Diskussion:Joachim Huppelsberg

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Atamari in Abschnitt Amtsgericht Wuppertal

Amtsgericht Wuppertal Bearbeiten

@Atamari: Im Artikel steht: "Die Friedensgerichte Elberfeld und Barmen wurde dem Landgericht Düsseldorf nachgeordnet. 1834 wurde das Landgericht Elberfeld eingerichtet und die beiden Amtsgerichte diesem zugeordnet. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze erfolgte 1879 die Umwandlung in die Amtsgerichte Elberfeld und Barmen." In der Quelle ist vom Amtsgericht Wuppertal-Barmen die Rede. Also sollte das damalige Amtsgericht Barmen oder Wuppertal-Barmen gemeint sein. Oder ist der Artikel unvollständig? -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 01:04, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Also ...
erstmal muss man Wissen: Wuppertal als Gemeinde ist erst durch eine Städtefusion 1929 entstanden. Die vorher selbstständige Städte waren: Barmen, Elberfeld, Cronenberg, Ronsdorf und Vohwinkel. Daraus ergibt sich, dass ein Amtsgericht Wuppertal (mit dieser Benennung) erst nach 1929 gibt. Ab wann es ein gemeinsames Amtgericht gab (es gab schon ein gemeinsames Landgericht), weis ich adHoc nicht. Auf jeden Fall gibt es ein Gebäude Amtsgericht Barmen, das als Baudenkmal erhalten ist. Da die Relevanz des Gebäudes besteht (und natürlich auch für die Organisation) - ist es besser das Lemma rot zu lassen, wenn es noch nicht geschrieben ist.
Das Amtsgericht Barmen (siehe im Web) liegt in der Sedanstraße und wurde bis 2006 von den Mitarbeiter des Justizvollzugsamtes genutzt. Danach ist dort die Hochschule für Musik und Tanz Köln, Abteilung Wuppertal dort eingezogen. Im Weblink sehe ich jetzt auch folgende Informationen:
  1. "Am 9. August 1902, wurde, so die "Barmer Zeitung", das neue Amtsgericht in der Sedanstraße in Betrieb genommen."
  2. "1938 ist der Barmer Gerichtsbezirk mit dem Elberfelder vereinigt worden."
Also für das Amtsgericht Barmen gilt die Zeit von 1902 bis 1938.
Im Artikel Joachim Huppelsberg stand: "Er besuchte nach dem Realgymnasium die Höhere Fachschule für Textilindustrie und die Werkkunstschule in Barmen. Danach arbeitete er beim Amtsgericht Wuppertal-Barmen".
Die Frage ist, was ist hier mit "Amtsgericht Wuppertal-Barmen" gemeint?
Vor 1929 dürfte Wuppertal gar nicht verwendet werden - da es Wuppertal nur als "Tal der Wupper" gab - nicht als Gemeinde.
Wäre das heute Amtsgericht Wuppertal gemeint, wie der Zustand der Artikel im Moment darauf hindeuten. Dann ist Bindestrich-Barmen (als Stadt-Stadtteil) ganz falsch, da sich das Gebäude des Amtsgerichts zwar nahe zur (ehemaligen) Stadtgrenze sich aber auf Elberfelder Gebiet befindet.
Ich sehe die Sache so, dass hier das Amtsgericht Barmen gemeint ist. Barmen erst als selbstständie Stadt (1902-1929) und später (nach 1929) als Amtsgericht Wuppertal-Barmen. Joachim Huppelsberg hatte in dem Gebäude an der Sedanstraße gearbeitet. Mit anderen Worten, die Lemmata Amtsgericht Barmen/Amtsgericht Wuppertal-Barmen sind beide nicht verkehrt aber die Verlinkung von Amtsgericht Wuppertal-Barmen auf Amtsgericht Wuppertal/Amtsgericht Wuppertal-Elberfeld ist n.M. nicht so richtig. --Atamari (Diskussion) 16:04, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten