In diesem Artikel wird am Ende des Abschnitts "Gerichtsgebäude" der "von 1922 bis 1927 als Präsident tätige Siegfried Loewenthal" erwähnt. Im Artikel über Loewenthal steht dagegen, er sei Landgerichtsdirektor gewesen. Das ist nicht dasselbe - ein Landgerichtsdirektor ist vorsitzender Richter eines einzelnen Senats, der Landgerichtspräsident dagegen der Leiter des ganzen Gerichts. Was stimmt bei Siegfried Loewenthal? --Mischpochologe (Diskussion) 11:19, 10. Jun. 2018 (CEST)
- Das war sicher ein Übertragungsfehler. Ich habe es auf Direktor geändert.--Olaf2 (Diskussion) 21:05, 25. Jan. 2022 (CET)