Diskussion:Kadettenanstalt

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:908:2616:4840:593D:7876:54C3:8A9F in Abschnitt Kadettenkompanien bereits 1692 eingerichtet
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Ungerechtfertigter Löschantrag Bearbeiten

Welcher Trottel hat hier einen Löschungsantrag gestellt? Es gibt keine andere Webseite, auf welcher dieser Text zu finden wäre. Er deckt sich INHALTLICH mit der genannten Buch-Quelle, ist aber umformuliert. Dies stellt KEINEN Verstoß gegen irgendwelche Urheberrechte dar - vor einer Löschung würde ich mich erstmal über die Rechtslage schlau machen! (Abgesehen davon stammt "Die Kadetten" von 1933, die 70-jährige Urheberrechtsfrist wäre also abgelaufen, so daß man sogar wörtlich zitieren könnte. Da das Buch leider kaum noch bekannt ist, wäre dies sogar wünschenswert. Falls es irgendjemandem nicht "politisch-korrekt" genug ist, soll er das offen und ehrlich schreiben, aber keine nicht-existente "Urheberrechtsverletzung" vorschützen!) (nicht signierter Beitrag von 172.178.208.107 (Diskussion | Beiträge) 12:52, 7. Okt. 2004 (CEST)) Beantworten

Sehr geehrter(r) Dame und/oder Herr,
es kann nicht schaden, sich selbst völlig kundig zu machen, bevor man einen Anderen anonym beleidigt und der politischen Zensur beschuldigt. Die Frist des Urheberrechts endet 70 Jahre nach dem Tod des Autors, im Falle Ernst von Salomon († 1972) also erst 2042. (Der Ausdruck "Trottel" ist in der Korrespondenz mit einem anderen User durchaus unüblich.) NB: man kann hier auch unterschreiben mit --~~~~ (2 Bindestriche, 4 Tilden).
Ansonsten: Das Urheberrecht ist nicht völlig banal, und solange der Originaltext nicht zum Vergleich vorliegt, kann man nicht beurteilen, inwieweit Ihr Text davon abweicht. Wenn Sie Die Kadetten unter Ihrem Beitrag als Literatur angegeben hätten, wäre das Missverständnis - so es eines ist - nicht eingetreten. Grüße vom Juristen Idler 09:25, 8. Okt. 2004 (CEST)Beantworten
Bisher kannte ich nur den Spruch "iudex non calculat"; ich wußte nicht, daß manche Juristen auch nicht lesen können. Unter dem Text steht ausdrücklich "Quelle: Ernst v. Salomon, die Kadetten", genauer kann man ja wohl nicht zitieren. Wie gesagt, alle Sätze sind umgeschrieben, und da der Inhalt korrekt ist, gibt es keinen Grund, ihn zu ändern. Da das Buch nach dem Zweiten Weltkrieg durch den alliierten Kontrollrat verboten wurde, sind alle Urheberrechte an ihm erloschen - vae victis - und auch nicht wieder aufgelebt. Die Neuauflage von 1957 enthält daher keinen Copyright-Vermerk mehr - jedenfalls habe ich in meiner Ausgabe keinen gefunden. Und was die "Beleidigung" und "Anonymität" anbelangt, lieber Jurist: 1. Jemandem Diebstahl geistigen Eigentums zu unterstellen ist nicht nur eine Beleidigung, sondern in diesem öffentlichen Forum auch eine Verleumdung; und während erstere, wenn sie wechselseitig begangen werden, in der Regel straffrei bleiben (ein Blick ins StGB schadet auch Juristen nichts :-), gilt das für letztere nicht; wer sie vorsätzlich begeht ist ein Straftäter, wer das fahrlässig tut - wovon ich wohlwollenderweise zunächst immer ausgehe - ist zumindest ein Trottel. 2. Ein Nickname, sei es "Nowicky" oder sonstwie, ändert nichts an der Anonymität - oder?
PS: Mit der Urheberrechtsfrist haben Sie natürlich im Prinzip Recht, halt nur nicht im Ergebnis :-) (nicht signierter Beitrag von 62.246.89.209 (Diskussion | Beiträge) 01:55, 10. Okt. 2004 (CEST)) Beantworten
plonk! Zur Relevanz des Themas Beleidigung durch Unterstellung des Diebstahls geistigen Eigentums siehe auch Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen - hier hat man wirklich andere Sorgen. --Idler 21:31, 10. Okt. 2004 (CEST)Beantworten
hallo Holger, oder wie wir dich nennen sollen - wir freuen uns, wenn du hier mitarbeitest, aber bitte mäßige deinen ton, lies mal Wikipedia:Keine persönlichen Angriffe und verzichte darauf, nach einmaliger rede und gegenrede schon mit juristischen schritten zu drohen. übrigens zweifle auch ich an deinen ausführungen zum urheberrecht, zumindest bei der 70-jahres-frist hattest du dich offensichtlich vertan, und die these, dass ein zeitweiliges verbot das copyright (und das urheberrecht?!) an dem werk für alle zeiten nichtig machen würde, erscheint mir recht steil - lies zb mal die darstellung der rechtslage bei Mein Kampf, das vermutlich auch verboten war.
ich habe mich trotzdem auf deine versicherung, dass es sich um einen umgeschriebenen text handelt, verlassen, und den urv-vermerk entfernt.
es ist hier übrigens konvention, sich zu duzen und diskussionsbeiträge mit vier tilden (~~~~) unterschreiben, damit man sie personen und zeitpunkten zuordnen kann.
Ein Nickname, sei es "Nowicky" oder sonstwie, ändert nichts an der Anonymität - oder? er macht einen großen unterschied. viele vorteile werden in Wikipedia:Anmeldung genannt. du bleibst anonyme bzw. pseudonym, aber es ist einfacher, mit dir zu kommunizieren.
zum artikel: er enthält erfreulich viele fakten, ist aber noch verbesserungsbedürftig. eine deutlichere definition zu anfang wäre ratsam - ein unbedarfter leser hat wohl mühe, sich etwas präzises unter "Pflanzschule des Offizierskorps" vorzustellen. sollte das lemma nicht eher Königlich Preußisches Kadettenkorps o.ä. lauten? wann war denn das gründungsjahr? bitte verzichte auf propagandabegriffe wie "versailler diktat" (siehe Wikipedia:Neutraler Standpunkt). und setze geeignete wikilinks (Wikipedia:Verlinken).
grüße, Hoch auf einem Baum 09:08, 15. Okt. 2004 (CEST)Beantworten

