Diskussion:Kantonsschule

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von ProloSozz in Abschnitt Überarbeiten

Falsches Foto Bearbeiten

Das Foto von der Kantonsschule Rämibühl zeigt in Wirklichkeit eines der beiden Gebäude der Pädagogischen Hochschule Zürich! (nicht signierter Beitrag von 83.76.11.62 (Diskussion | Beiträge) 00:43, 11. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Ich habe es korrigiert. --LukeSZ 07:02, 11. Mai 2009 (CEST)Beantworten

KS Willisau fehlt Bearbeiten

Übrigens, bei der Kantonsschulenliste wurde Kantonsschule Willisau vergessen. (nicht signierter Beitrag von 217.162.239.222 (Diskussion | Beiträge) 21:36, 13. Jul 2009 (CEST))

Nicht korrekt beschriebene Voraussetzungen Bearbeiten

Die beschriebenen Voraussetzung für die Aufnahme an eine Kantonsschule sind (zumindest im Kanton Zürich) nicht korrekt. Es wird weder ein Notenschnitt von mindestens 5.2 noch ein «Beurteilungsbogen» benötigt. Einzig muss der Schüler die Aufnahmeprüfung in Deutsch und Mathematik unter Einbezug der Noten der Primarschule (also alle 4 Noten mit dem Gewicht 1) mit einem Schnitt von mindestens 4.75 bestehen, wenn es knapp wird muss zusätzlich eine mündliche Prüfung abgelegt werden. --Nicolas.frueh 21:59, 7. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Kantonsschule Sursee Bearbeiten

Ich möchte noch darauf hinweissen das die Kantonsschule Sursee fehlt. --Bjferstern 12:46, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Wo fehlt die KS Sursee? Gruss --LukeSZ 15:08, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

MAR und Profile Bearbeiten

Der Begriff Profile wird nicht in allen Kantonen angewendet und ist im MAR (auf Bundesebene) auch gar nicht enthalten. Es wird nur von Maturafächern, resp. Schwerpunkt und Ergänzungsfächern, gesprochen. Die markierten Absätze sollten mE so umformuliert werden, dass sie einzig auf das eidg. MAR Bezug nehmen und keine kantonsspezifischen Organisationen widergeben, oder bestenfalls mit klar erkennbaren exemplarischen Bezügen. --Waldi66 09:02, 20. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

"Profil" durch "Schwerpunktfach" ersetzt und überarbeitet und teils aktualisiert. --Milhouse (Diskussion)15:15, 09. Jan. 2013 (MES)

Überarbeiten Bearbeiten

Ich habe den Überarbeiten-Baustein wieder eingesetzt. Geschichte/Entstehung des Schultyps und die Kantonalen Unterschiede (nur ZH ist erwähnt) fehlen. Hier muss jemand der mehr Ahnung hat mal dran. Wenn es wirklich nicht mehr zu sagen gibt soll ein Fachkundiger sichten und den Baustein entfernen. -- Naval (Diskussion) 10:40, 10. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Ich erachte dieses Lemma nicht als geeigneten Ort um kantonale Unterschiede über die Umsetzung der MAR aufzulisten. Genauso ist es hier wohl nicht angebracht die Gliederung und Umsetzung der Maturität/Maturitätsprüfungen darzulegen. Dazu gibt es Seiten wie diese oder auch die. --Waldi66 (Diskussion) 11:24, 21. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Da stimmt einiges grundlegendes hinten und vorne nicht, v.a. ist auch das Lemma nur bedingt passend. Das Thema sollte eigentlich das sein, was die gymnasiale Schulstufe in der Schweiz abdeckt; nur heißt die nur in gewissen Kantonen "Kantonsschule", in anderen ist dieser Begriff unbekannt (auch wenn die Schule – dann meist Gymnasium genannt – dem Kanton untersteht (und es eine staatliche Schule ist)). Des weiteren stimmen diverse Angaben nicht und beziehen sich teilw. nur auf bestimmte Kantone (Schulorganisation ist in der Schweiz Kantonsangelegenheit). So darf man in gewissen Kantonen mit einem Sekundarschulabschluß gar nicht ins Gymnasium übertreten, sondern muß das Progymnasium besucht haben – und kann dann aber ohne Prüfung ins Gymnasium. Im Ersten Abschnitt ist von "Kantonsschule" (und Gymnasium in Klammern) die Rede, im zweiten Abschnitt ist es dann gleich das Gymnasium, das Abhandlungsgegenstand ist. Da braucht es eine Generalüberholung des gesamten Artikels – und ev. müßte das sogar unter ein anderes Lemma; auch die Navileiste ist dahingehend unpassend, da es in div. Kantonen gar keine Schulen mit der Bezeichnung "Kantonsschule" gibt! --ProloSozz (Diskussion) 01:18, 16. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Maximale Anzahl ungenügender Maturanoten Bearbeiten

Soviel mir bekannt ist, darf man vier ungenügende Noten im Maturazeignis haben. Quelle ist die Selbsterfahrung als Mittelschüler sowie dieses Dokument der Kantonsschule am Burggraben St.Gallen. --92.107.192.179 22:29, 18. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Das stimmt tatsächlich, vgl. hier Art. 16, schweizerisches Reglement.--Waldi66 (Diskussion) 11:03, 20. Jun. 2013 (CEST)Beantworten