Diskussion:Kontrollratsgesetz Nr. 4
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Bearbeiten- Nicht eingesehen: das Gesetz Nr. 13 über Gerichtsbarkeit auf den vorbehaltenen Gebieten vom 25. November 1949 (ABl. AHK S. 54)
- Wünschenswerte Informationen: a) Zahlenmaterial b) DDR
- Proklamation Nr. 3 "Grundsätze für die Umgestaltung der Rechtspflege", ebenfalls vom 20. Oktober 1945 (!) formuliert im Artikel III Abschaffung der Hitlerschen Ausnahme-und Sondergerichte: Der Volksgerichtshof, die Gerichte der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei und die Sondergerichte sind aufgehoben." Im Artikel IV (2) über die Unabhängigkeit des Richters heißt es: "Der Zugang zum Richteramt steht ohne Rücksicht auf Rasse, gesellschaftliche Herkunft oder Religion, allen Personen offen, sofern sie die Grundsätze der Demokratie anerkennen." Bundesminister der Jusitiz (Hrsg.): Im Namen des Deutschen Volkes. Jusdtiz und Nationalsozialismus. Katalog zur Ausstellung. Köln 1989, ISBN 3-8046-8731-8, S. 354 sowie proklamation Nr. 3
- Proklamation Nr. 1 vom Herbst 1944 (Militärregierung - Deutschland- Kontroll-Gebiet des obersten Befehlshabers [Dwight D. Eisenhower] Proklamation Nr. 1: "Alle deutschen Gerichte, Unterrichts- und Erziehungsanstalten innerhalb des besetzten Gebietes werde bis auf weiteres geschlossen." = Bundesminister der Jusitiz (Hrsg.): Im Namen des Deutschen Volkes. Jusdtiz und Nationalsozialismus. Katalog zur Ausstellung. Köln 1989, ISBN 3-8046-8731-8, S. 353
Und was meinst Du mit diesen Hinweisen? Giro 19:42, 4. Dez. 2007 (CET)
- Die ersten beiden Punkte sind noch to-do, die beiden letzten nun eingearbeitet. -Holgerjan 19:56, 4. Dez. 2007 (CET)
Gesetz noch immer in Kraft
BearbeitenAuszug aus DER TAGESSPIEGEL / Brandenburg vom 31.10.2009 :
"Die Tötung von etwa 1000 Zivilisten nach dem Einmarsch der Roten Armee in der Kleinstadt Treuenbrietzen am 23. April 1945 bleibt ungesühnt. „Wegen eines Verfahrenshindernisses“ habe die Staatsanwaltschaft Potsdam das Verfahren wegen Mordes eingestellt, teilte Oberstaatsanwalt Helmut Lange mit. Bei dem „Hindernis“ handele es sich nach einer Stellungnahme des Bundesjustizministeriums um den Artikel III des Kontrollratsgesetzes Nr. 4 vom 20. Oktober 1945. Er schloss die Zuständigkeit deutscher Gerichte für strafbare Handlungen von Militärpersonen der Alliierten Streitkräfte oder Alliierte Staatsangehörige aus. „Nach diesem Gesetz können wir nicht weiter ermitteln“, sagte der Oberstaatsanwalt. Man wolle jetzt aber prüfen, ob russische Behörden um Mithilfe gebeten werden sollen." (nicht signierter Beitrag von 84.150.33.196 (Diskussion) 18:15, 1. Jul 2013 (CEST))
- Im Prinzip ist der Hinweis auf diesen Punkt richtig. Trotzdem ist Deine Artikeländerung hier falsch, denn das Kontrollratsgesetz Nr. 4 ist nicht mehr gültig. So stand es auch im Artikel, und das werde ich auch wieder herstellen. Allerdings wurde Artikel III des KRG Nr. 4 in gültiges Recht übernommen, wodurch eine deutsche Gerichtsbarkeit über Kriegsverbrechen der alliierten Streitkräfte ausgeschlossen ist. Das ist ein Thema des Überleitungsvertrags von 1954. Giro Diskussion 19:45, 1. Jul. 2013 (CEST)
- Art. 139 GG steht dieser Aussage diametral entgegen. Ich darf mal zitieren: Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt. Gemeint sind hier die Kontrollratsgesetze. Damit diese ungültig werden, müssten sie auch formal ausser Kraft gesetzt werden. Gerade im englischen Recht ist dies zwingend erforderlich. Da sie das nicht sind, ist es geltendes Recht, das jedoch keine Anwendung erfährt. Wie die Feindstaatenklauseln oder Art. 90 StGB. (nicht signierter Beitrag von 84.150.41.210 (Diskussion) 21:58, 1. Jul 2013 (CEST))
- Quatsch. KRG Nr. 4 ist auch formal außer Kraft gesetzt worden, sowohl in der BRD als auch in der DDR. Bitte nicht wieder so ein Gemenge aus Zeitungsartikel und eigener Interpretation in den Artikel einfügen. Giro Diskussion 00:18, 2. Jul. 2013 (CEST)
- Art. 139 GG steht dieser Aussage diametral entgegen. Ich darf mal zitieren: Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt. Gemeint sind hier die Kontrollratsgesetze. Damit diese ungültig werden, müssten sie auch formal ausser Kraft gesetzt werden. Gerade im englischen Recht ist dies zwingend erforderlich. Da sie das nicht sind, ist es geltendes Recht, das jedoch keine Anwendung erfährt. Wie die Feindstaatenklauseln oder Art. 90 StGB. (nicht signierter Beitrag von 84.150.41.210 (Diskussion) 21:58, 1. Jul 2013 (CEST))