Diskussion:Landstände der Landgrafschaft Hessen

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Karsten11 in Abschnitt Mader Heide 1627

Grafen Bearbeiten

Grafen gehörten zwar zum Hochadel, waren aber keine „Fürsten“. --Cosal 15:40, 19. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Deine Formulierung ist natürlich besser. Vielen Dank. Die Quelle ist hier auch eher ungenau. Namentlich werden die Waldecker Grafen genannt. Ich kann mir aber nicht wirklich vorstellen, dass diese Landtagseinladungen regelmäßig gefolgt sind.Karsten11 15:47, 19. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Wo hast du gefunden, dass es bei den hessischen Landständen eine Grafencurie gab? Büsching und Berghaus kennen nur 1) Prälaten, 2) Ritterschaft, 3) Landschaft bzw. Städte. Erbmarschall und stets zuerst abstimmend war der Älteste der freiherrlichen Familie Riedesel; Erbschenk der Älteste der Schenken von Schweinsberg. Zur Ritterschaft der Landgrafschaft zählten nach Berghaus I, 1, S. 322 (in Klammern steht die Zahl der landtagsfährigen Güter): Baumbach (11), Berleps (5), Biedefeld, Bischofshausen (2), Bodenhausen, Boineburg genannt Hohenstein (8), Brink, Buttlar (5), Calenberg (2), Capella, Dallwig (4), Dornbach (3), Diede (5), Donop, Döring (2), Döringenberg (2), Drach (2), Eschwege (2), Fleckenbühl genannt Bürgel, Gall, Gilso (4), Habell, Heidewolf, Horn, Hottenbach, Hundeshausen (3), Keudel (3), Knoblauch, Kornberg, Lindau, Löwenfeld, Löwenstein (4), Lütter, von der Malsburg (7), Meysenbugk (4), Milchling(3), Münch, Nagel, Pappenheim (2), Pretlack, Radenhausen, Rau (2), Roding, Romrod (3), Rothsman, Schäffer, Schachten, Scholetz, Schwerzell, Seebach, Sayboltsdorf, Spiegel (3), Stein, Stockhausen, Träuschbuttlar (6), Trohe, Trott (4), Urf, Verschür (2), Vulten (3), Vrede, Weitershausen, Winter, Wolf von Gudenberg, Wollenstein, Worm. Welche Städte nach den 5 Teillandschaften landtagsfähig waren, habe ich noch nicht zusammen. --Hvs50 19:18, 23. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Die Quelle meines Wissens ist das angegeben Buch von Siebeck. Ich denke, das ist primär ein sprachliches Problem. Wenn Grafen landtagsfähige Güter besaßen, waren sie (als Teil der Ritterschaft) landtagsfähig. Ob sie eine eigene (sozusagen Teil-)Kurie bildeten, daran würde ich spontan auch zweifeln. Allerdings hatte ich das Bich so verstanden. Ich schaue mir das die Tage noch einmal in der Bibliothek ein. Wenn Du Deine Ergänzungen bitte im Artikel einstellst. Im Zweifel haben wir dann widersprechende Quellen und ich würde dies in diesem Sinne ergänzen.Karsten11 15:50, 24. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Mader Heide 1627 Bearbeiten

In dem Artikel Mader Heide wird dort ein Landtag für 1627 angeführt. Hier im Artikel wird 1603 als letzter Landtag genannt. Kann jemand den Widerspruch klären? -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 15:43, 6. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Ich sehe keinen Widerspruch. 1603 fand der letzte reguläre Samtlandtag statt. Sonderlandtage für Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt gab es auch später. Bei der Abdankung von Moritz von Hessen-Kassel 1627 wirkten eben nur die Landstände von Hessen-Kassel mit. Ich denke eher, wir bräuchten Landstände der Landgrafschaft Hessen-Kassel resp. -Darmstadt oder entsprechende Absätze hier im Artikel.--Karsten11 (Diskussion) 17:42, 7. Jan. 2015 (CET)Beantworten