Diskussion:Laserpistole

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2001:871:25A:8454:3116:52C2:60BA:C0BA in Abschnitt Werbung?

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Ich bin mir sicher, dass die Firmen LTI, Jenoptik (Laveg), Multanova (Laserpatrol) oder Riegl hervorragende Qualität erzeugen, wie einige endere auch, aber warum werden sie in diesem Artikel so besonders hervorgehoben??? Vielleicht denkt ihr die Leser sind zu dumm um selbst im Internet zu suchen ...

"Anbieter von Laserhandmessgeräten sind zum Beispiel die Firmen LTI, Jenoptik (Laveg), Multanova (Laserpatrol) oder Riegl." (nicht signierter Beitrag von 2001:871:25A:8454:3116:52C2:60BA:C0BA (Diskussion) 20:22, 25. Mai 2021 (CEST))Beantworten

Quellen? Bearbeiten

Es ist leider überhaupt nicht ersichtlich, woher die Informationen in diesem (auch nicht optimal formartierten) Artikel stammen, liest sich insgesamt nicht wie ein enzyklopädischer Artikel, sondern listet hauptsächlich auf, wodurch Lasermessungen (angeblich?) verfälscht werden können. --serial2k 20:53, 26. Feb 2006 (CET)

habe den Text überarbeitet, allerdings konnte ich das zeugs auch nicht auf viel sauberer Füsse in Bezug auf Quellen packen. das einzige was ich habe, ist http://radarfalle.de, aber das ist auch nicht das ideal :) (etwas subjektiv) --Lordthundering 22:48, 1. Mär 2006 (CET)

Interessant wäre auch, welche Fahrzeuge man messen kann und wo es Probleme gibt. Ich habe gehört, daß es bei Motorrädern schwierig ist, weil man auf einen Teil des Fahrzeuges zielen muß, der gut reflektiert und bie Fahrrädern soll es fast völlig unmöglich sein. Weiß da jemand Genaueres? --ChesneyB 10:03, 5. Aug 2006 (CEST)

Vom ADAC gibt es 2 PDF's eventuell könnte man daraus Informationen nehmen bzw. als Quelle angeben, da hier z.b. auch die Zeitdauer der Messung beschrieben steht: http://www.adac.de/images/Checkliste%20Laser_tcm8-24830.pdf http://www.adac.de/images/ADAC-Praxistest-Laser-2005-Langfassung_tcm8-123941.pdf --Krishl 23:00, 9. Aug 2006 (CEST)

Ich habe in einigen Fernsehreportagen gesehen, dass bereits wenn ein langsamer PKW direkt vor einem (rasenden) LKW fährt, trotz genauer Anpeilung die Geschwindigkeit des LKWs erfasst wird, sodass Messfehler sehr wahrscheinlich sind. Grund hierfür sei die große Angriffsfläche des LKW, der trotz nur geringer Streuung immer noch den Lastwagen erfasst. Gelazerte Leute könnten das Ergebnis wohl gerichtlich abstreiten. --Lazer erazer 22:48, 1. Nov. 2006 (CET) (PS: Lazer schreibt sich mit S)Beantworten

Der Einwand ist sicherlich richtig, aber nur bei Messungen aus großer Entfernung. Bei den modernen Lasermessgeräten ist eine Strahlaufweitung von 5 mrad gegeben, was einem Duchmesser von 50 cm auf 100 m bedeutet. Außerdem ist bei besagten Messgeräten ein Kreis erkennbar, der die Strahlaufweitung wiedergibt. Ist der Kreis größer als das gemessene Objekt, sind Messungen per se verboten. Ansonsten sind ab 300 m sowieso nur Messungen von Einzelfahrzeugen zugelassen. Besagte Fernsehsendungen sind eher für den Abfall geeignet, da sie viele Gerichtsprozesse provozieren, wo aber Einsprüche, bis auf wenige Ausnahmen samt und sonders abgewiesen werden.

FRAGE? Bearbeiten

wie wird der Laserstrahl vom Empfänger dedekiert? man weis jo nicht in welche richtung das Auto den Strahl ablenkt?

