Diskussion:Leistungsträger (Sozialrecht)
Fehler im Anmerkungsverezeichnis Bearbeiten
Bei der Anmerkung 1 kann es sich nur um einen Fehler handeln, da bei den Auslandsvertretungen als Beleg ein medizinisches Fachbuch angeführt wird.
Bei der Anmerkung 1 kann es sich nur um einen Fehler handeln, da bei den Auslandsvertretungen als Beleg ein medizinisches Fachbuch angeführt wird.