Über den Artikel an sich würde ich nicht groß streiten wollen, aber mir scheint, daß es da um einige grundsätzliche Dinge geht:

1. habe ich niemanden bedroht und niemandem gedroht; richtig ist, daß sich hier irgendjemand gleich mit "der Jurist" vorgestellt hat - da halte ich es schon für höflicher, "namenlos" zu bleiben.

2. hat es nichts mit "Neutralität" zu tun, wie man das Stück Papier nennt, das 1919 in Versailles unterzeichnet wurde. Unzweifelhaft handelte es sich nicht um einen Vertrag, denn wie ein "Jurist" eigentlich wissen müßte, entsteht eine solcher - sowohl zivil-, als auch völkerrechtlich - durch eine aus freien Stücken, d.h. ohne Zwang abgegebene übereinstimmende Willenserklärung zweier oder mehrerer Parteien. Dies war 1919 nicht der Fall; die Unterzeichnung wurde vielmehr durch Erpressung erzwungen. Das mag indes dahinstehen, da dies ja keine Plattform für Juristen ist. Wichtiger ist, daß Ernst v. Salomon für jenes Schriftstück die Bezeichnung "Vertrag" niemals über die Lippen oder gar über die Feder gekommen wäre; er sprach und schrieb - wiewohl kein Jurist, so doch korrekt - stets nur von "[Versailler] Friedensdiktat". Die Verschlimmbesserung durch den Zensor ist also kein Ausdruck von Neutralität, sondern von Verfälschung (Definition ebenfalls im StGB - keine Drohung, sondern ein simpler Hinweis) der angegebenen Quelle.

3. "Mein Kampf" wurde von den drei westlichen Besatzungsmächten nie verboten (sondern nur in der Sowjetzone); vielmehr wird es in allen anderen westlichen Ländern der Welt (d.h. außerhalb der BRD) ganz legal vertrieben (und in allen östlichen zumindest illegal), jedenfalls was die strafrechtliche Seite anbelangt. Das hat mit der Frage des zivilrechtlichen Copyrights nichts zu tun; der Freistatt Bayern nimmt dieses zwar für sich in Anspruch, hat jedoch bisher davon Abstand genommen, Copyrightverletzungen im Ausland zivilrechtlich zu verfolgen - vermutlich, weil er fürchtet, vor einem ausländischen Gericht nicht mit seiner Auffassung durchdringen zu können, daß die Enteignung der Urheberrechte seinerzeit zurecht erfolgte. In Deutschland hat der Freistaat jedenfalls noch das Recht, den Vertrieb von "MK" zivilrechtlich zu unterbinden, und er tut es. (Der Besitz und die Lektüre sind ja - noch - nicht strafbar.) Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

4. Es ist doch bemerkenswert, daß offenbar weder derjenige, der den Löschantrag gestellt hat, noch derjenige, der ihn jetzt zurückgewiesen hat, sich einmal durch persönliche Lektüre schlau gemacht hat und der Frage nachgegangen ist, ob dieser berechtigt war/ist oder nicht. Darf man daraus schließen, daß man besser keine Quellen angibt? Wenn man es doch tut, läuft man anscheinend Gefahr, daß unbesehen ein Löschantrag gestellt wird, verbunden mit der Behauptung, man habe eine Urheberrechtsverletzung begangen. Diese Politik sollte man doch einmal grundsätzlich überdenken; ich habe mich ein wenig umgesehen und festgestellt, daß es auf Wikipedia Elemente gibt, die selber offenbar noch keinen einzigen brauchbaren Beitrag verfaßt haben, aber dafür regelmäßig mehr oder weniger unbegründete Löschanträge stellen - die sie dann meist wieder zurücknehmen müssen. Solche Typen schaden dem Projekt und gehören m.E. schleunigst hinausgeworfen.

