Diskussion:Kostenerstattung (Krankenversicherung)/Archiv/1
Quellen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Quellen werden im Text genannt: § 12 SGB 5, BEMA, GOZ, GOÄ.
Ich kann daher nicht verstehen, warum dieser Eintrag wegen angeblich fehlender Quellen gelöscht werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Offermann, Minden
-- 84.135.14.204 16:52, 26. Jan. 2008 (CET)
- – -- Erledigt62.144.48.26 13:19, 12. Mär. 2024 (CET)
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Veraltet
Artikel scheint insgesamt veraltet: Kostenerstattung kann doch inszwischen auf Heil und Hilfsmittel oder Behandlung beschränkt werden. Mit TK Privat Praxis gibts einen Tarif der die Kosten der ärztlichen Behandlung abdeckt. Aber vielleicht gibts ja jemand, der mehr vom Fach ist als ich? Rabauz 19:52, 21. Apr. 2008 (CEST)
- – Erledigt62.144.48.26 13:10, 12. Mär. 2024 (CET)
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Belege für Restkosten-Airbag?
"Versicherte ohne eine solche Zusatzversicherung sollten sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob der Selbstbehalt pro Jahr nach oben beschränkt ist. Mehrere Krankenkasse bieten einen solchen „airbag“ an. Die Gesundheitsreform 2007 sieht eine Stärkung der Praktikabilität des Kostenerstattungsprinzips für GKV-Versicherte vor, indem den GKV erlaubt wird, Kostenerstattungswahltarife gegen Mehrprämie anzubieten, die die Restkosten erstatten."
Bitte belegen, welche Krankenkassen einen solchen "Airbag" bzw. einen Kostenerstattungswahltarif mir Restkostenerstattung anbieten.
-- Tobias 89.204.153.4 15:43, 15. Apr. 2012 (CEST)
- – Erledigt62.144.48.26 13:10, 12. Mär. 2024 (CET)
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