Diskussion:Kanzlermehrheit

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Roentgenium111 in Abschnitt Erster Absatz: Unglückliche Formulierungen

dpa Bearbeiten

"Die so genannte Kanzlermehrheit ist im Grundgesetz als 'Mehrheit der Mitglieder des Bundestages' definiert. Sie ergibt sich aus der Gesamtzahl der Abgeordneten - derzeit 603 Parlamentarier. Damit liegt die Hälfte rechnerisch bei 301,5 Stimmen, die Kanzlermehrheit ist also bei 302 Stimmen erreicht. Die Kanzlermehrheit ist laut Grundgesetz bei allen Entscheidungen gefordert, die mit dem Regierungschef unmittelbar in Verbindung stehen: Bei der Wahl des Bundeskanzlers durch den Bundestag etwa oder bei der Vertrauensfrage. Die Kanzlermehrheit ist auch notwendig, um ein Gesetz durchzubringen, gegen das der Bundesrat Einspruch eingelegt hat. Bei im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetzen kann die Länderkammer nicht auf diese Weise überstimmt werden."

dpa, zit. nach Trierischer Volksfreund, 21./22. Dezember 2002, S. 3

--meffo 10:13, 16. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Das ist nicht korrekt dargestellt. Im Grundgesetz kommt der Begriff Kanzlermehrheit oder irgendeine Definition dazu nirgends vor, auch nicht in Artikel 121. Seinem Kern nach hat er mit dem Kanzler / der Kanzlerin nichts zu tun. Jahrzehntelang haben Politiker, Journalisten usw. dieses Wort überhaupt nicht verwendet; es war schlicht nicht nötig. --Johannes44 (Diskussion) 10:32, 1. Mär. 2012 (CET)Beantworten

In Artikel 121 steht die Definition für die offizielle Bezeichnung und dpa stellt dazu lediglich fest, dass diese Bezeichnung eigentlich "Mehrheit der Mitglieder des Bundestages" heisst, im Grundgesetz als solche definiert ist, aber "Kanzlermehrheit" (so) genannt wird. Warum sie so genannt wird, kann man in Artikel 63 (1) und (2) und auch in den anderen Quellen im Artikel nachlesen. Die dpa Formulierung ist daher IMHO korrekt.cybercr@ft (Diskussion) 12:54, 1. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Erster Absatz: Unglückliche Formulierungen Bearbeiten

  • Ich finde den Artikel sehr unglücklich formuliert. Nicht falsch, aber er lenkt durch den Hinweis auf die 598 gesetzl. Mitglieder und die Überhangmandate vom wesentlichen Punkt ab, dass es bei der Kanzlermehrheit nur um die absolute Mehrheit im Unterschied zur einfachen Mehrheit geht - daher wäre eine Neuformulierung des ersten Abschnitts sehr sinnvoll. (nicht signierter Beitrag von 87.164.136.190 (Diskussion) 07:34, 29. Feb. 2012 (CET)) Beantworten
  • Das Wort "Kanzlermehrheit" ist nicht umgangssprachlich, sondern steht auf normalem Sprachniveau, ist voll salonfähig. Es gibt dafür auch kein Synonym auf höherem Sprchniveau.

Der Duden kennzeichnet das Wort als "Jargon", was in diesem Falle nicht in der Bedeutung "salopp, ungepflegt" verwendet wird, sondern als "Sondersprache eines Berufs, Standes" zu verstehen ist.

  • „zugunsten des Bundeskanzlers“: Die Kanzlermehrheit votiert nicht immer FÜR den Kanzler, sondern im Falle eines konstruktiven Misstrauenvotums ggf. gegen ihn.
  • „absolute Mehrheit von 50 Prozent“: Die exakte Hälfte IST gar keine Mehrheit.
  • „absolute Mehrheit [...] der Mitglieder des Bundestages plus eine Stimme“: Eine absolute Mehrheit IST schon mehr als die Hälfte. Ein "plus eins" wäre dann noch einer mehr.

Warum nicht schon oben die einfache und glasklare Formulierung: "Mehr als die Hälfte der (ODER: „aller“) Abgeordneten des Bundestages"?