Ich gehe mal davon aus, dass dein Auto kein Prototyp aus der amerikanischen Stealth-Flotte ist, sogesehen werden die Laserstrahlen in alle Richtungen abgelenkt. Nur ein Bruchteil (aber wegen der größeren sichtbaren Oberfläche der relativ gesehen größte) wird dann letztendlich vom Empfänger erfasst, und detektiert (das periodische Signal von anderen äußeren Einflüssen bereinigt). So kann auch ein schwaches, gestreutes Signal erkannt werden. Nur leider ist die Herkunft des Echos nicht auszumachen, was zu oben beschriebenen Problemen führt. --Lazer erazer 18:10, 2. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Noch ein Nachtrag. Die Polizei peilt meistens das Nummernschild oder den Scheinwerfer an, da dies die besten Reflektionsstellen an einem Fahrzeug sind. Und wie der Name schon sagt, reflekieren sie den Strahl. --railrun 11:53, 14. Dez. 2008 (CET)Beantworten


WEITERE FRAGE: Wo gibt es Laserpistolen mit Strahlenstreuung um 5 MilliRadiant (= ~0.286°) ? Die bekannte Riegl FG21P hat laut Handbuch eine Strahlenstreuung um 2 mRad (= ~0.115°), was auf 1000m Entfernung einen Fleck mit Durchmesser 2 * 1.000001356 m macht.

Die angegebenen 0.5° (= 8.6 mRad) Strahlenstreuung scheinen nicht richtig zu sein! Damit hätte man einen Durchmesser von fast 9 m nach 1000m Entfernung ????

-rponline (nicht signierter Beitrag von 77.180.147.81 (Diskussion | Beiträge) 12:27, 1. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Rechenfehler Bearbeiten

Bei einer geforderten Genauigkeit von 1 m ist eine Auflösung von 3 ns (nicht 30 ns!!!) erforderlich. Da ich nicht weiß wie, bitte den Artikel entsprechend korrigieren. Jörg Meier (nicht signierter Beitrag von 91.61.29.148 (Diskussion) 16:16, 19. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten


Stimmt da ist irgendwo ein Fehler, wenn man 1m durch die Lichtgeschwindigkeit teilt kommt man auf nur 3 ns. Bin mir aber nicht sicher, ob man nicht mit Hin- und Rückweg rechnen kann, also bei einer Entfernung von 1m ein "Lichtweg" von 2m und entsprechend 6ns ?! --Wickie37 10:52, 10. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Geschichte Bearbeiten

Man erfährt garnichst über Herkunft und Enstwehungszeit und über die verbreitung, nur alles technsiche Details. seit wann gibt edenn Lp und wer hat sie erfunden? (nicht signierter Beitrag von 91.43.87.135 (Diskussion) 23:49, 7. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Antwort Bearbeiten

Die Laserpistole wurde vom US-Amerikaner John L. Barker Sr. im Zweiten Weltkrieg entwickelt und von ihm auf dem Merritt Parkway zur Geschwindigkeitsmessung von Fahrzeugen 1947 in Connecticut getestet.

Timohap (Diskussion) 23:25, 6. Mai 2014 (CEST)Beantworten

schlechte Begriffetablierung by Wikipedia Bearbeiten

Eine Pistole ist nach normalem Verständnis immer etwas was in der Hand gehalten wird. Eine Quelle die den Begriff unreflektiert verwendet plus eine wo der Begriff ausdrücklich in Anführungszeichen steht sind auch nicht geeignet etwas anderes zu belegen. --Itu (Diskussion) 11:17, 17. Apr. 2013 (CEST)Beantworten


Den Begriff "Laserpistole" gibt es weder im Verkehrsrecht noch bei den Herstellern. Es handelt sich um ein "Laserhandmessgerät". Bitte noch die Überschrift entsprechend abändern. Danke. (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.52 (Diskussion) 11:44, 17. Mai 2013 (CEST))Beantworten

außer der Winkel wäre 0, was aber selten vorkommt Bearbeiten

Das ist trivial und ergibt sich aus dem Gesagten bereits. Auf den ersten Blick "außer" könnte man auch meinen, dass von 90° die Rede ist. Gelöscht. erledigtErledigt Ra-raisch (Diskussion) 12:19, 24. Jan. 2021 (CET)Beantworten