Diskussion:Jedermannsrecht (Begriffsklärung)

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Anneke Wolf

Hallo, ich habe im Mai 2008 über die IHK Potsdam einen Personenschutzlehrgang absolviert. Da ich als einzigster den Sachkundenachweis im Bawachungsgewerbe habe und die anderen Lehrgangsteilnehmer diess noch vor sich hatten wurde die Vorbereitung dafür ebenfalls gemacht. Dort wurde uns gelehrt das es den Begriff Jedermannsrecht nicht mehr gibt und dieser jetzt Ausnahmezustand heissen würde, und wenn jemand den Begriff Jedermannsrecht bei der Prüfung benutzen würde dieser als Fehler gewertet. Meine Frau macht am 21.8.08 ebenfalls die Sachkundeprüfung hat hat im I-net nichts finden können wo dieser Begriff geändert worden ist. Meine Frage ist : 1. Heißt das Jedermannsrecht jetzt Ausnahmezustand 2. Kann eine einzelne IHK bundeseinheitliche Prüfungen ändern ? wäre net wenn jemand helfen kann Liebe grüße jens

Hallo Jens, die Sammelstelle für so allgemeine Fragen ist Wikipedia:Auskunft, versuche es mal dort. Liebe Grüße, --Anneke Wolf 10:12, 16. Aug. 2008 (CEST)--Anneke Wolf 10:12, 16. Aug. 2008 (CEST)Beantworten