Diskussion:Kabotage

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Helium4 in Abschnitt Taxigewerbe

Diskussion:Kabotage Bearbeiten

Mitgliedsstaat vs. Mitgliedstaat. Der Duden ,,erlaubt" gar nichts, sondern gibt nur die gängige Verwendung wieder. Die EU selbst benutzt Mitgliedstaat ohne Fugen-S. Stilistisch ist die Verwendung mit dem Fugen-S falsch. Zudem sollte im Text wenigstens die Rechtschreibung, welche auch immer, durchgängig angewandt werden. (nicht signierter Beitrag von 93.129.149.68 (Diskussion) 09:14, 25. Mai 2016 (CEST))Beantworten

Spricht man auch im Personenverkehr von "Kabotage" ? Bisher ist mir dies nur für den Güterverkehr so begegnet...

(Nachsigniert:) 84.177.137.154, 28. Dezember 2005, 22:36 Uhr

Antwort: Fußnote Nr. 2 zum Auslegungsproblem der Zeitweiligkeit bei Kabotage (Link s.u.):

"Die Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 bezieht sich auf die Kabotage im Güterkraftverkehr; die Kabotage im Personenverkehr ist in der Verordnung (EG) Nr. 12/98 geregelt." D.h. es gibt auch Kabotage im Personenverkehr.

http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/oj/2005/c_021/c_02120050126de00020007.pdf

(Nachsigniert:) 199.41.197.19, 13. Januar 2006, 15:13 & 15:14 Uhr

Ich kopiere den ganzen Artike hierher, da ich ihn für verfehlt halte. Es sollte der Begriff selbst erklärt werden, nicht das darüber meist verhängte Verbot oder gar die Bestrebungen der EU diese Verbote aufzuweichen. Kabotage hat mE weder etwas mit der EU noch mit dem Begriff "Binnenmarkt" zu tun. --Zapane 14:09, 10. Mai 2006 (CEST)Beantworten


verschiedene Definitionen, relativ unverständlich, recht kurz --Floklk 22:41, 9. Mär 2006 (CET)

Unter Kabotage versteht man das Erbringen von Verkehrsdienstleistungen innerhalb eines Binnenmarktes, durch einen Dienstleister, der nicht in diesem Binnenmarkt ansässig ist.

Beispiel: Ein Binnenmarkt bestehe aus den Nationen A, B und C. Führt nun ein Verkehrsdienstleister aus dem Land D ein Transport mit Ursprung und Ziel in A, B oder C aus, so handelt es sich um Kabotage.

Kabotage liegt aber nicht immer nur bei grenzüberschreitenden Transporten vor, sondern immer dann, wenn Anfangs- und Zielort eines Transportes nicht am Standort des Beförderers liegt.

siehe auch: Spedition, Frachtführer, Taxi

Kategorie:Zoll


andere Meinung:

Gem. VO EWG 3118/93 Art. 1 Abs. 1:

"Jeder Unternehmer des gewerblichen Güterkraftverkehrs, der Inhaber einer Gemeinschaftslizenz gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 ist und dessen Fahrer, wenn er Staatsangehöriger eines Drittstaates ist, unter den in jener Verordnung festgelegten Bedingungen eine Fahrerbescheinigung mit sich führt, wird unter den in der vorliegenden Verordnung festgelegten Bedingungen zum zweitweiligen gewerblichen Güterkraftverkehr in einem anderen Mitgliedsstaat (nachstehend "Kabotage" bzw. "Aufnahmemitgliedstaat genannt)zugelassen, ohne dass er dort über einen Unternehmenssitz oder eine Niederlassung verfügt."


D.h. Kabotage ist jeder Transport eines Unternehmers, der seinen Unternehmenssitz in einem anderen Land der EU hat, der in anderen Ländern durchgeführt wird (Beginn und Ende der Tour im gleichen Land, ansonsten grenzüberschreitender Verkehr --> keine Kabotage mehr).

