Diskussion:Inter gravissimas

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Laurentianus in Abschnitt Original
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Inter gravissimas“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Evangelische Länder? Bearbeiten

1582 gab es schon eine Reihe von evangelischen Ländern (Fürstentümer usw.). Wie reagierten die auf die päpstliche Bulle? Wurde sie auf Grund der katholischen Herkunft von irgendjemandem abgelehnt? Saxo 19:26, 31. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Siehe hierzu Gregorianischer_Kalender#Verbreitung. --Zipferlak 16:09, 18. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Schaltjahre Bearbeiten

Die Darstellung zur Kalenderreform Gregors und zu den Schaltjahren ist falsch. Das gregorianische Jahr ist etwas länger als das Sonnenjahr. Daher sind alle durch vier teilbaren Jahre Schaltjahre, mit Ausnahme der Jahre, die durch 400 teilbar sind. Also waren 1600 und 2000 keine Schaltjahre, dafür die Jahre 1700, 1800, 1900. (nicht signierter Beitrag von 95.116.160.79 (Diskussion) 06:31, 24. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Lies im Original nach [1]:
"9. Deinde, ne in posterum a XII kalendas aprilis aequinoctium recedat, statuimus bissextum quarto quoque anno (uti mos est) continuari debere, praeterquam in centesimis annis; qui, quamvis bissextiles antea semper fuerint, qualem etiam esse volumus annum MDC, post eum tamen qui deinceps consequentur centesimi non omnes bissextiles sint, sed in quadringentis quibusque annis primi quique tres centesimi sine bissexto transigantur, quartus vero quisque centesimus bissextilis sit, ita ut annus MDCC, MDCCC, MDCCCC bissextiles non sint. Anno vero MM, more consueto dies bissextus intercaletur, februario dies XXIX continente, idemque ordo intermittendi intercalandique bissextum diem in quadringentis quibusque annis perpetuo conservetur."
Übersetzung [2]:
"9. Damit ferner in Zukunft das Frühlingsäquinoktium nicht wieder vom 21. März (XII. Kal. Aprilis) zurückweiche, beschliessen wir, dass weiterhin jedes vierte Jahr (wie es Brauch ist) ein Schaltjahr sein soll, ausgenommen jedoch die Säkularjahre. So wie diese früher immer Schaltjahre waren, so soll es auch noch das Jahr 1600 sein, danach jedoch sollen die folgenden Säkularjahre nicht alle Schaltjahre sein, sondern von je vier Säkularjahren sollen die ersten drei ohne Schalttag verstreichen, jedes vierte Säkularjahre soll jedoch ein Schaltjahr sein, so dass die Jahre 1700, 1800 und 1900 keine Schaltjahre sind, im Jahr 2000 jedoch nach gewohntem Brauch ein Schalttag eingefügt wird, so dass dann der Februar 29 Tage enhält. Diese Reihenfolge des Auslassens oder Einfügens eines Schalttages in je vierhundert Jahren, soll immerfort beibehalten werden."
--Martin Homuth-Rosemann 07:28, 24. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Kopierte Diskussion von der Wiki-Auskunft Bearbeiten

Von hier kopierte recht launige Diskussion, die unter der Überschrift "Kalenderdruck" gelaufen ist. --Laurentianus (Diskussion) 10:08, 5. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Ich möchte den Kalender 2014 drucken, zwecks Ferien-/Feiertagsplanung von Familie und Mitarbeitern. Nach Lektüre der Bulle Inter gravissimas stellen sich mir folgende Fragen: Auf welche Bankverbindung des Vatikans sind die 100 Golddukaten einzuzahlen? Wird auch Euro und/oder Paypal akzeptiert? Gilt das für mich überhaupt noch, weil ich nach dem Ausdruck des Kalenders ja automatisch (latae sententiae) nicht mehr Katholik sein werde? Oder hat einer diese Vorschrift mittlerweile aufgehoben? Wenn ja, wer und wann? --Fqugdvin (Diskussion) 11:28, 1. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Hier steht nur "Haec prohibitio fuit postea revocata", leider ohne genauere Angaben. Aber es wird schon stimmen; imprime fortiter, et ama Deum! Grüße Dumbox (Diskussion) 11:37, 1. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Da fällt mir ein Stein vom Herzen. --Fqugdvin (Diskussion) 11:46, 1. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Da sich hier einige Antworter mit dem Thema auskennen, bitte ich um ein paar Belege für den Artikel Inter gravissimas. Auch die en:WP hat dieses Problem. GEEZER… nil nisi bene 12:24, 1. Jan. 2014 (CET) Nehmen das zurück. Verwechseln immer wieder den Unterschied zwischen Glauben und Wissen. Webseiten reichen da völlig aus. GEEZER… nil nisi bene 14:39, 1. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Klang meine Antwort wirklich so, als kennte ich mich in der Materie aus? In diesem Zeitungsartikel lese ich, dass das Druckmonopol noch 1582 gelockert wurde, was immer das heißt. Vor allem aber wird auf das Buch Egidio Mezzi, Francesco Vizza, Luigi Lilio: medico astronomo e matematico di Cirò : ideatore della riforma del calendario gregoriano verwiesen. Hat jemand logistischen und sprachlichen Zugang zu diesem Werk? Ansonsten könnte man auch mal bei Frau Sieglinde Borvitz anfragen. Grüße Dumbox (Diskussion) 14:50, 1. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Also Absatz 13 sanktioniert ja nur das einem römischen Drucker erteilte Druck-Privileg (ohne Namensnennung in Absatz 12). Die 100 Dukaten werden nur für Untertanen des Kirchenstaats fällig. Drucker in auswärtigen Territorien (Rest der Welt) müssen eine päpstliche Lizenz erwerben. Die Gesetzeslage dazu dürfte diejenige sein, die sich inzwischen geändert hat. Solche Vorformen des Copyrights wurden damals selten länger als auf 10 Jahre gewährt. Das hätte ja auch der Idee der maximalen Verbreitung der Anordnung widersprochen. --Laurentianus (Diskussion) 18:14, 1. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Hmm, interessant was Gregor unter "Jurisdiktion" verstand. Wenn man nicht im Kirchenstaat lebt, und die 100 Golddukaten somit nicht fällig werden (meine Ferienpläne sind gerettet), wie kann er dann die Exkommunikation ("und andere unserem Urteil unterstehenden Strafen") erklären? --Fqugdvin (Diskussion) 18:32, 1. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Das eine ist die Territorialgewalt, die er als Souverän des Kirchenstaates ausübt. Die Androhung der Exkommunikation, die übrigens nichts daran ändert, daß man Katholik ist (das kann nicht mal der Papst beschließen), fließt aus der geistlichen Leitungsgewalt, die der Papst hier als Druckmittel einsetzt, wie auch sonst öfters. Schönen Urlaub! --Laurentianus (Diskussion) 18:48, 1. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Von Benutzerseite kopierte Diskussion Bearbeiten

