Diskussion:Landkreis Berchtesgaden

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von 2001:A61:5DD:D01:88F1:DDCD:3AD9:B504 in Abschnitt Revert vom 16. Dez. 2023 betr. REI

Der Grenzverlauf im Norden des alten Landkreises Berchtesgaden stimmt nicht. Augenscheinlich wird dies, da der Landkreis Traunstein auf der Karte im ca. im Bereich Piding an Salzburg angrenzt, was nicht der Fall ist. Es dürften auf der Karte die Gemeinden Anger und Piding fälschlich dem Landkreis Traunstein zugeschlagen worden sein. Diese gehörten allerdings auch zum damaligen Landkreis Berchtesgaden. Ich weiß nicht wie die Karten entstehen und wie sie bearbeitet werden können und bitte daher Nutzer mit entsprechenden Kenntnissen die Korrektur vorzunehmen. --Ramsau 17:30, 28. Feb 2006 (CET)

  • Hallo Ramsau, Du hast recht! In der Originalkarte von 1970 liegt der Schriftzug Bad Reichhall so ungüstig, daß er für die Landkreisgrenze gehalten wurde. Ich habe es korrigiert. Schöne Grüße! --Tegernbach 14:54, 4. Mär 2006 (CET)

Distrikt - Bezirk Bearbeiten

Vor der Umbenennung von Bezirk in Landkreis, taucht zusätzlich der Begriff Disitrikt auf. Eine nähere Erklärung fehlt. Ich konnte das - zumindest auf den ersten Blick - auch mit der Quelle nicht klären. Zum bayerischen Distrikt konnte ich auch keine Wiki-Ausführungen finden. Setze daher vorerst einen ÜA-Baustein. --Nixx (Diskussion) 19:39, 3. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Immer das selbe Spiel von HerrZog. Nur ändern im Artikel aber keine sachliche Beteiligung an der Diskussion. Die offenen Fragen sind weiter ungeklärt. Da entsteht der Eindruck, dass er nur etwas aus Quellen abschreibt aber den Inhalt nicht versteht. Ansonsten könnte er ja hier umgehend eine Erklärung liefern zu dem Abschnitt den er eingestellt hat. --Nixx (Diskussion) 20:12, 3. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Du hast die Quelle - lies selber nach: Bezirk und Distrikt wird von Schöner gleichrangig verwendet, was ja auch nicht schwer nachzuvollziehen ist, sofern es nicht einer wie du nur auf Provokationen anlegt.
Das mit dem "Bezirk Oberbayern" habe ich übrigens lediglich übernommen - das steht da schon seit den Anfängen des Artikels unter Beteiligung einiger IPs, eiens gewissen Ramsau und - Überraschung - eines Nixx ... --HerrZog (Diskussion) 23:46, 3. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Kfz-Kennzeichen Bearbeiten

Man muss keinen Schwachsinn hier angeben mfg --Thomas021071 (Diskussion) 19:51, 30. Okt. 2016 (CET)Beantworten