--Pyrometer 20:54, 29. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

"Das Wort 'Kanzlermehrheit' ist nicht umgangssprachlich". Diesem Kritikpunkt würde ich zustimmen. Ich schlage daher vor, hier nicht von "umgangssprachlich", sondern von einem "informellen Begriff" zu sprechen. Meiner Vermutung nach ist es das, was hier mit "umgangssprachlich" eigentlich gemeint worden ist. Vergleiche auch in Vierte Gewalt: "Die Vierte Gewalt, Vierte Macht oder publikative Gewalt wird zumeist als informeller Begriff für die Presse verwendet..." --michaelsy 12:17, 4. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Diese Idee finde ich sehr gut. Ich habe den Artikel gerade etwas umformuliert und damit meine obigen Punkte "abgearbeitet". Deinen Vorschlag werde ich sogleich noch umsetzen. --Pyrometer 13:34, 4. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Der Satz "Sie wird in den Medien und in der politischen Diskussion verwendet." liest sich meines Erachtens in dem vorhandenen Zusammenhang ziemlich holprig, weil das rückbezügliche "sie" sich meinem Sprachgefühl nach auf das Subjekt des vorherigen Satzes bezieht. Es soll sich aber doch wohl auf "die Bezeichnung" beziehen? Da ich diesen Satz zudem für nicht notwendig, um nicht zu sagen für unnötig halte, würde ich vorschlagen, ihn ersatzlos zu streichen. Zudem schließt sich dann der Satz "In der Verfassung wird diese Mehrh..." wieder bruchlos an und der Lesefluss wird dadurch verbessert - Einverstanden? --michaelsy 08:57, 6. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Ich bin dafür, mit dem Begriff Kanzlermehrheit viel sparsamer und distanzierter umzugehen. Er war in der Bundespolitik viele Jahrzehnte lang unbekannt und auch gar nicht notwendig. Er suggeriert einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Kanzler/der Kanzlerin, doch besteht diese Verknüpfung nur in sehr seltenen Fällen. Im Prinzip geht es lediglich darum, ob die Koalition bei einer Abstimmung eine (absolute) Mehrheit erreicht. --Johannes44 16:14, 29. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Und genau darum geht es eben nicht, weil die "Kanzlermehrheit" laut Definition von Bundestag, dpa und anderen Quellen, eine beliebig zusammengesetzte absolute Mehrheit der Stimmen des Bundestages ist. Ob dabei bereits aus den Stimmen der Koalitionsparteien eine solche Mehrheit gebildet werden kann, ist für die Anwendung des Begriffs irrelevant. Sobald sich mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages entscheidet für eine Person oder eine Sache zu stimmen, hat diese Person oder Sache eine "Kanzlermehrheit". cybercr@ft 17:12, 29. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Die Kanzlermehrheit hat zwei verschiedene Dimensionen. Einerseit die rein technische Seite: Wie viele Stimmen müssen es sein? Zum anderen die politische: Was ist, wenn sich eine Regierung(skoalition) nicht mehr auf eine stabile Mehrheit stützen kann, die OHNE Hilfe oder Duldung der Opposition zustande kommt? Sprachlich kommt das in einer kleinen aber feinen Differenzierung zum Ausdruck: Redet man von einer einzelnen Entscheidung, die rein technisch eine Kanzlermehrheit benötigt? Oder stellt man die Frage, ob die Regierung im Grundsatz auf eine stabile und verlässliche Mehrheit aus den eigenen Reihen verfügen kann? Beides fällt unter den Begriff. --Pyrometer (Diskussion) 14:31, 1. Mär. 2012 (CET)Beantworten
michaelsy, ich habe den Rückbezug klarer gemacht. Die inhaltliche Einordnung des Begriffes in diesem Satz halte ich durchaus für wichtig.--Pyrometer (Diskussion) 14:31, 1. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Ich sehe das ähnlich wie Cybercraft. Der Begriff "Kanzlermehrheit" für eine "stabile und verlässliche Mehrheit aus den eigenen Reihen" wurde m.W. erstmalig dieses Jahr in einigen Medien (m.E. falsch) verwendet - z.B. während Schröders Kanzlerschaft hieß das (sinnvollerweise) noch "eigene Mehrheit". --Roentgenium111 (Diskussion) 18:37, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Mehrheit des Bundestages oder der Regierungsfraktionsmitglieder? Bearbeiten

Der Artikel hat meine Frage leider nicht beantwortet. In der aktuellen Tagespolitik wird die Kanzlermehrheit als besonders wichtig herausgestellt (Probeabstimmungen!) und daher habe ich bisher immer vermutet, daß es um die Mehrheit innerhalb ihrer Fraktion geht. kann.

