Sohn oder nicht Sohn, das ist hier die Frage

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Hallo, allerseits,

im Abschnitt Geschichte wird erklärt, dass ein "Teilungsvertrag zwischen den Söhnen des Grafen Johann von Nassau-Dillenburg" existierte. Von welchem Johann ist hier die Rede: Johann (Nassau-Dillenburg) scheint mir kinderlos, Johann von Nassau-Dillenburg und Johann I. (Nassau) passen nicht in die erwähnte Zeit. Zumal bei erstem behauptet wird, dass er als erster und letzter Vertreter der Linie das Zeitliche segnete.

Besten Gruß, -- Tutenstein 21:39, 10. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Das Hauptproblem scheint mir zunächst folgendes zu sein: Irgendwer hat offensichtlich in 2006 bezügliche der ersten urkundlichen Erwähnung einen Halbsatz von dieser Seite übernommen, der aus 1941 stammt und bezüglich des Vaters (Johann von Nassau-Dillenburg) wohl falsch ist.
In Gensickes Landesgeschichte des Westerwaldes wird bei der Beschreibung des "Gerichts Liebenscheid" (Seite 452) ausgeführt: "Erwachsen um die Burg Liebenscheid im Gericht Haiger, die 1341 Graf Heinrich von Nassau-Beilstein erhielt...".
Dieser Heinrich von Nassau-Beilstein, das Jahr 1341 für die Teilung und die Zuordnung von Liebenscheid (u.a.) an diesen Heinrich ist bei Wikisource bzw. unter Heinrich I. (Nassau-Beilstein) beschrieben; dessen Vater war laut Wikisource Heinrich I. von Nassau-Dillenburg), der bei Wikipedia einen Artikel unter Heinrich III. (Nassau-Siegen) hat (richtig wäre wohl Heinrich I. (Nassau-Dillenburg). --Update 01:03, 21. Jul. 2011 (CEST)Beantworten