Dein Gepolter soll wohl Ahnungslosigkeit verbergen. Meine Begründungen sind in der VK nachzulesen. Gegen ernsthafte Diskussionen habe ich nichts, für alles andere geh bitte woanders spielen. --HerrZog (Diskussion) 00:23, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten
Naja, du hast in deinem VK auf diese Disjussionsseite verwiesen, aber hier habe ich bis jetzt keine Argumente lesen können. MfG Harry8 00:38, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten
@Harry8 Du hast nicht nachgefragt und den Stil deines Kumpels hier habe ich m.E. noch recht freundlich abtropfen lassen ...
Zudem scheinst du mir bislang auch nicht sehr inhaltlich am Artikel, sondern mehr mit solchen Detailfragen wie den KFZ-Zeichen beschäftigt zu sein - was ich zuweilen durchaus zu schätzen weiß.
Damit du die Dringlichkeit schon einmal etwas besser einschätzen kannst, verweise ich auf kilometerlange Diskussionen allein zu und über den kürzlich von mir in den ANR geschobenen Artikel Berchtesgadener Land als Region dieses alten wie auch des neuen Landkreises Berchtesgadener Land. Dabei geht es u.a. darum, ob der Gebrauch des Begriffes "Berchtesgadener Land" hauptsächlich auf den Landkreis oder nicht zuletzt und vor allem auf diese historisch aufgeladene Teilregion als Namenstifter für den Landkreis bezieht. Und hierzu sind die Auseinandersetzungen um das KFZ-Zeichen bzw. die neuerdings wieder zugelassenen Wunschkennzeichen ein kleines, aber eben sehr relevantes Teil für die Betonung auf besagte Teilregion des Landkreises. (Dass du gleichzeitig die "Wunschkennzeichen" in den 3 BKL nun Wunschkennzeichen außenvorlässt bzw. verkürzt mit "normalen" Kennzeichen gleichsetzt, finde ich ebenfalls lexikalisch unsauber - aber diese BKL sind für mich eher zweitrangig).
Als einer, der sich mit den Artikel zur Region nun jahrelang beschäftigt und zum Teil sehr absurde Diskussionen zu führen hatte, kann ich nur zusammenfassend sagen: Wenn das hier "normal" zuginge, hätte ich es bei deiner Kürzung belassen, aber dennoch den weggekürzten ENW dazu moniert. (Wenn du dazu ein, zwei Kilometer nachlesen willst, "empfehle" ich beispielhaft die Diskussionen unter Diskussion:Berchtesgadener Land (Begriffsklärung)) --HerrZog (Diskussion) 01:25, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten

@HerrZog ich lasse den Schwachsinn dort einfach stehen. Zeitungsmiteilungen und Presseerklärungen sind vergänglich, diese sind in 4 Jahren kaum noch zu finden, alles schon erlebt.

Eine Quelle brauch ich nicht angeben, da es diese schon in der Wikipedia gibt.

Da der Landkreis Berchtesgadener Land für die KFZ-Kennzeichen zuständig ist, gehört so eine Disk. nicht in die Region, die auch keiner groß kennt. Die BKL im Landkreis könnte auch raus, denn diese verwirrt nur den Leser. mfg --Thomas021071 (Diskussion) 09:12, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten

