Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Handwerksrolle“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Der letzte Satz in diesem Beitrag, Stand 28.1.2008 ("Anforderung des § 7b HwO vom Bundesverfassungsgericht verworfen") ist nicht belegt. Meines Erachtens ist er sogar falsch. Ich kenne keine solche Entscheidung. Die Entscheidung 1 BvR 1730/02 vom 05.12.2005 erging zur alten Rechtslage und hat § 7b HwO in der neuen Fassung zitiert, aber nicht für verfassungswidrig erklärt. (Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20051205_1bvr173002.html ) Wenn kein BVerfG-Zitat als Beleg angeführt wird, schlage ich vor, den letzten Satz wegzulassen. konzelwiki --Konzelwiki 10:02, 28. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Nur der Betriebsleiter muß Meister sein, oder? Bearbeiten

"Grundsätzlich wird in die Handwerksrolle nur eingetragen, wer in dem zu betreibenden Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat."

In § 7 HWO steht aber, dass in die Handwerksrolle der Inhaber nur eingegetragen wird, wenn der Betriebsleiter Meister ist (oder entsprechende Qualifikation nachweisen kann). Jeder kann demnach einen Handwerksbetrieb eröffnen und sich als Besitzer in die HW-Rolle eintragen lassen - wenn er nur einen Meister als Betriebsleiter einstellt. Sollte man diesen Satz daher nicht genauer formulieren? Ich schlage vor:

"Grundsätzlich wird der Inhaber eines Betriebes in die Handwerksrolle nur eingetragen, wenn der Betriebsleiter in dem zu betreibenden Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat."

Weiterleitung nach Handwerksordnung#Zulassungspflichtige_Handwerke_-_Handwerksrolle Bearbeiten

Dieser Artikel ist redundant zu dem Text unter Handwerksordnung#Zulassungspflichtige_Handwerke_-_Handwerksrolle. Deswegen richte ich eine Weiterleitung ein. --Hansbeuter (Diskussion) 19:00, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Das geht so nicht. Es kann nicht sein, dass das Haupt-Lemma Handwerksrolle gelöscht wird. Redundanz ist in diesem Falle nicht schlechtes. Wir löschen auch nicht sämtliche Artikel zu Inseln in der Nordsee und machen daraus Weiterleitungen, nachdem die Inhalte redundant in den Hauptartikel "Nordsee" eingefügt wurden. Im übrigen existiert die Handwerksrolle nicht nur in Deutschland, allein deshalb geht es schon nicht, eine Weiterleitung auf die deutsche Handwerksordnung einzurichten. Mindestens Luxemburg kennt mit der Handwerksrolle (bzw. frz: rôle artisanal) vergleichbares. Dir aber trotzdem vielen Dank für den umfangreichen Ausbau der themenbezogenen Artikel in der letzten Zeit.--Losdedos (Diskussion) 19:20, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Hallo Problem dieses Artikels ist allerdings, dass es einige - aus meiner Sicht berechitgte Kritik hieran gibt. Er enthält Inhalte, die nicht im engeren Sinn zur Handwerksrolle gehören. z.B. der Verweis auf die Handerksnovelle 2004, und wenn, warum dann nicht auch eine inhaltliche Erwähnung der Handwerksnovelle 1998? auch der Verweis auf Bußgeldvorschriften gehört im Engeren Sinne nicht zur Handwerksrolle. Problem der Redundanz ist, dass in details einiges ungenau ist und dieses dann doppelt korrigiert werden muss. Deswegen halte ich die Weiterleitung weiterhin für Sinnvoll - auch weil sich seit Feb. 2012 niemand niemand der Problem ( Belege fehlen -) angenommen hat. --Hansbeuter (Diskussion) 19:57, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten

In der Wikipedia braucht vieles halt seine Zeit. Dass der Artikel mit Sicherheit ausbaufähig und u.U. korrekturbedürftig ist, will ich gar nicht in Abrede stellen. Löschen ist da aber nicht die Lösung. Im Übrigen sind die allerwenigsten Artikel mit rechtlichem Bezug in der Wikipedia auch nur ansatzweise vollständig. Eine Überarbeitung dieses Artikels hier wäre natürlich schön, allerdings sollte dabei nichts verloren gehen, was schon enthalten ist. Der Bezug zu Österreich und Luxemburg (der für sich genommen unabhängig vom bisher geäußerten der Löschung/Umwandlung in eine Weiterleitung entgegensteht) wäre bei einer 1:1 Ersetzung (Einfügung) des Abschnitts aus dem Handwerksordnung-Artikel beispielsweise "ausgelöscht". Unter dem Lemma Handwerksrolle kann ungleich mehr als in einem Abschnitt der Handwerksordnung untergebracht werden. Beispielsweise der historische Kontext fehlt hier noch völlig, im Artikelabschnitt zur Handwerksordnung würde ich diesen als deplatziert bzw. artikelüberladend empfinden.--Losdedos (Diskussion) 20:34, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Ok, dann wirst Du aber doch wohl zustimmen, dass für die Details, wann eine Eintragung in die Handwerksrolle nach deutschem Recht erfolgt und unter welchen Bedingungen keine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist auf den Abschnitt Handwerksordnung#zulassungspflichtige Handwerke verwiesen werden kann. Dass in Luxemburg die Handwerksrolle rôle artisanal heißt könnte dann hier Platz finden und auch anderen von Dir genannten Inhalte würden dann hier auch eher ergänzt als jetzt wo es um deutsche Handwerksrechtsfeinheiten geht. --Hansbeuter (Diskussion) 23:34, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Zur rhetorischen Suggestivfrage: Nein, ich sehe nicht die Notwendigkeit eines Verweises. Ich habe auch weder diesen Artikel noch den eingefügten Abschnitt in der Handwerksordnung inhaltlich geprüft. Man könnte aber im Portal:Recht sicherlich das Problem ansprechen, um es auf einer breiteren Basis zu lösen. Gruß,--Losdedos (Diskussion) 23:41, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten