Diskussion:Hans Filbinger/Archiv/2010

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Jesusfreund in Abschnitt Filbinger und der Rechtspositivismus

Großkreuz und so weiter

es ist auch nach langer Recherche (natürlich nur via Google) absolut nicht herauszufinden, wann er den nun diese beiden Kreuze erhalten hat - hunderte von Seiten (die offensichtlich häufig nur voneinander abgeschrieben haben) behaupten zwar stur, er wäre Träger gewesen aber nicht einmal das Jahr ist zu finden, geschweige den ein näheres Datum. Ich habe insgesamt 7 Google-Seiten-Artikel gelesen bis ich entnervt nach ungefähr 3 Stunden aufgegeben habe. Inzwischen halte ich es auch einfach nur noch für eine Legende, Filbinger hätte die beiden Kreuze erhalten. Suchbegriffe waren Filbinger+Verdienstkreuz. -- 92.74.57.239 17:53, 17. Apr. 2010 (CEST) aka Hartmann Schedel done

auch hier scheint sich niemand so recht berufen zu fühlen, diese ominösen Kreuze zu tragen -- 92.74.48.220 01:49, 13. Jun. 2010 (CEST) aka Hartmann Schedel al500

Filbinger und der Rechtspositivismus

Ich halte den von mir fett markierten Teil des folgenden Satz im Abschnitt Hans_Filbinger#Die_Filbinger-Aff.C3.A4refür nicht haltbar:

"Sein mündlich bezeugter, von ihm aber bestrittener Interviewsatz

„Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein“

wurde zum Ausdruck seines fehlenden Unrechtsbewusstseins und eines Rechtspositivismus, der Justizmorde der NS-Zeit auch nach über 30 Jahren rechtfertigte."

Ich möchte diesen Satz löschen.

Begründung: Meine Beschäftigung mit dem Thema ist schon eine Weile her, aber hängengeblieben ist vor allem, dass das mit Rechtspositivismus v.a. eine inzwischen längst entlarvte Rechtfertigungslegende vieler in der NS-Zeit tätiger Juristen ist, die aber zunächst in der Gesellschaft bereitwillig akzeptiert und sogar von den Kritikern übernommen wurde, und die heute noch das populäre Geschichtsbild bestimmt.

Ich meine mich zu erinnern, dass z.B. Bernd Rüthers detailliert beschrieben hat (War es in "Entartetes Recht" oder in "Die unbegrenzte Auslegung"?), wie - im Gegensatz zu diesem Geschichtsbild ganz und gar rechtsunpositivistisch - die Rechtsanwendung ab '33 bereitwillig und auf "völkische Auslegung" u.ä. umschwenkte, oft bevor bzw. ohne dass die Nazis einen Buchstaben des betreffenden Gesetzes geändert hätten.

Wie es bei Filbinger persönlich war, weiß ich nicht. Vielleicht war er eine seltene Ausnahme und als Marinerichter und auch noch z.Zt. der Filbinger-Affäre tatsächlich Rechtspositivist. Das müsste dann aber erstens belegt und zweitens als eine solche große Ausnahme gekennzeichnet werden. Ich glaube aber weder, dass der Autor der Formulierung solche Belege hat, noch, dass er sich bewusst war, dass F. als rechtspositivistischer NS-Jurist eine Ausnahme darstellen würde. Ich glaube, dass er einfach unreflektiert das populäre Geschichtsbild zugrunde gelegt hat, und genau so wird der Satz vom Durchschnittsleser auch aufgefasst werden. --Kybing 01:01, 3. Nov. 2010 (CET)

+1 zudem mE POV.--Cologinux 01:26, 3. Nov. 2010 (CET)

Habe den oben bemängelten Satzteil nun gelöscht.

Nachtrag zur Begründung: Nachdem der von mir bemängelte Satz immerhin mit einem Beleg versehen ist, habe ich die Stelle auf Google Büchernachgelesen; dort wird das Zitat wiedergegeben, aber von Rechtspositivismus ist nicht auf der angegebenen Seite 204 und auch nirgends im gesamten Abschnitt über die Filbinger-Affäre die Rede. --Kybing 01:33, 3. Nov. 2010 (CET)


Der Ausdruck bezeichnet im Kontext unmissverständlich nicht die Haltung von NS-Juristen zu positivem Recht von 1933ff, sondern eine Deutung der Haltung Filbingers nach 1945 zu tatsächlichem NS-Recht.
Dieses schrieb ja tatsächlich die Todesstrafe für Deserteure vor; und Filbinger hat diese in diesem Fall tatsächlich als weiterhin gültig verteidigt, weil dieses Recht "damals" eben gegolten habe.
Da der Teil den Hauptartikel "Filbingeraffäre" zusammenfasst, in dem die Details ausgiebig belegt sind, ist der fehlende Einzelnachweis hier auch kein Löschgrund.
Zudem konntest du mit etwas Googeln sehr leicht feststellen, dass es reputable Belege für diese Deutung gibt, z.B. den im Hauptartikel auch sonst zitierten Festvortrag von Wolfram Wette [1].
Ich setze den gelöschten Satz daher wieder ein und melde dich im Falle deines weiteren Löschens ohne Konsens als offenkundige Konfliktsocke auf der VM. Denn sich als Neusocke anzumelden und gleich in dieser Form in Konfliktthemen einzugreifen ist hier seltenst vertrauenerweckend.
Mit "ich meine mich zu erinnern" kann man auch nichts begründen. Jesusfreund 02:29, 3. Nov. 2010 (CET)
Zumindest betrügt der Artikel mit gefakten Belegen. In der angegebenen Literaturstelle hier fällt das Wort Rechtspositivismus nicht. 94.217.188.26 18:08, 5. Nov. 2010 (CET)
Muss es auch nicht, der Sachverhalt ist trotzdem belegt. Denn der Artikel nennt Filbingers Satz eine "für die Selbstamnestierung der Justiz programmatische Wendung", der "fehlendes Unrechtsbewusstsein auf eine griffige Formel" gebracht habe.
Schlägt man unter dem Stichwort "Selbstamnestierung der Justiz nach", findet man dort:
"Trotz dieser Selbstamnestierung der Justiz kam es im Verlauf der 1960er Jahre [...] zu vereinzelten Anklagen belasteter Richter und Staatsanwälte. [...] Die Vorsätzlichkeit wurde immer wieder unter der Argumentation, die NS-Justiz habe nach rechtspositivistischen Motiven gehandelt, abgewiesen."
Filbingers Satz repräsentierte also nach dieser Quelle ein verbreitetes rechtspositivistisches Rechtfertigungsmuster von ehemaligen NS-Juristen. Jesusfreund 09:05, 6. Nov. 2010 (CET)