Diskussion:Kriminalfall Niklas P.

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Anti. in Abschnitt kein Totschlag bei Eventualvorsatz

Was stimmt nun?

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Einmal steht dass der Tritt „im Normalfall keine schwerwiegenden Folgen gehabt hätte“. Einige Zeilen weiter steht dann jedoch "Der Rechtsmediziner stellte jedoch klar, dass der Schlag auch ohne Vorschädigung hätte tödlich sein können.". Was ist nun korrekt? --62.178.176.176 13:29, 22. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Klingt nach Gutachterstreit. Wer will, soll meinetwegen glauben, dass ein Tritt zum Kopf eines am Boden Liegenden „im Normalfall keine schwerwiegenden Folgen gehabt hätte“. Was glauben manche nicht alles, um nicht unruhig oder gar nachdenklich zu werden .. --Anti   ad utrumque paratus 22:21, 31. Jan. 2021 (CET)Beantworten

kein Totschlag bei Eventualvorsatz

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Im Artikel steht, dass er den ev. Tod billigend in Kauf genommen hätte. Bei vorliegen von Eventualvorsatz kann es dann aber kein Totschlag sein. Dann wäre es Mord. --85.212.49.16 14:57, 19. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Doch, den Eventualvorsatz gibt es bei allen möglichen Delikten, auch bei Totschlag (Deutschland). --Anti   ad utrumque paratus 22:21, 31. Jan. 2021 (CET)Beantworten