Von meiner Benutzerdiskussion hierhin kopierte Diskussion, die unter dem Stichwort Inter gravissimas gelaufen ist. --Laurentianus (Diskussion) 10:07, 5. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Hallo Laurentianus, ein gutes neues Jahr wünsche ich Dir, und vielen Dank für Deine Überarbeitung des Artikels "Inter gravissimas" ! Damit hast Du einige stilistische Schwachstellen geglättet und einigen Kontext hinzugefügt. Übergeordnetes Ziel Deiner Überarbeitung war ja, einen Artikel zu haben, der eng am Text der Bulle bleibt und wenig Redundanzen mit dem Artikel über den Gregorianischen Kalender aufweist. Ich werde mir die neue Fassung in den nächsten Tagen gründlich durchsehen und ggf. nacharbeiten, wenn es Dir Recht ist. --Zipferlak (Diskussion) 10:30, 2. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Aber gerne. Ich habe mich im wesentlichen an den lateinischen Text gehalten, da die deutsche Übersetzung, die unten im Artikel verlinkt ist, an vielen Stellen Schwächen hat. Für die Rezeption und den allgemeinen historischen und den speziellen astronomischen Hintergrund kann man doch gut auf den Artikel "Gregorianischer Kalender" verweisen, oder nicht? Ein gutes Jahr! --Laurentianus (Diskussion) 10:34, 2. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Nun bin ich mit meiner Durchsicht fertig und habe nur ganz wenige Änderungen vorgenommen. So habe ich den Hinweis auf die Landwirtschaft entfernt, da er mir zumindest vom Text der Bulle nicht gedeckt scheint. Außerdem habe ich die Strafvorschriften bzgl. der exklusiven Druckrechte und bzgl. der Nicht-Umsetzung wieder aufgenommen, und an die jeweils richtige Stelle einsortiert. Vor allem durch Deine Überarbeitung ist der Artikel nun viel besser geworden ! --Zipferlak (Diskussion) 03:07, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Stimmt, die Landwirtschaft konnte raus. Die Strafvorschriften allerdings stimmen zwar, ich hatte sie aber deshalb entfernt, weil sie sozusagen Standardformeln der Zeit sind. Wenn eine Verordnung mit Gesetzeskraft erlassen wird, muß sie halt bekräftigt werden. Wenn wir jetzt lesen, daß Zuwiderhandelnden mit dem Zorn Gottes und der Apostel Petrus und Paulus gedroht wird, klingt das für heutige Leser nur lächerlich oder unangemessen. Das lenkt vom Inhalt der Bulle ab. Ähnlich die Höhe der Gebühr für die Copyrightverletzung. Unter 100 Golddukaten kann sich keiner etwas vorstellen, entsprechende Abmahngebühren und Strafandrohungen sind immer Teil des Kleingedruckten. Ich überlege mal, wie man die formulieren kann, daß sich dadurch nicht das Gewicht des Texts verschiebt. --Laurentianus (Diskussion) 11:39, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Dasselbe gilt für die Ausnahmebestimmung im Falle nicht rechtzeitigen Bekanntwerdens der Verfügung. Dafür hat man doch die Links zum Volltext. --Laurentianus (Diskussion) 11:58, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Die Golddukaten waren ja verlinkt, so dass man nachlesen konnte, welche Bedeutung das hat. Im Zentrum des Dokumentes steht natürlich der Kalender, aber die "Ausführungsbestimmungen" muss man deshalb nicht weglassen. Insbesondere soll man nichts nur deshalb weglassen, weil es auf heutige Rezipienten merkwürdig wirken könnte. Dass der Zorn der Apostel als immaterielle Strafe angedroht wurde, war im übrigen keine Floskel, sondern durchaus ernst gemeint, und verfehlte sicher auch seine beabsichtigte Wirkung nicht. Ein Verweis auf "übliche Bestimmungen" der damaligen Zeit kommt nur dann als Ersatz in Betracht, wenn sich an anderer Stelle in WP nachlesen lässt, welches damals die "üblichen Bestimmungen" waren. Dazu scheint aber nichts zu finden zu sein. --Zipferlak (Diskussion) 16:37, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Nun, ich verstehe Dein Anliegen, möchte aber im Anschluß an diese letzten beiden Diskussionen darauf hinweisen, daß es ja deshalb Historiker gibt, weil Quellen mit wachsender zeitlicher Differenz immer stärker ausgelegt werden müssen, um sie nicht richtig zu lesen, aber falsch zu verstehen. Daher verzichten anerkannte Lexika (etwa [3]) auf Details wie das Strafmaß, auch die Wikipedia tut das in dem höchst einschlägigen Artikel Urheberrechtsverletzung. Umgekehrt gehört derlei natürlich in den Artikel, wenn das Strafmaß nicht nur drakonisch angedroht, sondern auch noch tatsächlich vollstreckt wurde, wie im Falle des türkischen Hutgesetzes. Das Druckprivileg für Antonius Lilius galt jedoch nicht nur allein im Kirchenstaat, sondern wurde auch noch binnen kürzester Frist aufgehoben (siehe dazu die Diskussion von der "Auskunft"). Unterschlagen wird ja nichts, da der Volltext in mehreren Sprachen verlinkt ist. --Laurentianus (Diskussion) 10:28, 5. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Original Bearbeiten

Wo befindet sich das erste Exemplar dieser Bulle? --Scintz 22:11, 12. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Weiß ich leider auch nicht, es stellt sich aber die Frage, ob es bei einem solchen Rundschreiben nicht überhaupt nur einen Druck (oder mehrere Drucke) gegeben hat. Schließlich mußte der Text ja "weltweit" verkündet werden (§ 16). Eine feierliche Ausfertigung mit anhängendem Siegel usw. scheint mir wenigstens sehr unwahrscheinlich. Das "erste Exemplar" wäre dann die Manuskriptvorlage der Drucke ... Wenn die historische Literatur auch nichts wissen sollte, frag doch mal im vatikanischen Archiv an! Laurentianus (Diskussion) 22:56, 12. Jul. 2016 (CEST)Beantworten