Holger (nicht signierter Beitrag von 62.246.115.225 (Diskussion | Beiträge) 22:44, 16. Okt. 2004 (CEST)) Beantworten

Link zum "Versailler Vertrag" Bearbeiten

John, Du hast nun zweimal den Original-Link zum "Versailler Vertrag" umbenannt in "Versailler Diktat". Es gibt an dieser Stelle keinen Grund, den Namen des Links in eine wertende Bezeichnung zu ändern. Aus gutem Grund hat ja auch der verlinkte Artikel den Titel Versailler Vertrag und nicht Diktat. Wenn Du das anders sehen solltest, emfehle ich eine Diskussion über die Umbenennung von "Versailler Vertrag" an dortiger Stelle. --Maik Außendorf 17:29, 13. Nov. 2004 (CET)Beantworten

Der Benutzer John (der auch mir leider sagen wir mal: etwas zu "rechtslastig" zu sein scheint! - vgl. seine Beiträge) war aber damit im Recht. - Der Benutzer Holger hat oben unter 2. dazu bereits ausführlich Stellung bezogen: Es war ein Diktat; es war kein Vertrag. "Vertrag" ist hier ein Euphemismus und daher wäre es nicht neutral, hier diesen verharmlosenden Begriff zu benutzen.
--84.163.194.67 15:25, 13. Sep. 2005 (CEST)Beantworten
Erkundigt euch doch mal bei Gelegenheit, was der Unterschied zwischen einem Namen und einer Definition ist…
Was den POV angeht: Der Name des fraglichen Abkommens ist „Versailler Vertrag“. Irgendetwas anderes zu verwenden, um damit eine Aussage über die Umstände zu machen, unter denen es zustande gekommen ist, ist reiner POV und hier nicht akzeptabel. --Skriptor 15:35, 13. Sep. 2005 (CEST)Beantworten
Es reicht völlig zu schreiben, daß die Anstalten durch den Vertrag von Versailles verboten wurden – wer sich über die näheren Umstände informieren möchte, kann das ohne Probleme durch den Link tun. --Skriptor 16:22, 13. Sep. 2005 (CEST)Beantworten

Kadettenakademien in Preußen Bearbeiten

Ich galube beim Punkt Preußen wurde der falsche König verlinkt. Nach Markmann: Kadetten. Militärische Jugenderziehung in Preußen (1983) wurden in der Regierungszeit von Friedrich I. diese Kadettenkompanien neugegründet. Die Gründungszeiten sind demnach: Berlin (1701), Colberg (1703) und Magdeburg (1709). Weiter wurde unter Friedrich Wilhelm I. das System der militärischen Ausbildung in den Kadettenkompanien abgeschaft. 1717 wurden von ihm die Kadettenakademien in Colberg und Magdeburg aufgelöst, mit der in Berlin als "Kompanie Kronprinzlicher Kadette" zusammengeführt und als "corps des cadets" neu gegründet. (nicht signierter Beitrag von RobbyBer (Diskussion | Beiträge) 20:19, 28. Nov. 2006 (CET)) Beantworten

etwas tiefer gehen? Bearbeiten

Moin, was mir hier (bisher) fehlt, ist eine kritische Betrachtung. Etwas wird sichtbar in der Beschreibung der Kadettenanstalt der NVA, aber ich gehe davon aus, dass (früher) auch in den preußischen Kadettenanstalten ein erheblicher physischer und psychischer Druck herrschte und heute noch in den Kadettenanstalten in Russland. Gibt's darüber keine Literatur? --Pohl-rosengarten (Diskussion) 15:25, 1. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Selekta=Oberstufe? Bearbeiten

Ich dachte immer, daß Obersekunda bis Oberprima "Oberstufe" seien. Was ist dann die "Selekta" genau? Das sollte vielleicht mal jemand erklären, statt um das Urheberrecht o.ä. zu streiten. Salomons Buch "Die Kadetten" habe ich gelesen; dort wird es NICHT erklärt! (nicht signierter Beitrag von 2001:4DD7:2058:0:4D17:AC76:FBAB:A5EC (Diskussion) 20:34, 13. Jan. 2021 (CET))Beantworten

Kadettenkompanien bereits 1692 eingerichtet Bearbeiten

Vgl. hier: https://archiv.sachsen.de/archiv/bestand.jsp?oid=02.03.08.05&bestandid=11344&syg_id=212973&_ptabs=%7B%22%23tab-geschichte%22%3A1%7D#geschichte sowie auch verschiedentlich in der Literatur (zugänglich über Google Books) 2A02:908:2616:4840:593D:7876:54C3:8A9F 18:27, 7. Feb. 2023 (CET)Beantworten