Diskussion:Kanzelparagraph

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Fachwart in Abschnitt Katholische Wahlbeeinflussung von der Kanzel aus

untauglich, da nichts erl. wird--Wst 14:25, 28. Sep 2004 (CEST)

gegen löschung, stub tag eingeführt. Zwar ein wenig kurz, aber ein guter stub und ausbaubar. --r(egard)z 14:34, 28. Sep 2004 (CEST)

habe einen scan der Quelle in commons hochgeladen, Name: Image:Deutsches Reichsgesetzblatt 1871 049 442.jpg -- A. Wagner, 09.Juli 2007

DDR Bearbeiten

In der Bundesrepublik wurde der Kanzelparagraph 1953 aufgehoben - so viel wusste ich schon. Aber wie war das eigentlich in der DDR? Weiß das jemand? -- 89.247.68.0 21:20, 17. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Welcher Paragraf im Strafgesetzbuch der DDR war der „Kanzelparagraph“?
Ich bezweifle, dass es den gegeben hat, wäre aber für einen Nachweis dankbar.--Gloser (Diskussion) 19:53, 3. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Sagen wir mal, Kalte-Kriegs-Propaganda--Wheeke (Diskussion) 22:06, 3. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Steht doch schon im Artikel: Das StGB der DDR wurde erst 1968 eingeführt. Vorher blieb das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 bestehen. --(Saint)-Louis (Diskussion) 20:29, 4. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Ja, aber erst seit dem 3. Aug. 2014‎, 21:33 Uhr infolge einer dankenswerten Korrektur durch Ambo35.--Gloser (Diskussion) 20:39, 4. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Das hatte ich nicht gesehen, dann erklärt sich die Frage. --(Saint)-Louis (Diskussion) 20:53, 4. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Paragraph 130 Bearbeiten

Ist der "Kanzelparagraph" 130 der Vorlaeufer des jetzigen Paragraphen 130 gegen "Volksverhetzung" und "Holocaustleugnung"? --105.12.244.79 11:59, 26. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Katholische Wahlbeeinflussung von der Kanzel aus Bearbeiten

Bis in die 70er - Jahre durften katholische Pfaffen in Oberschwaben und Bayern noch straflos von der Kanzel runter zur Wahl der "Christenparteien" aufrufen und zu Sanktionen aufrufen. Siehe etwa Zupfgeigenhansel "Der Pfarrer von Oberstetten". --Fachwart (Diskussion) 00:32, 11. Dez. 2021 (CET)Beantworten