Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Chemnitz-Röhrsdorf

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Lguenth1 in Abschnitt Änderungen Listeneinträge

Änderungen Listeneinträge Bearbeiten

Hallo @Lguenth1, so langsam bin ich mit dir am Verzweifeln. Ich möchte nicht jede Änderung an den Listeneinträgen kommentieren und offentsichtlich hast du ja eine genaue Vorstellung, wie es auszusehen hat! Von deiner Ansicht darf nicht davon abgewichen werden und kompromissbereit ist auch etwas anderes ? Referenzen sind nicht gestattet, warum ? Textänderungen werden zurückgeändert! Soll ich für jede Änderung bei dir eine Genehmigung einholen (ich fühle mich gerade sehr demotiviert), unter Zusammenarbeit verstehe ich allerdings etwas anderes! Bsp. "Wohnstallhaus eines ehemaligen Bauernhofes" ist trotzdem in der Bezeichnung nur ein "Wohnstallhaus" alles andere gehört in die Beschreibung. Wenn du es anders siehst, dann ist das eben so und ich werde deswegen keine Diskussion mit dir anfangen, mAn ist das falsch. mfg --Cookroach (Diskussion) 07:54, 30. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Wenn "Wohnstallhaus eines ehemaligen Bauernhofes" die offizielle Bezeichnung des Kulturdenkmals in der sächsischen Denkmalliste ist, dann hat sie es auch hier zu sein, ganz einfach. Einzelnachweise sind selbstverständlich gestattet, aber entsprechend Hilfe:Einzelnachweise nur als Belege von Inhalten. Das war bei dem Link zur Grundschule nicht der Fall, zumindest nicht erkennbar. Denn dass es sich um die Röhrsdorfer Grundschule handelt, ist bereits mit dem Link auf die pdf belegt.--Lguenth1 (Diskussion) 18:35, 30. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Du argumentierst um deine Ansicht zu rechtfertigen und willst mich dazu bewegen, den selben Fehler zu begehen. Fest steht, das es eben nicht die von dir beschriebene "offizielle Bezeichnung" in der Denkmalliste ist, weil es dort unter "Kurzcharakteristik" steht, also teil der Beschreibung und nicht die Bezeichnung ist. Zu den Einzelnachweise habe ich leider auch eine andere Meinung, sie sollen mAn nicht nur Inhalte belegen, sondern bieten auch die Gelegenheit zu weiterfürhenden Informationen. mfg--Cookroach (Diskussion) 23:01, 30. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Hinzugefügter Friedhof Bearbeiten

lt. Quellendokument ist unter der ID sowohl Kirche als auch Friedhof mit Kapelle geführt, um die Kirche als Einzeldenkmal sichtbar zu machen und den Friedhof samt Kapelle nicht unbeachtet zu lassen, wurde die Objekt-ID: 09233518 aufgeteilt und mit entsprechenden WD-Objekten verknüpft, ich hoffe das passt. Gern an Beschreibung noch korrigieren, wenn da etwas anders gesehen wird. mfg--Cookroach (Diskussion) 11:24, 31. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Der Friedhof ist nicht denkmalgeschützt, sondern nur die Trauerhalle. Ich habe das entsprechend umformuliert.--Lguenth1 (Diskussion) 19:46, 31. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Dann hättest du den Eintrag auch gleich löschen können, so ist es definitiv falsch. Wenn nur die Trauerhalle unter Denkmalschutz stehen würde, hieße der Text: "Kirche und Trauerhalle" im Denkmalregister steht aber eindeutig: "Kirche mit Ausstattung, Trauerhalle, Einfriedung und Kirchhof" - das bedeutet das sowohl Friedhof samt Mauer als auch Trauerhalle und Kirche unter der ID zusammengefasst sind. Die Trauerhalle rauszupicken ist deswegen falsch, weil dann wiederrum der Friedhof keine Erwähnung findet. Ich werde zur generellen Klärung dieser u.ä. Fragen demnächst mit dem LfDS sprechen und zur Sachklärung beitragen können. Fakt bei der Darstellung nur Kirche ist falsch, nur Trauerhalle und Kirche ist ebenso falsch; der Kompromiss wäre mein Vorschlag gewesen: Friedhof samt Trauerhalle und als Teil davon die Kirche, wie bereits in Commons und WikiData umgesetzt.--Cookroach (Diskussion) 10:58, 1. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Vorneweg: Ich würde um eine sachlichere Diskussion bitten. "Kirchhof" und "Friedhof" kann man nicht einfach gleichsetzen, aber trotzdem hast Du mich ins Nachdenken gebracht. Für Verunsicherung sorgt nämlich, dass in der Denkmalkarte auch der Friedhof von der Schraffierung erfasst wird. Sollte der aber tatsächlich mit dem Begriff "Kirchhof" gemeint sein, würde das ganz praktische Fragen aufwerfen, weil laut Denkmalschutzgesetz jede Veränderung denkmalrechtlich genehmigt werden müsste - und das wäre völlig unpraktikabel, weil auch in Röhrsdorf ständig neue Gräber angelegt und alte eingeebnet werden müssen. Gibt es dann eine Sonderregelung für Friedhöfe, dass solche Arbeiten keine Veränderungen der Substanz darstellen und zulässig sind? Aber wo würde man dann bei der Einebnung oder Anlage ganzer Gräberfelder die Grenze ziehen? Und selbst wenn wirklich der Friedhof gemeint wäre, kann man nicht einfach den vom Landesdenkmalamt verwendeten Begriff durch einen anderen ersetzen (aber die vielleicht um eine eindeutigere Formulierung wie bspw. "Kirch- und Friedhof" bitten). Die Mauer wiederum würde meines Erachtens erfahrungsgemäß separat ausgewiesen werden, wenn sie denkmalgeschützt wäre, siehe bspw. 09203727 in Glösa.--Lguenth1 (Diskussion) 19:36, 1. Feb. 2024 (CET)Beantworten