Diskussion:Jugendfeuerwehr

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Schnederpelz in Abschnitt Organisation der Deutschen Jugendfeuerwehr

Hasimukkizahn: nach meinen Information ist es nicht ganz korrekt das die Jugendfeuerwehr Oevenum die 1882 gegründet worden ist die Älteste Deutschlands bzw. Europas ist. "Man gehe hier von der Jahreszahl 1865 aus, da dies das frühste bisher erfasste Jahr ist, in dem eine Jugendfeuerwehr gegründet wurde, es ist die Gymnasialfeuerwehr in Wernigerode (Harz). Das Bestehen dieser Jugendfeuerwehr ist in mehreren Zeitschriften belegt, ihr Gründungsjahr wird von kompetenter Seite ineiner dieser Zeitschriften angegeben." Ausserdem habe ich hier ein Gruppenbild dieser Jugendfeuerwehr das auf das Jahr 1876 datiert ist


In einigen Bundesländern (wie NRW) ist eine Aufnahme in den Aktivendienst erst ab 18 Jahren möglich. Das macht die Äußerung "mit 17 und früher" falsch. Zwar gibt es Bundesländer in denen ab 16 Aufgenommen werden kann, doch eben auch welche ab 18. Richtig müßte sein "18 und früher".

Zudem sollte erwähnt werden, daß zur Aufnahme ein Attest, je nach Ördlichkeit eine gültige G 26 und ein Führungeszeugnis vor zu legen. Da die Altersangabe schonmal editiert wurde, stelle ich das mal zur Diskussion, bevor ich das ändere. --Derfeu 18:29, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten


in Bayern ist es grundsätzlich so das man ab 12 jahren dazukommen kann und mit 16 jahren in den Ausrückedienst aufgenommen werden kann. Natürlich unter der Bedingung das die 16 bis 18 Jährigen nicht in den Gefahren bereich dürfen (fausregel: bis zum verteiler beim Brand einsatz, beim VU nur auf dem Gehweg (autobahn und S-Bahn und U-Bahn unfällen werden sie in der Regel nicht mit genommen.))

Also müsste man Sagen das es sich von bundesland zu bundesland ud von Feuerwehr zu Feuerwehr variiert. FireFlyMunich 12:14, 19. Jan. 2009 (CET)Beantworten

"integraler Bestandteil"

Bearbeiten

Ich habe die Anmerkung „im Gegensatz zur deutschen Jugendfeuerwehr kein eigener Verein, welcher an die Feuerwehr angelehnt ist, sondern“ entfernt, da auch die dt. Jugendfeuerwehr (zumindest in Hessen, aber das wird in anderen Bundesländern nicht anders sein) eine Abteilung der öffentlich-rechtlichen FF und keineswegs nur eine Vereinsangelegenheit ist. Das begründet sich unter anderem auch aus dem Nachwuchsförderauftrag, den die JF hat. In Hessen wird die Jugendfeuerwehr im § 8 Brandschutzgesetz begründet, dort heißt es „Bei den Freiwilligen Feuerwehren sollen nach Möglichkeit Jugendfeuerwehren gebildet werden“ - wichtig ist dabei, dass die FF angesprochen werden (und in Absatz 3 auch die Gemeinden zur Förderung aufgerufen werden) und nicht die Vereine der jeweiligen Ortswehren. --Jaer 16:00, 2. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

So ganz stimmt das ja nicht. Das Problem läuft derzeit in NRW, wo das Landesjugendamt die Jugendordnungen der Jugendfeuerwehren auf ihre Rechtmäßigkeit bzw. Fördermöglichkeit nach dem KJHG untersucht. Zwar sieht auch das FSHG in NRW die Bildung einer JF vor, bleibt die JF in ihrer Struktur ein selbstständiger Verein, mit eigenem Vorsitz (dem Stadt- bzw. Kreisjugendwart) der an die Landesjugendfeuerwehr als Verband angeschlossen ist. Grade die traditionelle Nähe zur aktive Wehr und die gesetzliche Vorgabe machen es der JF schwer. Jugendfeuerwehren die keine Satzung im Sinne der KJHG haben, droht der Ausschluss aus dem Landesjugendring und somit die Förderung. Bereits in den 90er Jahren hat das Land über das damalige Familienministerium bekundet, die JF dürfe nicht allein Nachwuchsarbeit leisten, sondern müsse Träger der Jugendhilfe sein und zu min. 50% allgemeine Jugendarbeit leisten. Dies wird in NRW auch jährlich im Rahmen der Berichte an die LandesJF überprüft. --Derfeu 18:43, 7. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Naja, wir haben ja wahrscheinlich beide Recht – nur aus dem Blickwinkel unterschiedlicher Länder. Ich habe mal in die Brandschutzgesetze, die auf Brandschutzgesetz verlinkt sind, hinnein gelesen und war erstaunt, wie unterschiedlich das Thema JF behandelt wird. Da geht es uns in Hessen eigentlich recht gut. (Vor allem, wenn man bedenkt, dass eine Initiative im Landtag läuft, sogenannte Kindergruppen in das HBKG aufzunehmen – damit wären dann auch die Bambinigruppen oder „Löschzwerge“ Teil der öffentlich-rechtlichen FF. Jedenfalls konnte der Satz in dem Absatz so nicht stehen bleiben, da es eben nicht deutschlandweit "eigene Vereine" sind. --Jaer 01:57, 8. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn man mal die Jugendordnung der BJF zu Rate zieht, ist tatsächlich die JF in Deutschland ein eigener Verein. http://www.jugendfeuerwehr.de/0/2/1.php --Derfeu 11:50, 8. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
VV - Vorsicht, Falle! Man muss hier unterscheiden zwischen der öffentlich-rechtlichen Feuerwehr einerseits und dem privat-rechtlichen Verein (manchmal auch Förderverein o.ä.). Die Jugendfeuerwehr an sich ist (zumindest in Hessen) eine Abteilung der öffentlich-rechtlichen FF. Das ist die Feuerwehr, die durch die Kommune eingerichtet und unterhalten wird, um den Brandschutz zu gewährleisten (vereinfacht). Daneben gibt es die Vereine der Freiwilligen Feuerwehren. Diese dürfen und sollen eingerichtet werden, um das Feuerwehrwesen gezielt zu fördern (gibt auch irgendwo einen Paragraphen dazu, weiß nur grad nicht, wo). Diese Vereine sind organisiert im DFV, dem deutschen Feuerwehrverband. Das hat jetzt noch nichts mit der JF zu tun, die kommt jetzt: Der DFV hat als "Unterabteilung" (mir fällt das richtige Wort grad nicht ein) die Jugend organisiert in der Deutschen Jugendfeuerwehr (siehe in der von Dir verlinkten Satzung § 1 (1)). Deshalb ist die DJF logischerweise ein Verein (wenn auch kein eigenständiger, da sie zum DFV gehört). Die einzelne JF in der Ortswehr aber ist Teil der öffentlich-rechtlichen FF. --Jaer 23:13, 10. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Deutsche Jungendfeuerwehr vs. Jugendfeuerwehr

Bearbeiten

Das muss mal ein wenig entrümpelt werden. Die Deutsche Jugendfeuerwehr ist der gesammtheit aller Jugendfeuerwehren - ich habe das gerade mal in der Einleitung gefixt. --JoShi 14:47, 2. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Jugendfeuerwehr im Einsatz

Bearbeiten

Jugendliche las Maschinist(=Fahrer und Bediener des Löschfahrzeuges bzw. von Pumpen und Aggregaten), wohl kaum. Evtl. wäre es sinnvoll hier noch zu erlautern was/ wo der Gefahrenbereich beginnt. Siehe Aussagen oben zum Thema; bis zum Verteiler etc. 92.194.89.122 16:03, 6. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Organisation der Deutschen Jugendfeuerwehr

Bearbeiten

Ich möchte diesen Abschnitt zur Diskussion stellen. Habe zwar nicht ganz verstanden was an meiner Formulierung "falsch" sein soll. Aber bitte.

Also ich finde das der Abschnitt so wie er jetzt dasteht. 1) Fachlich hinkt z.B. "Trotzdem hat sie eine eigene Struktur und Organisationsform und Disziplin" Stimmt nicht auch die Gemeindeferuerwehren sind in entsprechenden Verbänden organisiert. Disziplin ???

2) Viele Wiederholungen hat. "Alle deutschen Jugendfeuerwehren sind in der Regel über ihre Stadt- bzw. Kreisjugendfeuerwehren sowie Landesjugendfeuerwehren in der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF), eines Bereichs innerhalb des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), organisier" "Alle Jugendfeuerwehren sind zudem Teil der Landes- und der Bundesjugendfeuerwehr. Auch auf dieser Ebene finden Delegiertentreffen der Jugendfeuerwehren statt. So werden die Landesverbände durch den Landesjugendfeuerwehrwart und die Bundesjugendfeuerwehr durch den Bundesjugendleiter vertreten"

Das ist schlecht formuliert bzw. wiederholt sich, zumindest meiner Meinung

92.194.55.129 21:18, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten

"Voller Fehler" bezog sich auf Grammatik und Orthographie. Siehe meine Diskussionsseite. In ein paar Sätzen nicht weniger als 8 Fehler. Und weil zwei davon seltsam angeschlossene Relativsätze waren, deren Sinn sich mir nicht sicher genug erschlossen hat, hab ich's nicht korrigiert, sondern revertiert. Habe gar kein Problem damit, wenn Du den Artikel besser machst und Redundanzen killst. Nur zu. Aber vielleicht mal die Vorschau benutzen?
Grüße + schönen Abend Schnederpelz (Diskussion) 21:28, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten