Diskussion:Herbert Häber/Archiv

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Bernd Bergmann in Abschnitt link pdf wanzen in wandlitz

MDR-Interview

Am Dienstagabend, den 7. Juli 2008 war Häber im Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) in einer längeren Sendung nach 21 Uhr über die „Waldsiedlung” bei Wandlitz, also das Regierungs-Ghetto der Bonzen in der DDR, frühere SBZ, zu einem ausgiebigen Interview vorgeführt worden. Er bezog zu dem dort geherrscht habenden kleinbürgerlichen Bonzenmief dort Stellung (illustrierte Kleinbild- und Super-Acht-Kamera-Aufnahmen wurden eingeblendet) und haute die gesamte Komplizenschaft in der Führung Mitteldeutschlands im Ost-Besatzersinne der Sowjetunion kräftig in die Pfanne. Sinngemäß „war alles gar nicht so schlimm” ... - 84.44.138.126 00:20, 9. Jul. 2008 (CEST)

NAch dem löschenswerten Vorredner nun mal ne fachliche Anmerkung. Auf den Politbüroausschluß von Häber wird überhaupt nicht eingegangen. Weiß da jemand näheres?--scif 10:13, 22. Apr. 2010 (CEST)

Zur Zeit von Herbert Häber im Politbüro, siehe folgende Interview-Clips: Herbert Häber: Handgeben ist abgeschafft:https://www.youtube.com/watch?v=IuZVCa7qjZc Herbert Häber: Als "politische Unperson" in der DDR: https://www.youtube.com/watch?v=iBo9sRDvJf0 Zum Politbüro-Ausschluß siehe “Dokument 71: Von Erich Honecker, …, bestätigt Maßnahmen im Zusammenhang mit der Entbindung Hebert Häbers und Konrad Naumanns von ihren Funktionen, 29. November 1985” – Quelle: Detlef Nakath, Gerd-Rüdiger Stephan: Die Häber-Protokolle: Schlaglichter der SED-"Westpolitik" 1973-1985, Karl Dietz Verlag GmbH, 1999 (nicht signierter Beitrag von VictorBHLamper (Diskussion | Beiträge) 01:06, 3. Nov. 2019 (CET))

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... bringt den interessierten leser auf die startseite des aktuellen SPIEGEL.
--Weltklasse (Diskussion) 10:55, 8. Dez. 2014 (CET)

Der (rechts stehende) Online-Link führt zur richtigen Seite. --Bernd Bergmann (Diskussion) 11:07, 3. Nov. 2019 (CET)
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Az. 5 StR 181/01

Es steht hier als Einzelbeleg zu einem BGH-Urteil Az. 5 StR 181/01. Nach einigem Suchen ergibt sich, dass das ein Typo ist, ... kann passieren... shit happens ... Aber vielleicht sollten die lieben Kollegen hier solche Einzelbelege formulieren, die für den Leser etwas leichter nachvollziehbar sind. Also, gemeint ist: BGH 5 StR 281/01. --Goesseln (Diskussion) 17:42, 26. Mai 2020 (CEST)

Dass es sich um den BGH handeln muss, war mir wegen des auf den Beleg bezogenen Satz im Artikel klar, aber du hast natürlich recht hinsichtlich des Fehlers. Ich habe das jetzt korrigiert und die Fundstelle in der Online-Entscheidungsdatenbank des BGH angegeben. --Koschi73 (Diskussion) 19:11, 26. Mai 2020 (CEST)
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