Verkauf des Herzogtums - Fehler Bearbeiten

Der Satz "Sein Sohn Ferdinand August von Lobkowitz († 1715) verkaufte das Herzogtum Sagan am 29. März 1786 dem kurländischen Herzog Peter von Biron, der im Jahre 1800 verstarb." kann eindeutig nicht stimmen. Ich vermute mal, dass Joseph Franz Maximilian von Lobkowitz, der wohl ein Nachfahre von Wenzel Eusebius war, das Herzogtum verkauft haben wird. Da ich allerdings keine Ahnung von der Geschichte des Herzogtums Sagan habe, möchte ich die (hoffentlich baldige) Korrektur lieber Kompetenteren überlassen.--Scifius (Diskussion) 20:01, 9. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ja, das ist richtig, Ferdinand August konnte 1786 nichts mehr verkaufen. --Wietek (Diskussion) 08:59, 10. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Lehnseigenschaft Bearbeiten

"1919 erlosch der Herzogtitel, 1935 die Lehnseigenschaft." Das erste ist aufgrund von Artikel 109 der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 klar. Aber warum sollte die Lehnseigenschaft erst 1935 geendet haben?--Karsten11 (Diskussion) 12:50, 13. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Fürstentum / Herzogtum / Herrschaft / Standesherrschaft Bearbeiten

Die Begriffe gehen hier – wie auch sonst in den Artikeln der sogenannten Schlesischen Herzogtümer – leider etwas durcheinander. Vor allem fehlen aber Belege dafür, wann welcher Begriff / Rang verwendet oder staatsrechtlich korrekt war. So habe ich in Beschreibungen des Fürstentums Sagan gefunden, dass erst nach 1397 sich die Trennung von Glogau verfestigt hat und erst seither auch die Bezeichnung Fürstentum für Sagan auftaucht, vorher sollen sich die schlesischen Teil-Herzöge nur Herren von Sagan genannt haben. Dass Sagan nach den Lobkowitz weiterhin einen Herzog als Landesherrn hatte, könnte auch mit dem Titel der Familie Biron als Herzog von Kurland zusammenhängen - muss nicht unbedingt etwas mit einem Herzogtum Sagan zu tun haben. In den landeskundlichen Schriften der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts werden alle preußisch-schlesischen Teilgebiete, ob unmittelbar oder mittelbar der Krone bzw. dem „obersten und souveränen Herzog von Schlesien“ untertan, als „Fürstentümer“ bezeichnet. Nur die österreichischen Schlesier haben mit den Herzogtümern Teschen, Troppau und Jägerndorf ihren Sonderweg. --Hvs50 (Diskussion) 14:59, 20. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Das ist sehr kompliziert und in den Quellen nicht einheitlich nachvollziehbar. Hinzu kommt noch das Erbfürstentum. Als solche werden jene bezeichnet, deren Gebiet beim Aussterben der jeweiligen piastischen Herzogslinie als erledigtes Lehen an die Krone Böhmen fiel, z. B. 1335 das Herzogtum Breslau. --Wietek (Diskussion) 17:31, 20. Aug. 2019 (CEST)Beantworten