Diskussion:Iure uxoris

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von LukasWenger in Abschnitt Nominativ?

Franz I. Bearbeiten

Franz Stephan wurde durch die Wahl am 13. September 1745 in Frankfurt Kaiser, nicht aber durch die Heirat mit Maria Theresia. Aus diesem Grunde gehört Franz I. nicht auf dies Seite.

-- Max von O (Diskussion) 20:50, 6. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Nominativ? Bearbeiten

Ist es sinnvoll, daß der Titel des Lemmas nicht im Nominativ steht? Müßte es nicht Ius uxoris heißen, auch wenn als Zusatz zu den entsprechenden Adelstiteln dann de iure uxoris (also passend zu de dekliniert) steht? --88.130.65.24 01:24, 26. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Späte Antwort, die für das seither mit gutem Grund unveränderte Lemma Iure uxoris spricht: unabhängig vom Partikel de steht der Teil ius im Ablativ, denn es geht um eine Rechtmässigkeit, die über die Ehefrau vermittelt wird (eine der möglichen Bedeutungen des Ablativs: „Mittel oder Werkzeug“ ). Im Nominativ würde der Begriff etwas völlig anderes bedeuten, nämlich „das Recht der Ehefrau“, was in Bezug zum Ehemann völligen Unsinn ergeben würde. --LukasWenger (Diskussion) 11:17, 19. Aug. 2020 (CEST)Beantworten