Diskussion:Handelsschiff

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Wegner8 in Abschnitt Abgrenzung bei Sportbooten

Abgrenzungen

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Warum auch Passagierschiffe? Werden diese denn verkauft?--Wst

Satz 1 sieht mir wie eine Definition aus dem Handelsgesetzbuch aus - mir fehlt da ein Verweis auf das HGB. Fischers Fritz 14:24, 20. Jan 2004 (CET)

Massengutschiffe werden allgemein als Schüttgutschiffe bezeichnet, es gibt allerdings auch spezialisierte Massengutschiffe (OBC, OBO) etc., bei Tankern würde ich eine Begriffsbestimmung unter dem Oberbegriff Tankschiffe vornehmen, Schwergutschiffe sind m.E. Unterarten von Stückgutschiffen, Passagierschiffe würde ich überhaupt nicht als Handelsschiff bezeichnen, Kreuzfahrer sind Passagierschiffe... Wer antwortet? -- Peter N. 23:50, 13. Jul 2006 (CEST)

Wo gibts denn noch OBO's die fahren? Temporäre Erscheinung, dann kannste ja direkt auch die Weintanker extra aufführen, die den Glühwein nach Bremen bringen...

Schlepper und Bagger sind auch keine Handelsschiffe... Es fällt mir dazu nur die kommerzielle Seefahrt ein, nicht aber die Handelsschiffahrt! -- Peter N. 00:00, 14. Jul 2006 (CEST)

Handelsschiff kann man unterschiedlich definieren. Der rechtliche Status eines Handelsschiffs definiert sich nicht daraus, ob mit dem Schiff Handel im Sinne von Gütertransport betrieben wird. Jedes gewerblich betriebene Schiff ist ein Handelsschiff, d.h. auch alle Passagierschiffe, Schlepper und Bagger. Die Fischerei wird nicht immer der Handelsschifffahrt zugeordnet, weil die Fischereifahrzeuge in vielerlei Hinsicht anderen Regeln unterliegen, z.B. Begrenzungen ihrer Fanggebiete und andere Patente für die Schiffsführung. Definitiv keine Handelsschiffe sind Staats- und militärische Hilfsschiffe.--KuK 18:50, 15. Jul 2006 (CEST)

Das Stimmt!

Woher wisst ihr das alles? Gibt es irgendwelche Belege? Fachbücher z.B.? --Jejko (Diskussion) 21:53, 16. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Warum gibt es diese Grundgesetzvorschrift?

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Was ist mit dieser Vorschrift bezweckt? Heißt das, dass der Staat enteignungsgleich Zugriff auf diese Schiffe hat, und in welchen Fällen? --37.201.34.192 13:20, 17. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Genau das ist auch meine Frage. Woher kommt der seltsame Ausdruck "Kauffahrteischiff"? Und was ist eine "einheitliche Handelsflotte"? Inwiefern einheitlich? Wahrscheinlich ging es in dem GG-Artikel darum, dass es eine deutsche Handeslflotte gibt und keine schleswig-holsteinische oder niedersächsische oder hamburgische. Aber wo steht das alles? Belege fehlen. --Jejko (Diskussion) 21:57, 16. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Unbelegt ist da gar nichts, denn die im Artikel behauptete Formulierung steht im Grundgesetz, und der Link dazu ist vorhanden. Die zweite Frage ist, warum es dort steht. Der Artikel 27 findet sich im Kapitel Der Bund und die Länder. Er regelt also die Verhältnisse zwischen diesen beiden Bereichen. Hier gilt grundsätzlich, dass alles, was dem Bund nicht per Regelung im Grundgesetz zugeteilt ist, Sache der Länder ist (Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt. Art 30 GG). Mit Art 27 ist festgelegt, dass der Bund für die Handelsflotte zuständig ist. Das ist schon deshalb erforderlich, weil Deutschland als Ganzes, d.h. der Bund, die Interessen seiner Handelsschiffe im Ausland vertreten muss und die Länder dazu nicht in der Lage sind. Schließlich bleibt die Frage nach dem Begriff Kauffahrteischiff. Das ist einfach ein alter Name für all die Schiffe, die sich am Handel beteiligen. Ich hoffe, diese Erklärung hilft etwas weiter. Gruß, --KuK (Diskussion) 23:00, 16. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Danke für die Hinweise. Das ist logisch nachvollziehbar. Allerdings wäre auch hier ein Beleg, etwa aus einem GG-Kommentar, hilfreich. Übrigens wird die gleiche Frage in den Artikeln Handelsmarine und Deutsche Handelsflotte diskutiert, aber, wie Diskussionsbeiträge zeigen, nicht so, dass die Fragesteller es verstehen würden. Zum Wartungsbaustein siehe unten. --Jejko (Diskussion) 15:41, 18. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Abgrenzung bitte verfeinern

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Gilt das beispielsweise auch für die Vergnügungs-Personenfähren auf dem Bodensee oder auf den Personenausflugsschiffen auf den Stauseen im Sauerland? --37.201.34.192 13:22, 17. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Belege fehlen

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Mein Wartungsbaustein bezog sich auf den ganzen Artikel, nicht auf die Passage übers Grundgesetz. Beispielsweise gibt es keine Belege für die oben diskutierten Abgrenzungsfragen, für die Liste im Absatz "Kauffahrteischiff", für die Einstufung der Sportboote, dafür, dass die unter "Arten von Handelsschiffen" aufgeführten die wichtigsten sind oder für die Wertungen im Absatz "Handelsschifffahrt". Das Ausmaß, in dem der Güterverkehr z. B. Deutschlands von Handelsschiffen abhängt, sollte mit einer Prozentzahl belegt werden, die wiederum aus einer amtlichen Quelle stammt. Oder als Aussage eines namentlich genannten Experten zitiert werden. Deshalb bitte ich dich, KuK, den Wartungsbaustein wiederherzustellen oder die fehlenden Angaben zu ergänzen. Noch ein Hinweis: Links auf andere Wikipedia-Artikel gelten nicht als Belege. Nur die dort genannten Belege könnten geeignete Belege auch für diesen Artikel sein. --Jejko (Diskussion) 15:00, 18. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Moin! Habe den inhaltlich soweit recht ordentlichen Text durchgesehen und mit einigen Belegen versehen. Der Text könnte natürlich noch um einiges ausgebaut werden, ansonsten ist der Wartungsbaustein meiner Meinung nach nicht notwendig.
Groets, --SteKrueBe   10:52, 19. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Abgrenzung bei Sportbooten

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Wer "betreibt" ein vermietetes Sportboot, der Vermieter (mit Gewinnabsicht) oder der Mieter (ohne)? Was hat der Unterschied für Folgen? -- Ein Spezialist für das Weiterspalten gespaltener Haare: Wegner8 (Diskussion) 10:32, 23. Feb. 2019 (CET)Beantworten