Diskussion:Landgraf

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Altaripensis2 in Abschnitt Anrede II

Ein Landgraf ist kein Graf!!! Es dürfte doch ein fürstentitel sein, oder? --Carroy 20:21, 28. Nov 2004 (CET)

es handelt sich hier sicher nicht um zwei verschiedene begriffe, nur weil dieses wort zufällig mancher leute nachname ist.

Aus diesem Grunde hab ich die Begriffsklärung aufgelöst. Ein Landgraf ist von seiner Funktion her schon ein Graf, steht lt. Herrschertitel auch als Landgraf oder Markgraf auf einer Stufe mit den Grafen, lt. Graf#Landgraf allerdings eine Stufe höher auf der der Herzöge. Insofern halte ich die Weiterleitung auf Graf, wie übrigens auch bei allen anderen Arten (z.B. Markgraf, Reichsgraf oder Pfalzgraf) für berechtigt, zumal alle diese Arten dort abgehandelt werden. --redf0x 22:20, 21. Dez 2004 (CET)

„Ihre wichtigste Funktion war das Standesgericht für Adel, Klerus und die freien Bauern. Sie diente daneben auch der Sicherung des Landfriedens und der Wahrung des Reichsgutes.“ Dies steht unter Landgrafschaft Burgund und Landgrafschat Aarburgund. Ähnlich wird es im zugegeben sehr alten Buch "Die Landgrafschaften des Heiligen Römischen Reiches" beschrieben. Demnach wurden die Landgrafen anfangs des 11. Jahrhunderts vom König eingesetzt, um die zunehmende Auflösung der alten Gaugrafschaften in Immunitäten und exemte Gebiete eigener Grafenherrschaft aufzuhalten, mit dem Ziel, zu verhindern, dass die neueren verkleinerten Grafschaften weitere Edelherren und Freie ihrer Hochgerichtsbarkeit unterwarfen. Ein Landgraf hatte demnach in einem relativ großen Gebiet, das in etwa einer alten Gaugrafschaft entsprach, relativ eng umgrenzte Rechte, die sich auf die Hochgerichtsbarkeit für Adel, Klerus und freie Herren beschränkten. Sie stand deshalb für gewöhnlich von der Bedeutung unter den sonstigen Rechten desjenigen, der den Landgrafentitel für ein bestimmtes Gebiet trug, und wurde deshalb auch erst nach diesen Rechten und Titeln aufgeführt, konnte aber, wie im Falle Thüringens und Hessens, auch dazu führen, aus diesen Rechten weiterführende Rechte bzw. die Lehenshoheit über andere Herren in dem Gebiet zu erlangen, wenn der Landgraf über genügend eigene sonstige Hoheitsrechte in seiner Landgrafschaft verfügte. Ein Landgraf ist demnach nicht per se ein Reichsfürst, sondern nur ein oberster Standesrichter für andere Adlige in einem bestimmten Gebiet, der durch seine Existenz den Landfrieden sichert und verhindert, dass Freie, die bisher dem König als oberstem Richter unterstanden, durch andere Grafen mediatisiert werden. Da die Landgrafen von Thüringen neben dieser Landgrafschaft auch viele weitere Grafschaften und Vogteien in ihrem Gebiet besaßen, halfen ihnen ihre Landgrafenrechte, ihre Macht so weit auszudehnen, dass ihnen als einzigem Landgrafen der Reichsfürstentitel verliehen wurde--87.147.46.171 16:24, 11. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Wenn man den Artikel liest wird schnell klar, dass er sich selbst widerspricht. Die aufgeführten Landgrafschaften sind bis auf Thüringen und Hessen keine Fürstentümer. Insofern kann auch der Landgrafentitel kein Fürstentitel (im Sinne eines Reichsfürstentums) sein, es sei denn, man versteht darunter auch den Grafentitel.Wie aber abändern? Über dem gewöhnlichen Grafen stand der Landgraf natürlich schon in seiner Landgrafschaft.Reichsfürsten waren aber nur die oben aufgeführten zwei--93.196.164.120 18:57, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Anrede: Königliche Hoheit ??? Bearbeiten

Die Behauptung, das Landgrafen als Königliche Hoheit angesprochen wurden, halte ich für sehr gewagt. Mir ist nur einer bekannt, der das Recht auf diese Anrede erhielt, und das war Wilhelm I. (Hessen-Kassel), der das durch großzügige Verteilung von Bestechungsgeldern beim Wiener Kongress 1815 bewerkstelligte, obwohl er eigentlich den Titel „König der Chatten“ erstrebte. --Cosal (Diskussion) 22:33, 13. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Anrede II Bearbeiten

Der Landgraf von Hessen-Homburg war wohl keine Königliche Hoheit, siehe z.B. diese Gedenksäule, wo Landgraf Gustav als Hochfürstliche Durchlaucht bezeichnet wird. Kann da jemand mit Spezialkenntnissen weiterhelfen? Es ginge um eine entsprechende Ergänzung in der EL-Zeile.--Altaripensis (Diskussion) 14:53, 20. Jul. 2021 (CEST)Beantworten