Kabotage und innerstaatlicher Verkehr? Bearbeiten

Bei nur sehr kurzer Suche mit google konnte ich im Internet kaum bestätigt finden, was hier behauptet wird. Ein Online-Logistik Lexikon schreibt, dass Kabotage nur der Verkehr eines ausländischen Unternehmers im innerstaatlichen Verkehr ist. Da ich aber von dem Thema sonst nichts weiß, werde ich dies auch nicht verbessern können.--Malte Schierholz 22:47, 12. Mai 2006 (CEST)Beantworten

grosse/kleine Kabotage? Bearbeiten

Ich habe leider keine Ahnung, sondern nur eine Frage = Anregung zur Verbesserung durch besser Informierte: Was ist die "grosse Kabotage"? Habe das irgendwo gelesen und nicht verstanden. Und wenn es die grosse gibt, was ist dann die "kleine Kabotage"?

Bin natürlich nicht sicher, dass das wirklich fixe Begriffe sind, die man in einem Lexikon definieren und erklären kann. Ist für mich wirklich einfach eine Frage.

(Nachsigniert:) 193.5.216.100 13. November 2007, 13:55 Uhr

Ich habe versucht, das im Artikel zu erklären. --Gf1961 14:16, 13. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Kabotage in der Europäischen Union: Flugverkehr Bearbeiten

In der EU ist Kabotage im Flugverkehr ("the right for an airline of one EU Member state to operate a route within another Member state" [1]) seit April 1997 erlaubt: "Regulation 2408/92 abolished restrictions on cabotage (the seventh and eighth freedoms) from 1 April 1997, opening up access for carriers throughout the Union to all national and international routes within the Community." [2]. Das sollte man vielleicht im Absatz zur EU ergänzen, der sich offenbar nur auf bestimmte Sektoren bezieht. --Baikonur 19:41, 3. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Griechenland Bearbeiten

Ist der Satz

Premierminister Giorgos Papandreou kündigte im April 2010 an, dass die Kabotage beendet werde.

Wirklich so gemeint? Oder war gemeint, dass die Unterbindung der Kabotage beendet werden würden. --Dieter Zoubek (Diskussion) 22:46, 6. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Habe mir erlaubt den Disk.-Beitrag "Griechenland/Ist ... Dieter Z. ... 6. März 2013" chronologisch korrekt ans untere Ende der Diskussionsseite zu verschieben. --Helium4 (Diskussion) 02:00, 21. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Kabotage ausserhalb der EU - Schweiz Bearbeiten

In der Schweiz gilt das Kabotageverbot -> https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20153169 s. Begründung: Zitat: "Gemäss Artikel 14 des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (Landverkehrsabkommen; SR 0.740.72) ist die sogenannte Kabotage innerhalb der Schweiz verboten".

Landverkehrsabkommen - SR 0.740.72 "Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse" -> https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19994647/index.html -> Art. 14 Beförderungen zwischen zwei Orten in einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft oder zwei Orten in der Schweiz

Transportvorschriften - Binnen-/Inlandtransporte (Kabotage) -> http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/04020/04204/05722/index.html?lang=de

Flixbus greift SBB-Paradestrecke an - Zürich-Genf für Fr. 19,50 -> http://www.blick.ch/news/wirtschaft/flixbus-greift-sbb-paradestrecke-an-zuerich-genf-fuer-fr-19-50-id5653809.html Zitat: "Offiziell dürfen die Passagiere innerhalb der Schweiz nur zu- aber nicht aussteigen. Das sogenannte Kabotagegesetz verbietet ausländischen Transportfirmen, innerhalb der Schweiz Personen zu befördern." - Anmerkung: Ein eigentliches Kabotagegesetz gibt es in der Schweiz nicht. Das wurde vom Blick Journalisten frei interpretiert um der Leserschaft nicht das Landverkehrsabkommen Schweiz EU, respektive damit verbundene Transportvorschriften erklären zu müssen.