Zunächst einmal beziehe ich mich auf diesen Artikel. Die Argumente beim Artikel Landkreis Berchtesgadener Land weichen hiervon deutlich ab.
In diesem Artikel stehen Informationen zum Landkreis Berchtesgaden. Eigentlich als Nebensächlichkeit wird auch dessen Kfz-Unterscheidungszeichen aufgeführt. Nun gab es bei diesem in den 1970er Jahren eine Besonderheit, die es sonst nur noch im Landkreis Ostallgäu und - eingeschränkt - in den hessischen Landkreisen Rheingau-Taunus-Kreis und Vogelsbergkreis gab. Während bei den hessischen Landkreisen über Jahre hinweg offiziell jeweils zwei Unterscheidungszeichen vergeben wurden (es wurden in der Anlage 1 zur damaligen StVO und in den Veröffentlichungen im Verkehrsblatt immer jeweils beide Unterscheidungszeichen angegeben), verfuhr man bei den bayerischen Landkreisen anders. Über Jahre hinweg wurden nur die beiden Unterscheidungszeichen MOD (Landkreis Ostallgäu) und REI (Landkreis Berchtesgadener Land) in der Anlage 1 zur StVZO und in den Veröffentlichungen im Verkehrsblatt angegeben, so dass man als Fremder den Eindruck haben musste, dass nur jeweils ein Unterscheidungszeichen ausgegeben würde. Dass dieser Eindruck falsch war und dass die auslaufenden Unterscheidungszeichen FÜS, BGD und LF einfach weiter vergeben wurden, habe ich erst vor ein oder zwei Jahren erfahren. Sie wurden ja sogar noch ein paar Monate lang ausgegeben, nachdem die neuen Landkreiskennzeichen OAL und BGL gültig wurden. Dieses war eine solche außergewöhnliche Besonderheit, dass die Informationen hierzu in den entsprechenden Landkreisartikeln stehen, also auch hier.
Bei der Neuvergabe im Landkreis Berchtesgadener Land in diesem Jahr sieht das ganz anders aus. Dieser Landkreis ist beileibe nicht der einzige, der sich gegen die Wiedereinführung der auslaufenden Unterscheidungszeichen gewehrt hat. In Bayern entscheiden ja die Landräte, und manche von denen haben sich bis jetzt vehement gegen die Neuvergabe von Altkennzeichen ausgesprochen. Als Beispiele für einen (aus unterschiedlichen Gründen) aufgegebenen Kampf gegen die Wiedereinführung der Altkennzeichen seinen die Landkreise Haßberge und Hof erwähnt. Als Beispiel für ein Nachgeben in diesen Tagen sei der Landkreis Augsburg erwähnt, der jetzt die Neuausgabe von SMÜ und WER in seinem Kreisgebiet beantragt hat oder beantragen wird. Als Beispiele für ein totales Verweigern der Ausgabe von Altkennzeichen (bis jetzt) möchte ich nur die Landkreise Main-Spessart, Passau, Regen und Straubing-Bogen erwähnt. (Ich habe hier jeweils nur bayerische Landkreise aufgeführt.) Jetzt steht im Artikel, wann der Kreistag der Wiedereinführung zugestimmt hat (eigentlich ist ja der Landrat zuständig, aber der hat das wohl an den Kreistag delegiert). Das liest sich fast schon wie ein Newsticker. Aber das wichtigste Datum fehlt, nämlich das konkrete Datum der Wiedereinführung. Und genau das müsste in diesem Artikel stehen. Der Landkreis Berchtesgaden hat mit den Entscheidungen der Parlamentarier des Landkreises Berchtesgadener Land nichts zu tun, aber der Landkreis hat damit zu tun, wann das ihm am 1. Juli 1956 zugewiesene Unterscheidungszeichen nicht mehr als ein auslaufendes gilt, sondern wieder ausgegeben wird.
Es gab eine unglaublich lange Diskussion zur deutschen Gemeinde-Infobox-Vorlage. In der hatte ich zunächst genau den von dir vorgetragenen Standpunkt vertreten, nämlich dass es so etwas wie ein Hauptkennzeichen gebe und daneben optionale Unterscheidungszeichen, die man auf Wunsch gegen die Erstattung einer Gebühr wählen kann. Ich hatte im November 2012 anlässlich der Wiedereinführung der ersten Altkennzeichen in die Gemeinde-Infoboxen die optionalen Kennzeichen klein hinter dem Hauptkennzeichen eingetragen. Das entspräche deiner oben vorgetragenen Meinung, aber es wurde massiv bekämpft. Das ging so weit, dass man die Unterscheidungszeichen aus den Gemeindeboxen herauswerfen wollte. Das habe ich verhindern können. Ich habe auch nur noch erreichen können, dass das Hauptkennzeichen als erstes aufgeführt wird. Die optionalen Kennzeichen folgen in alphabetischer Reihenfolge. Ich muss zugeben, dass mich die Tatsachen, die gegen die Unterscheidung sprechen, zusehends überzeugten. Du schreibst ja, dass es im Landkreis Berchtesgadener Land die optionalen Unterscheidungszeichen nur als Wunschkennzeichen