Urteil LG Berlin bezüglich der Art der Berichterstattung beachten. Da wir selbst nicht recherchieren, keine "feststehende" Übernahme

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Wikipedia:Rechtsprechung_zur_Wikipedia Landgericht Berlin, Urteil vom 28. August 2018, Aktenzeichen 27 O 12/17 GhormonDisk 10:39, 10. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Entgegen meiner sonstigen Gewohnheiten hab ich mal 2 Bapperl eingebaut. Das Gutachten in grossen Zügen zu zitieren (als Primärquelle) ist ein Nogo - das hat nichts mit dessen Qualität zu tun. Unser Text ist vor allem aufgrund von reputablen Sekundärquellen zu gestalten (nicht nur als Alibi dazuschreiben) - und dabei sind die Hinweise des Urteils LG Berlin zu beachten. Das scheint möglich, muss aber jemand tun. Wenn laut RK (Bischof aufwärts) keine spezielle Relevanz vorliegt, kann es nur allgemeine Relevanz sein, die wohl da wäre.

Im Moment wäre der ganze Kritikabschitt wegen der Vermischung aber zu löschen - was ich tun werde, wenn das keiner umgestaltet. Dann bleibt nix Relevanzstiftendes übrig und der Artikel ist zu löschen.

Und nochmal: Die Tatsache ist verwerflich und es gehört maximal aufgeklärt. Wikipedia ist aber kein Aufklärungsmedium, sondern als Tertiärquelle findet man bei uns die Aufklärung wiedergegeben, die in reputablen Sekundärquzellen dargestellt ist. Wir sind kein Pranger von niemandem und für niemanden. --GhormonDisk 13:20, 10. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Das Urteil des LG Berlin v. 28. August 2018 (AZ.: 27 O 12/17) ist aus zahlreichen, in der Löschungsdiskussion eingehend erörterten Gründen hier nicht einschlägig. --VenusGenetrix (Diskussion) 13:17, 19. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Das ist eine unbewiesene Behauptung. Selbstverständlich ist das relevant. Das ist immer dann relevant, wenn in einem Biografieartikel negative Sachverhalte über die Person dargestellt werden. Und da sind bezüglich der Distanz in der Darstellung noch Dinge im Artikel zu optimieren. GhormonDisk 13:59, 19. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Dass das die Meinung dieses Benutzers PA entf., Jordi (Diskussion) 23:46, 15. Mai 2021 (CEST) ist, hat er jetzt fünfmal wiederholt. Eine Meinung von vielen, in der Sache unzutreffend und zudem interessengeleitet. Alles schon von anderen aufgezeigt. Hier nicht mehr von Relevanz. --VenusGenetrix (Diskussion) 20:14, 28. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Du solltest das Wort interessengeleitet nicht so laut aussprechen :-) Und das Wiederholen von "Ist es nicht!" macht es auch nicht wahrer. Wir müssten das laut Urteil entweder selber recherchieren (weil die uns mit Presse gleichsetzen - was mangels Widerspruch rechtskräfigig geworden ist). Wen wir etwas aus einer Sekundärquelle übernehmen (die sich mit der Primärquelle auseinandergesetzt und recherchiert haben) dürfen wir uns nicht mit dem "gemein" machen (Darstellung: es ist soundso), sondern müssen Distanz erkennen lassen: Nach dem Bericht von xyz in der Zeitung abc wird im Urteil die Sach soundso dargestellt'. Das gilt umso mehr, wenn es sich um negative Dinge handelt. Und da kannst du dich noch so oft dagegen auflehnen, es ist so. Im Moment hab ich nur anderes zu tun, das hier ist nicht vergessen :-) --GhormonDisk 13:23, 29. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Danke für deine überaus wertvolle Zeit, aber das Ganze schaust du dir am besten noch mal an. Am besten du beschäftigst dich einmal ernsthaft mit dem Thema Primärquellen, dann kommst du sicher auch noch drauf. Und die "rechtlichen" Ausführungen solltest du besser ganz bleiben lassen, die sind so was von schief, oh je...--VenusGenetrix (Diskussion) 23:06, 15. Mai 2021 (CEST)Beantworten
So argumentieren auch die Leute, die die Erde für enine Scheibe halten - Sie ist eine Scheibe und wer anderes behauptet ist dumm. Das soll in den Schulstoff Medienkompetenz aufgenommen werden - mit der Erkenntnis, dass man die nicht (mehr) überzeugen kann :-) ÷
In der Löschdiskussion wurde ausführlich dargelegt, dass es sich bei dem Gutachten nicht um eine "Primärquelle" handelt und es hier auch nicht um eine lebende Person geht. Da dort keine stichhaltigen Gegenargumente kamen, sollte das Thema erledigt sein. Das ändert nichts an der Notwendigkeit, die Biografie möglichst breit aufzubauen und nicht auf reine Anklagepunkte zu beschränken.--Jordi (Diskussion) 23:43, 15. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Dass die Person tot ist, hat aber nicht die LD entschieden? ;-) Und dass wir auch tote Personen nicht beliebig schlechtschreiben können, steht in den Regeln auch, nur etwas tiefer. Es wurde behalten, weil die Relevanz als ausrechend angesehen wurde - auch wegen des Presseechos aufgrund der Primärquelle Gutachten. Es gibt ein einfaches Hilfsmittel, Primärquellen zu erkennen: Gibt es ein Werk, was die gleichen Fakten mit den gleichen Wertungen enthält? Einig sind wir uns im letzten deiner Sätze: ist das bereits so? --GhormonDisk 06:55, 16. Mai 2021 (CEST)Beantworten