Bern–Lyon - mit Ausstieg in Genf -> http://www.derbund.ch/schweiz/bernlyon-mit-ausstieg-in-genf/story/30989185 Zitate: "Ausländischen Transportfirmen ist es untersagt, innerhalb der Schweiz Personen (und auch Güter) zu befördern. Mit diesem sogenannten Kabotageverbot..." "...Bundesamt für Verkehr (BAV), das über die Einhaltung des Kabotageverbots wacht, ..."

Dieser Abschnitt dient lediglich als Gedankenstütze und kann von den Kabotage Spezialisten gerne verwendet werden. Der eigentliche Wikipedia Artikel sollte wohl etwas weniger EU zentriert sein und allgemeiner gehalten, respektive restrukturiert werden.

AnBuKu (Diskussion) 11:11, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Verstösse ausländischer Busunternehmen gegen das Kabotageverbot in der Schweiz waren in letzter Zeit immer wieder Thema in den Medien. Ich stimme zu, dass die Schweizer Lage hier auch dargestellt werden sollte. Gestumblindi 00:14, 4. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Bis 2013? Bearbeiten

Und? Was ist dabei herausgekommen? --77.1.96.13 11:20, 25. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Begriffsherkunft Bearbeiten

Einerseits soll das Wort etymologisch von "von Kap zu Kap" stammen, andererseits nach dem Italiener Caboto benannt sein. Entweder muss sich der Artikel für eine Version entscheiden, oder aber deutlich machen, dass es verschiedene Theorien gibt. So wie es da steht, ist es ein Widerspruch in sich. (nicht signierter Beitrag von 134.130.127.156 (Diskussion) 20:03, 13. Feb. 2020 (CET))Beantworten

Jetzt ist es eindeutig. Aber wahrscheinlich falsch. Sebastiano Caboto oder sein Vater Giovanni Caboto als Namensgeber? Oder hat vielmehr die Familie Caboto ihren Namen von der Navigation erhalten? So wird es beim Stichwort des Vaters von Wikipedia dargestellt. In der italienischen Wikipedia-Version wird dagegen unter dem Stichwort cabotaggio = Küstenschifffahrt auf Giovanni Caboto als etymologischer Ursprung verwiesen. (Diskussion) 11:41, 12. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Taxi Bearbeiten

Analoge Regelungen für Taxis erwähnen.

Diese gelten in Österreich eher für den Verwaltungsbezirk, in dem die Taxikonzession erteilt wurde. (Gibt es (einzelne) Taxifahrzeuge oder Taxiunternehmen, die in mehreren Bezirken oder sogar Bundesländern) konzessioniert sind?

(An der Gemeindegrenze von Graz stehen seit vielen Jahren Fahrverbotstafeln mit Hinweis auf ein Landesgesetz (Verordnung?), das die Einfahrt von Taxis nur mit Euro-5-Abgasnorm erlaubt. Daher sind die Tafeln angeblich veraltet.)

Querverweise:

  • Verbot, in der Nähe eines Taxistandplatzes Kunden aufzunehmen.
  • Mietwagen müssen nach jeder Fahrt wieder zur Betriebsadresse zurückkehren?
  • Uber?

--Helium4 (Diskussion) 07:42, 11. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Taxigewerbe Bearbeiten

Ähnliches, jedoch auf Gemeindeebene gibt es bei Taxi (und Mietwagen?).

Konzession ist auf eine Gemeinde bezogen. Flughäfen (etwa vulgo Wien'Schwechat, Graz-Thalerhof, Linz-Hörsching) liegen häufig außerhalb der Stadtgemeinde. Ich nehme an, dass ein Grazer Taxler nicht nach Belieben eine Fahrt am Flughafen akquirieren darf. Vermute nur bei Taximangel dort oder als Rückfahrt nach einer Hinfahrt mit Fahrgast.

Helium4 (Diskussion) 11:43, 15. Feb. 2022 (CET)Beantworten