Beispiel: bei einer Abstimmung gibt es viele Abweichler innerhalb CDU/CSU/FDP, so daß keine Mehrheit erreicht werden kann. Aber mit Stimmen aus den Oppositionsparteien wird eine deutliche Mehrheit, z.B. 55% erreicht. Ist das nun eine Kanzlermehrheit oder nicht???

Vielleicht läßt sich dieser Sachverhalt in den Artikel einbauen? Danke! (nicht signierter Beitrag von 111.125.110.130 (Diskussion) 02:50, 26. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Der Fall, den Du beschreibst, ist für eine Regierung sicher bedenklich. Der Artikel sagt dazu:
  • "Für die politische Arbeit des Parlamentes wird es als wichtig angesehen, dass eine Regierung in wichtigen Fragen tatsächlich über eine stabile Kanzlermehrheit verfügen kann, und diese von den Abgeordneten der eigenen Fraktion(en) gebildet wird. Ist dies wegen mangelnder Fraktionsdisziplin oder z. B. wegen Fraktionsaustritten von Abgeordneten nicht mehr gewährleistet, kann dies zu einer Regierungskrise führen."
Rein technisch ist eine Kanzlermehrheit vorhanden, aber eine Regierung, die diese Mehrheit nicht "aus eigener Kraft" auf die Beine stellen kann, hat in der Tat ein Problem.
Es gibt zu dem Wort also zwei Aspekte.
Die Frage wie die Kanzlermehrheit nun genau definiert ist, wurde m.E. immer noch nicht beantwortet. Heute wurde die Abstimmung über das 2. Hilfspaket für Griechenland abgestimmt und die Moderatoren und Kommentatoren wiesen immer wieder darauf hin, dass es bisher unbekannt sei, ob die nicht notwendige Kanzlermehrheit erreicht wurde, da wohl die Namensliste der Abgeordneten noch nicht verfügbar war, obwohl die groben Abstimmungsergebnisse ( etwa 490:90 mit 5 Enth. ) schon bekannt waren. Da die absolute Mehrheit eindeutig erreicht wurde, gehe ich daher davon aus, dass die Bedeutung der Kanzlermehrheit also eher mit der Mehrheit der eigenen Koalition zu tun hat. ::Somit ist dieser Artikel zumindest unvollständig, wenn nicht irreführend oder gar falsch. -- 67.1.14.104 18:39, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten
So wie's aussieht verwenden viele Journalisten eine andere Definition als der Bundestag selbst. Spiegel, Welt, Süddeutsche und Focus sprachen allesamt von einer "verfehlten Kanzlermehrheit", obwohl die Definition gemäß einer Grafik im Focus (Quelle Bundestag) anders lautet. Interessant ist, dass die Grafik die richtige Aussage trifft, der Untertitel im Focus aber dennoch falsch ist. Maßgeblich ist als Quelle aber wohl am ehesten der Bundestag selbst und dort kann man unter folgendem Link lesen: Die Wahl des Bundeskanzlers ist eine der wichtigsten Aufgaben des Bundestages. Da für die Wahl die absolute Mehrheit der Abgeordneten („Kanzlermehrheit“) nötig ist, werden – sofern keine Fraktion alleine die absolute Mehrheit aufbringt – die Koalitionsverhandlungen abgewartet, die meist zeigen, ob eine solche Mehrheit zu Stande kommt. Es handelt sich lediglich um die absolute Mehrheit aller Stimmen des Bundestages, die aber NICHT zwingend von den Regierungsparteien abgegeben werden müssen. Ich werde die Quelle daher entsprechend im Artikel verlinken, damit die Damen und Herren von der Presse vielleicht noch etwas dazulernen ;-). cybercr@ft 19:10, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Kanzlermehrheit ist Kanzlermehrheit ist Kanzlermehrheit. :-)
Heute gab keine Frage, jene Abstimmung hatte eine breite Mehrheit. Dennoch verfügte Kanzlerin Merkel nicht über die Kanzlermehrheit. In den Reihen der Koalition gab es 20 Abgeordnete, die nicht mit "Ja" gestimmt haben. Aus eigener Kraft und gegen die anderen Parteien hätte es also nicht gereicht. Das ist aber nur ein Stimmungsbarometer, die breite Mehrheit war von Anfang an gesichert. Es kam nicht darauf an, also haben jene 20 die Disziplin schleifen lassen. --Pyrometer 22:46, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten