Diskussion:Justizverwaltungsakt

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 2001:16B8:48DF:A900:B959:F8CF:E0AD:2892 in Abschnitt Akteneinsicht
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Unverständlich Bearbeiten

  • Der Einleitungssatz ist nichtssagen.
  • Das wesentliche (-> Rechtswegveränderung) kommt kaum raus
  • was ist das EGGVG
  • kann man auf das wörtliche zitieren verzichten, alternativ vielleicht eine Aufzählung?

--Badenserbub 16:05, 7. Jul 2006 (CEST)

Akteneinsicht Bearbeiten

Ich bin kein Jurist, aber die Staatsanwaltschaften sind ja teil der Judikative (Justiz) und entscheiden für das Strafverfahren gemäß Strafprozessrecht anhand von §475 StPO (und nicht anhand der Zivilprozessordnung). --2001:16B8:48DF:A900:B959:F8CF:E0AD:2892 21:06, 9. Feb. 2019 (CET)Beantworten