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welche leistung bezahlt die personenversicherung(allgemein)

"falsch" Bearbeiten

Hallo 88.130.153.105 , Eine Änderung durchführen an einem Artikel indem Du "falsch" hinzufügst, ist mE unzureichend. Ich habe daher Deine Änderung wieder rückgängig gemacht. --Asurnipal 22:14, 30. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Die bisherige Einleitung suggerierte, die bereicherungsrechtliche Definition der Leistung als "bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens" gelte universell fürs BGB, was falsch ist. So setzt diese die "Mehrung fremden Vermögens" also eine Bereicherung voraus (sonst hätte man auch nichts zum Abschöpfen), eine Leistung im schuldrechtlichen Sinne setzt dies jedoch nicht vorraus, im Gegenteil, sie kann sogar vermögensmindernd sein. --Irrwitz (Diskussion) 16:08, 25. Okt. 2014 (CEST)Beantworten