Diskussion:Körperschaft des privaten Rechts

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 80.171.82.190

redirect Verein? --103II 00:39, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Nö. --Björn B. War was? Mei Tropfen! 00:40, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Warum? Ist identisch! --103II 11:39, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Ist es nicht. "Körperschaft des Privatrechts" (wobei ich diesen Sammelbegriff noch nie gehört habe) ist zB auch eine AG, GesmbH oder KG. Auch Stiftungen oder ähnliches sind Körperschaften des Privatrechts. Aber wie gesagt: Ich kenne eigentlich nur "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (um den eigenen Typ abzugrenzen), den Gegensatzbegriff habe ich noch nie gehört. Wüsste auch nicht, wo der Sinn machen soll, weil man die privaten Körperschaften in keinem Punkt über einen Kamm scheren kann. Man muss eigentlich immer in Verein, AG, KG, etc. unterscheiden. --Chris Carter (bla|+/-) 14:18, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

KG sind keine Körperschaften, nichtmal juristische Personen. Sie sind Personengesellschaften ohne Rechtsfähigkeit. Und Stiftungen sind auch keine Körperschaften, sie haben ja gerade keine Mitglieder. Privatrechtliche Körperschaften sind allein eV, GmbH und AG. Die Bezeichnung privatrechtlicher Körperschaften als "Körperschaft des privaten Rechts" ist mir allerdings auch noch nie begegnet, und warum der eV der "Grundtyp" sein soll ist mir auch schleierhaft, es gibt keinen "Grundtyp". Der Artikel sollte durch einen Redirect nach Körperschaft ersetzt werden. --C. Löser 15:13, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Danke! Grundtyp ist der Idealverein insoweit, als seine Regelungen subsidiär eingreifen können, etwa § 31 BGB auch für den "Aktienverein", GmbH, eG usw. --103II 16:37, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten


Oh weh ohh Wehh , wäre ja mal schön wenn sich ein Wirtschaftsjurist dessen annimt - im übrigen lieber C. Löser sind Kommanditgesellschaften - wie auch alle anderen Personengesellschaften Rechtsfähig, dies siehst Du z.B. bei den ganzen GmbH&Co KGs - nur um missverständnissen vorzugreifen, eine GmbH & Co Kg ist eine KG bei der der Komplementär (Mitinhaber der unbeschränkt haftet berechtigt ist die Firma nach außen zu vertreten) eine GmbH ist , wäre eine KG nicht Rechtsfähig, könnte eine KG keine Rechtsgeschäfte abwickeln ... ganz im Gegenteil durch die Eintragung ins Handelsregister erreicht sie sogar eine eigene Rechtspersönlichkeit, d.h. die KG kann z.B. eigenständig Kredite aufnehmen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Die KG ist eine Personengesellschaft, wie auch die OHG, Gbr etc. demgegenüber sind die Kapitalgesellschaften abzugrenzen wie UG GmbH Ag etc. Kapitalgesellschaften sind eingenständige (juristische) Personen. Im Gegensatz zu den Personengeselslchaften - wo es immer einen oder mehrere Personen gibt die voll in der Haftung sind, gibt haftet die Kapitalgeselslchaft nur mit ihrem Kapital. Vereine sind Analog zu Kapitalgesellschaften juristische Personen und haften mit ihrem Vereinsvermögen, im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften gibt es bei den Vereinen aber keinen - im eigentlichen Sinne - Innhaber. Während ich prinzipiell meine Anteile an einer Kapitalgesellschaft verkaufen kann, kann ich bei einem Verein eben nur Mitglied oder nicht MItglied sein... naja egal ist eben Wikipedia (nicht signierter Beitrag von 80.171.82.190 (Diskussion) 19:59, 19. Aug. 2014 (CEST))Beantworten