gibt. Das ist wohl in ganz Bayern so und hier in Nordrhein-Westfalen auch, nicht aber in Sachsen. Diese Unterscheidung gilt also nicht mehr konsequent und überall. Dann hieß es, vorläufige Kennzeichen (mit 04 am Anfang, jetzt auch mit 03, mit 06 für Händler und mit 07 für Oldtimer) gäbe es nur mit dem Hauptkennzeichen. Dies galt jedoch nur kurzfristig. Zunächst gab es bewusst Oldtimerfahrzeuge mit den wiederauflebenden Unterscheidungszeichen, dann auch vorläufige Zulassungen usw. Dann hieß es, die Ausfuhrkennzeichen dürfe es nicht mit den optionalen Unterscheidungszeichen geben. Das ist auch längst überholt. Auch gelten die optionalen Kennzeichen im gesamten Landkreis und nicht nur in den Altkreisen.
Ich habe mich vor den Argumenten nicht verschließen können. Somit sind die Angaben in den Begriffsklärungsseiten, soweit ich sie getätigt habe, korrekt.
MfG Harry8 10:16, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten
@Harry8: Danke für deine ausführlichen Metainfos zu dem Themenblock der KFZ-Kennzeichen im Allgemeinen, die zu Ergebnissen führen, die auf Einheitlichkeit zielen, und am "besten" noch an Bots übertragen, alles über einen Kamm zu scheren suchen. Da du anfänglich, wenn auch aus anderen Gründen, eine ähnliche Position wie ich vertreten hast, weißt du also, dass diese Art Einheitlichkeit kein "Gesetz" ist, sondern allenfalls eine Empfehlung/Verabredung.
Da ich in beiden Artikeln als Teil meines Schwerpunktes auch als "Hauptautor" nachzuweisen bin ([1], [2]), nehme ich für mich WP:BNS in Anspruch, d.h. solange ich hier nichts sachlich Falsches eintrage und es sich wie bei dieser Frage nur um eine Art "Geschmacksfrage" handelt, dass ich mich dann auch gegen eine Änderung dieser Art entscheiden kann und das zu respektieren wäre. Und danach ist (und war!) das KFZ-Kennzeichen eben für beide Artikel keine Nebensächlichkeit! (siehe dazu auch die zwei Sätze davor: "Die Kfz-Kennzeichen der Landkreise Berchtesgaden und Laufen (LF) blieben nach der Auflösung dieser Landkreise am 1. Juli 1972 noch gut sieben Jahre gültig. Insbesondere wegen heftiger Proteste aus dem vormaligen Landkreis Berchtesgaden gegen den Verlust seines BGD[12] gilt erst seit dem 1. August 1979 für den gesamten Landkreis uneingeschränkt das Kfz-Kennzeichen BGL.[13]!)
Mit der BKL und den Streitereien habe ich dich diesbezüglich womöglich auf die falsche Spur gebracht, nachvollziehbarer für dich ist da womöglich der Hinweis auf Berchtesgadener Land#(Geplante) Bedeutungserweiterungen des Begriffs.
Und wie gesagt, was die Begriffsklärungsseiten zu den Akronymen angeht, mische ich mich da nicht mehr ein, auch wenn ich die Aussagen zu den Kennzeichen dort jetzt als unpräzise und verfälschend empfinde. (Das mit der erweiterten Angabe für LF für Altötting und Traunstein ausgenommen.) Das Ausgabedatum 15. September 2016 ist irreführend, da ab diesem Termin lediglich eine "Online-Reservierung" möglich war - insofern ist die derzeitige Formulierung über die Zulassung präziser, zweifelsfrei und nimmt nichts von der Bedeutung des Vorgangs an sich weg. (Bedeutsam hingegen wäre z.B., wenn trotz des Beschlusses die Ausgabe Jahre später erfolgen würde.)
Dass nach Meinung von Thomas021071 die Region keiner kennt, spricht gegen ihn und u.a. sein Geschichtsverständnis, seine Meinung, dass es reicht, wenn woanders (woher denn? womöglich durch mich, hm?) diese Aussage belegt ist, ist ein Irrtum. Dass Pressemeldungen sich ändern, Links zuweilen wieder verschwinden, ist auch mir nicht neu - aber da ich gedenke, auch weiterhin diese Seiten zu betreuen, kümmere ich mich, wie schon die letzten Jahre, eben auch um stete Aktualisierung, was am Ende auch meinerseits durchaus dann zur Kürzung der hier angesprochenen Aussage führen könnte - aber erst dann, wenn damit auch inhaltlich ein Perspektiven- oder sonstiger Wechsel verbunden ist. Und halten zu Gnaden: die Formulierung "Seit dem 15. September 2016 ist es im Landkreis Berchtesgadener Land wieder erhältlich." klingt nach Warenhausangebot für Liebhaber und nicht nach einem formalen Akt bzw. Vollzug eines offiziellen Kreistagsbeschlusses.
Ich wäre jedenfalls dankbar, wenn das damit nun geklärt ist, und wir uns alle wieder um Anderes kümmern könnten. Grüße --HerrZog (Diskussion) 16:01, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten

