Diskussion:Jugendleitercard

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Natsu83 in Abschnitt "amtlicher Ausweis"
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Jugendleitercard“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Zustimmung des Autors

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Sorry für die Verwirrung, Zustimmung des Autors zur Verbreitung des Textes liegt ggü. dem #institut juleiqua vor, vgl. auch http://juleiqua.de/modules.php?op=modload&name=FAQ&file=index&myfaq=yes&id_cat=7. Rückfragen ggf. an juleiqua@juleiqua.de

Um welches Land geht es denn in diesem Artikel?

Die Jugendleitercard gibts in ganz Deutschland. Es bestehen jedoch unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.

> Die unterschiede beziehen sich aber - soweit ich weiß - nur auf die Kriterien der Ausstellung (z.B. Verschiedene "Klassen" von Karten für verschiedene "Arbeitsinensität") oder auf die Anforderungen an die Ausbildung (die jedoch mindestens den bundeseinheitlichen Standards genügen muss.).

Hat überhaupt jemand mal davon gehört?

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Ich bin sowohl im DLRG als auch bei den Pfadfindern (wenn auch nur offiziell bei den Pfadfindern) Leiter... Dort haben unsere Leiter noch nie was davon gehört... Und die Offizielle Seite... dieses ding kann man vergessen...

Bin bei der Wasserwacht und im BRK und die Juleica haben viele von uns, auch ich --Birnkammer Fabian Diskussion 18:48, 17. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
ich habe nicht nur davon gehört, ich habe seit knapp ~9 Jahren eine ;-) -- JM 16:53, 5. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

"amtlicher Ausweis"

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Was genau ist die Definition von "amtlich"? Die Karte wird vom Landesjugendring ausgestellt, dieser ist doch kein Amt? Kann die Juleica demnach als "amtlicher" Ausweis bezeichnet werden? mandi 17:57, 24. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Amtlicher Ausweis bedeutet dass der Ausweis von den Bundesländern anerkannt wird und somit im Gesammten Bundesgebiet gültigkeit als ausweisendes Schriftstück besitzt. Genauso wie beim Personalausweis, Reisepass und den Führerschein, was ebenfalls amtliche Ausweise sind. Du kannst dich mit der JuLeiCa bei der Polizei, Jugendämter und sonstige Staatlichen Ämter ausweisen. --Natsu83 (Diskussion) 09:33, 23. Dez. 2013 (CET)Beantworten
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Folgende Einzelnachweise wurden entfernt, da sie über die entsprechenden Internetseiten nicht mehr Abrufbar sind:
http://www.sjrg.de/media/pdf/v_juleica.pdf
http://www.ljr.de/News-Single.83+M5fac6d53396.0.html

Folgender Weblink wurde entfernt, weil die Datei über die Internetseite des Stadtjugendring Göttingen nicht mehr abrufbar ist: http://www.sjrg.de/media/pdf/v_juleica.pdf (nicht signierter Beitrag von Natsu83 (Diskussion | Beiträge) 19:14, 12. Dez. 2013 (CET))Beantworten