland-Pfalz wegfallen (und einiges darüber hinaus). So auch die Dirmsteiner Laurentiuskirche, die eigentlich eine klassische Doppelkirche ist, aber auf landesherrschaftliche Anordnung so geplant wurde.
Bitte denkt an WP:KTF. Wenn der Artikel im Kernbestand einer Quelle folgt, ist es nicht an uns, vermeintliche Irrtümer dieser Quelle zu berichtigen. --jergen ? 09:48, 17. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Ich glaube nicht, daß wir hier eine TF machen wollten, lediglich eventuell eine Erklärung für die eine Bezeichnung Doppelkirche - ungleich - Simultankirche finden. Wenn Du sagst, das es lediglich um den Zeitpunkt geht, ok. Die Dirmsteiner Kirche war auch die, die ich im Kopf hatte, aber eben den Namen nicht mehr wusste. Dank und -- Grüße aus Memmingen 11:42, 17. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Simultankirche Theisenort Bearbeiten

Nach der Henke'schen Definition müsste doch eigentlich auch die Simultankirche „Zur Heiligen Dreifaltigkeit“ in Küps–Theisenort (Bayern, Oberfranken) in die Liste. Sie wurde 1097 als Kapelle ersterwähnt, 1698 als evangelische Kirche neu errichtet und 1830 auf Erlass von König Ludwig I. zur Simultankirche (ev./kath.) ernannt. Henke erwähnt die Kirche nicht. Hier und hier stehen die Infos dazu. --presse03 (Diskussion) 14:52, 31. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Hallo Presse03, wie ich eben gesehen habe wurde in die Liste eine weitere Simultankirche eingetragen die es erst seit 2004 gibt und diese ja nach der Henke'schen Definition auch keine wäre. Wir sollten überprüfen ob die Henke'sche Definition eine passende Legaldefinition, oder vielleicht eine willkürliche Definition von ihm? Ich werde mal das Buch suchen und entsprechend nachschlagen. Gruß kandschwar (Diskussion) 18:09, 31. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Und? Hat dein Nachschlagen etwas erbracht? Gruß --presse03 (Diskussion) 11:41, 3. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Argh. Da war ja noch was. Warum auch immer, ich habs vergessen nachzuschlagen. Gruß kandschwar (Diskussion) 17:05, 3. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Buch gefunden. Werde allerdings heute nicht dazu kommen, es zu lesen (S. "Klappentext ohne Seitenzahl" sowie 9–33), vielleicht morgen. Erinnere mich einfach Ende Mai noch mal ;-) kandschwar (Diskussion) 17:11, 3. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Gerne. Hat ja keine Eile.--presse03 (Diskussion) 21:43, 3. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
@Kandschwar: Hier folgt die gewünschte Erinnerung Ende Mai ;) --Tzgermany (Diskussion) 19:42, 27. Mai 2021 (CEST)Beantworten
@Tzgermany: Danke für die Erinnerung. Wie schnell doch die Zeit verging. ;-) Also auf dem hinteren Klappentext steht:

„[…] Das Resultat ist mit allen Bistümern und evangelischen Landeskirchen abgeglichen und sichert dadurch ein vollständiges Ergebnis. […] Simultankirchen sind nach der geltenden staatsrechtlichen Definition die Folge obrigkeitlicher Entscheidungen. Sie stammen demgemäß aus der Zeit, als Staat und Kirche noch nicht getrennt waren. Alle bi- oder mehrkonfessionellen Kirchennutzungen, die nach der Trennung von Staat und Kirche entstanden, sind somit keine Simultankirchen sondern erfüllen den modernen Begriff des ökumenischen Gemeindezentrums. […]“

Reicht das? Gruß kandschwar (Diskussion) 21:54, 27. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Danke fürs Nachschlagen! Ich bin in der Diskussion nicht so drin, mir war nur aufgefallen, dass der Punkt noch offen ist.--Tzgermany (Diskussion) 22:41, 27. Mai 2021 (CEST)Beantworten

NRW: Johanniskirche auf dem Gelände der LVR-Klinik in Süchteln Bearbeiten

Eine hamwer noch :

Am 1905 wurde mit dem Bau einer Kirche auf dem Gelände der heutigen LVR-Klinik in Süchteln begonnen.

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/viersen/neues-buch-uebers-johannistal-aid-1.697879

http://www1.ekir.de/evkirchesuechteln/gb155.pdf#page=6

Sie ist die einzige Simultankirche im Kreis Viersen (Quelle: Rheinische Post / Manfred Baum, Lokalteil Viersen, 24. Februar 2015, Seite C2: Johanniskirche: Hundert Jahre gelebte Ökumene)

(off topic: sie hat eines der ältesten Gussstahlgeläute (3 Glocken) am Niederrhein und eine Orgel von Johannes Klais Orgelbau).

Belege Bearbeiten

Die Refs zu Markt Herrnsheim und ak/anglik. Stuttgart geben nicht das her, was sie sollten. Wer kennt bessere Linkziele? -- Dietrich (Diskussion) 08:10, 18. Mär. 2017 (CET)Beantworten

"Eine Sonderrolle nimmt die St.-Fabian-Kirche im niedersächsischen Ringstedt ein" Bearbeiten

 
Wallonerkirche: Drei unter einem Dach

Dann ist die Wallonerkirche Magdeburg wohl noch spezieller: Die ev-luth. Altstadtgemeinde und die evang. Studentengemeinde nutzen die Kirche (den Chorraum, das Hauptschiff ist für normale Messen viel zu groß und hat keine Orgel), die ESG und die ev.-reformierte Gemeinde nutzen eine Kapelle der Wallonerkirche (rechts vor dem Chor). ESG und luth. Gemeinde nutzen zusammen den Gemeindesaal, und ohnehin ist das ganze moderne Gebäudeensemble mit dem Gemeindesaal neben der Wallonerkirche in einem Guß mit der benachbarten KSG bzw. kath. Petrigemeinde entstanden, die auch einen Teil dieses (außerhalb des Bildes befindlichen) Neubaus aus DDR-Zeiten nutzt. Manches ist eben kaum faßbar und definierbar, aber es funktioniert (bei gutem Willen und Miteinander).--32-Fuß-Freak (Diskussion) 20:06, 19. Dez. 2022 (CET)Beantworten