Das Landratsamt informiert sollte man richtig lesen. mfg --Thomas021071 (Diskussion) 19:08, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten

Stimmt, da heißt es auch "Ausgabe" - aber das entkräftet alles Andere von mir dazu Geschriebene nicht ... --HerrZog (Diskussion) 20:09, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten

Revert vom 16. Dez. 2023 betr. REI Bearbeiten

Dass Bad Reichenhall am 1. April 1929 Kreisunmittelbare Stadt wurde, sagt z. B. der Artikel Kreisreformen in Bayern hier. Eine schöne Gesetzes-Fundstelle dafür wäre gut, nun ja, zugegeben. Aber z. B. im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Bayern, Jahrgang 1929, findet man seltsamerweise nichts dazu. wer bringt die Fundstelle bei ? Vielen Dank und vorabmerci ! --2001:A61:42E:4F01:C0CD:1BA2:FF17:BA99 19:18, 20. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Eine solche Fundstelle samt der sich darauf beziehenden Feststellung könnte/sollte dann auch gleich im Artikel zu Bad Reichenhall ein- bzw. nachgetragen werden, wo sie m.K.n. bislang noch nie zu finden war. Zudem gibt es im Artikel Kreisreformen in Bayern lediglich einen einzigen Literaturhinweis, der 2009 eingetragen wurde - auch hier wären m.E. noch Einzelnachweise nachzutragen ... Grüße --HerrZog (Diskussion) 23:13, 21. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Man bleibt dran und findet doch was - folgend Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1980 von Wilhelm Volkert (München 1983) - S. 600 wurde Bad Reichenhall kreisunmittelbar 1929 wofür als Fundstelle auf S. 602 StAnz 65 genannt ist. Schon eine seltsame Inkosequenz, ja Schludrigkeit ? denn normalerweise wurden solche den Bereich der Kreisregierungen (Regierungspräsidenten) tangierenden Gebietsänderungen schon im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht (als Beispiele seien genannt mehrere pfälzische Städte 1919/20, die Auflösungen von Bezirksämtern 1929). Nun könnte man jedenfalls in dem bayer. Staatsanzeiger Jahrgang 1929 Nr. 65 nachschlagen und würde die Frage des Wirkungsdatums dann sicher belegt haben ! --2001:A61:5DD:D01:1C3:219E:452:6F5E 20:27, 4. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Das Online-Archiv des bayer. Staatsanzeigers reicht nur bis 2009 - aber ich habe nun immerhin einen Beleg für die Formulierung "Kreisfreie Stadt" gefunden und werde das so nun nachtragen. --HerrZog (Diskussion) 23:58, 4. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Nachtrag: Sehe gerade bzw. erinnere mich jetzt erst wieder, dass es ja gar nicht um den Fakt für das Jahr 1929 ging, sondern um eine zusätzliche, aber halt nach wie vor unbelegte Angabe des Monats. So oder so tausche ich jetzt aber den unzulässigen wiki-Beleg gegen die durch den Stadtarchivar Johannes Lang belegte Jahresangabe. --HerrZog (Diskussion) 00:02, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Danke Ihnen. --2001:A61:5DD:D01:88F1:DDCD:3AD9:B504 14:08, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten