Diskussion:Habeas Corpus/Archiv/1

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Quinbus Flestrin in Abschnitt Körperrechte statt Menschenrechte!

Abschnitt 3 ist lückenhaft

Im Abschnitt "Kodifizierung International" wird zunächst auf internationale Regelwerke eingegangen, um dann auf die tagesaktuelle Lage in den USA umzuschwenken. Das ist mehrfach mangelhaft dargestellt: Es lässt unerwähnt, dass sich H.C.-Regeln in vielen internationalen Abkommen finden und gerade hier wäre der Platz die Amerikanische Menschenrechtskonvention u.ä. zu erwähnen. Es lässt aber auch unerwähnt, dass H.C. zum Kernbestand des amerikanischen Gewohnheitsrechts und der US-Verfassung gehört. Das Fehlen dieser Hintergründe ist für Leser irreführend...

In der gegenwärtigen Form hat der Abschnitt den Zustand eines Blogs und nicht eines Enzyklopädieartikels. Die Inhalte sollten raus und allenfalls im Kontext einer geordneten Darstellung wieder aufgenommen werden. Ein Leser gewinnt durch diese Sätze jedenfalls kein Verständnis von 'Boumediene v. Bush'... Schlimm, dass dies auch noch als "gesichtete Version" markiert ist. --81.210.176.78 11:16, 20. Jun. 2008 (CEST)

Siehe auch

Ich verschieb das mal hierher. Der Bezug ist zwar sicher interessant, sollte aber auch formuliert werden, siehe WP:Assoziative Verweise. --Siehe-auch-Löscher 17:28, 20. Jun. 2011 (CEST)

Beispiele Argentinien, Guantanamo

So wichtig es ist, an die Verbrechen der argentinischen Militätdiktatur zu erinnern, das gehört nicht in die Geschichte dieses Rechtsgrundsatzes. Da könnte man jeden Fall bringen, in dem in der Weltgeschichte Verhaftungen ohne richtierlichen Haftbefehl durchgeführt werden. Sinnvoll sind Beispiele nur, wenn sie etwas zum Verständnis beitragen. In Argentinien wurde der Grundsatz verletzt, und Punkt.

Im Falle Guantanamo ist das ein bisschen anders, denn hier geht es um umstrittene Fragen, den Graubereich zwischen Verhaftung und Kriegsgefangenschaft, die Neukonstruktion der "illegal combatants", die Frage, was für Inhaftierungen außerhalb des eigenen Hoheitsgebiets gilt, und da kann man natürlich auch auf die Vorgeschichte (amerikanischer Bürgerkrieg) verweisen. Das ist allerdings so, wie es jetzt dasteht, nicht wirklich erhellend und steht mit "Kodifizierung international" nicht im richtigen Abschnitt.

Den Absatz über Argentinien lösche ich deswegen, den über die USA lasse ich stehen. Leider habe ich weder die Zeit noch das Hintergrundwissen über das US-Recht, um das neu zu schreiben.--Kybing (Diskussion) 13:23, 11. Feb. 2013 (CET)

Ich sehe das mit Argentinien keinesfalls so einfach wie "der Grundsatz wurde verletzt" und fertig. Ich habe mich sehr stark mit diesem Thema auseinandergesetzt, und das besondere im Fall Argentinien war ja gerade, dass dieses Land eigentlich eine stabile Demokratie mit voll funktionierendem Rechtssystem gewesen war (bis zur Machtergreifung der Militärs), und dieses System gerade durch die Nichtbeachtung des HC-Grundsatzes in eine Todesmaschine verwandelt wurde (bewusst dramatisch, aber treffend). Insofern ist Argentinien ein besonders gutes Beispiel dafür, dass HC sozusagen eine dünne Linie zwischen zivilisiertem Rechtsstaat und Barbarei markiert, was in dieser Form und vor allem diesem Umfang in der westlichen Welt mE bisher einzigartig war. Es mag nicht direkt zur Entwicklungsgeschichte des Rechtsinstituts gehören, aber es ist ein drastisches Beispiel, was dessen Nichtbeachten/Ignorieren für Folgen haben kann, und ist daher zum Verständnis des Lemmas relevant. Das sind gute Gründe, das Ganze zu behalten. Pittigrilli (Diskussion) 14:37, 11. Feb. 2013 (CET)
PS: So wie es bisher dastand, war es allerdings tatsächlich etwas unglücklich, da es im Abschnitt "Geschichte" so schien, als hätten die Fälle in Argentinien etwas mit der grundsätzlichen Entwicklung von HC zu tun. Hier lässt sich aber sicher ein guter Kompromiss finden. Pittigrilli (Diskussion) 16:17, 11. Feb. 2013 (CET)
1. Dass Argentinien vor dem Putsch von '76 eine stabile Demokratie gewesen wäre, das müsstest Du erläutern. Die letzte Militärdiktatur war gerade mal 3 Jahre her und hatte von '66 bis '73 gedauert. Und an der demokratischen Qualität des System davor kann man auch so seine Zweifel haben.
2. Ich weiß nicht, ob das, was in Argentinien passiert ist, in Form und Umfang so einzigartig war. Gut, vielleicht in der "westlichen Welt", wenn man darunter die westliche Seite des Eisernen Vorhangs im Kalten Krieg meint. Aber ansonsten: Die Nazis haben das gemacht, die SU hat es gemacht... . Und es ist auch nicht ganz richtig, das so speziell unter dem Gesichtspunkt von Habeas Corpus zu sehen. Vielleicht haben die Angehörigen der Desaparecidos vorwiegend damit argumentiert (das suggeriert zumindest der von mir gelöschte Text), vielleicht rechneten sie sich damit die besten Chancen aus, es ist auch der logisch erste Schritt, den Fall erstmal vor die zuständige Instanz zu bringen (und dadurch vielleicht zu erfahren, wo der Verhaftete ist). Aber es wurde durch die und im Zusammenhang mit den Verhaftungen gegen vieles verstoßen, was Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte und Demokratie ausmacht: Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, speziell das Folterverbot, die Meinungs-, Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Opfer waren Leute, die den Mund aufgemachten, Journalisten, Gewerkschaftler...), die Rechtsweggarantie bzw. das Recht auf einen fairen Prozess, die Gewaltenteilung... . Das Nichtbeachten von Habeas Corpus hatte auch nicht die Militärdiktatur oder dessen andere Menschenrechtsverletzungen zur Folge, wie Du suggerierst. Es war mit zusammen mit Folter, Verschwindenlassen und allem anderen Teil und Methode der Diktatur. Wenn man den Zusammenhang zwischen Unterdrückung im allgemeinen und der Verletzung des Habeas Corpus-Grundsatzes im besonderen beleuchten will, dann kann man m.E. nicht viel mehr sagen als: Es kann als Unterdrückungsmaßnahme eingesetzt werden, und es gab und gibt Machthaber, die das eher tun, und andere, die das eher nicht tun (dafür aber z.B. die Richter unter Druck setzen, die Gerichte mit loyalen Leuten besetzen, Beweismittel manipulieren oder einfach entsprechende politische Straftatbestände schaffen, oder....). Die Frauen von Pussy Riot sind mit richterlicher Anordnung erst in Untersuchungshaft und dann im Straflager gelandet. --Kybing (Diskussion) 21:30, 12. Feb. 2013 (CET)
Zu 1.) Du hast Recht, "stabile Demokratie" war unglücklich ausgedrückt. Was ich sagen wollte, war, dass es seit dem 19. Jahrhundert eine Republik und Demokratie mit einem modernen, grundsätzlich funktionierenden Rechtssystem war. Zu 2.) Ich habe mich ziemlich intensiv mit der Thematik Verschwindenlassen und der Desaparecidos auseinandergesetzt und meine daher, dass dieser Fall durchaus einen singulären Charakter hatte, selbst im Vergleich zu anderen lateinamerikanischen Staaten in dieser Zeit, wo ähnliches passiert ist. Du zitierst das Dritte Reich und die SU - klar haben die das gleche bzw noch schlimmere Dinge gemacht. Das ist aber nicht der Punkt, weil es bei denen quasi halboffiziell zum Programm gehörte, Gegner zu ermorden, und die Willkür zum Programm gemacht wurde. Die argentinische Diktatur hat aber in jeder Beziehung einfach weiter so getan, als wären sie ein funktionierender Rechtsstaat. Das war ja gerade das perfide, das die Militärs einfach gesagt haben: "Welche Verschwundenen? Haben wir nix mit zu tun. Wahrscheinlich heimlich ins Exil gegangen." Und die Gerichte haben sich, obwohl sie formell durchaus die Möglichkeit gehabt hätten, dahintergestellt. Das ist etwa so (in einem nur leicht hinkenden Vergleich), als würden heute in Deutschland hunderte Menschen durch den Verfassungsschutz "verschwindengelassen", und die Gerichte zu den Angehörigen sagen: "Tut uns leid, wir können da nichts tun." Insofern hatte dies durchaus eine besondere Qualität. Und natürlich hast du Recht, dass HC hier nur ein Bestandteil war, aber es war eben ein Dreh- und Angelpunkt: Indem der Staat dieses Instrument außer Kraft setzte, hatte er ohne große weitere Manipulationen freie Hand für die rund 20.000-30.000 heimlichen (!) Morde, die in dieser Zeit passiert sind. Der Schriftsteller Rodolfo Walsh schrieb zum ersten Jahrestag des Putsches einen "offenen Brief" an die Junta, in dem man ganz gut sein Entsetzen darüber merkt, wie sein Land in die Barbarei abglitt. Er schrieb: Mehr als 7000 Habeas‐Corpus‐Rekurse wurden im vergangenen Jahr negativ entschieden. In vielen tausend weiteren Fällen von Verschwundenen sind Gesuche gar nicht erst eingereicht worden, weil sie von vornherein als aussichtlos eingeschätzt werden oder auch weil sich kein Anwalt mehr findet, der es noch wagte, solche Anträge zu stellen, nachdem bereits 50 oder 60 Anwälte anschließend selbst verschwunden sind. Auf diese Weise haben Sie die Folter nun auch ihrer zeitlichen Begrenzung enthoben: Wenn der Verhaftete nicht existiert, kann er auch nicht innerhalb von zehn Tagen einem Richter vorgeführt werden, das heißt, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist, die frühere Diktaturen auch auf dem Gipfel der Repression immer noch eingehalten haben. Diese HC-Geschichte war also ein wichtiger Baustein - natürlich hätten die Militärs das evtl auch anders "lösen" können, aber darum geht es nicht. Fakt ist, dass es ein wichtiges Element zur praktischen Durchsetzung der Diktatur war, ohne sonst großes Aufsehen zu erregen. Pittigrilli (Diskussion) 18:21, 14. Feb. 2013 (CET)
Sorry, ich hatte nicht die Zeit, mich wieder hierum zu kümmern. Ich werde auch jetzt nicht umfassend antworten können, dafür aber partiell ein bisschen ausholen: Ich denke, wir haben hier eine Begriffsunklarheit. Habeas Corpus steht im engeren Sinne dafür, dass eine Freiheitsentziehung nur von einem Richter angeordnet werden darf, im weiteren Sinne allgemein für Regelungen darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Freiheitsentziehung vorgenommen werden darf. Wenn man von "dem" HC-Prinzip spricht, dann ist sinnvollerweise nur ersteres gemeint. In der deutschen Rechtssprache verwendet man diesen Ausdruck im Rahmen des geltenden Rechts gar nicht, sondern nur im rechtshistorischen Zusammenhang, und da i.d.R. in der engeren Bedeutung. In anderen Sprachen wird ist er auch in der weiteren Bedeutung Teil der Rechtssprache, z.B. in Argentinien. Sprichst Du Spanisch? Im spanischen Wikipedia-Artikel "Habeas Corpus" steht unter "Argentinien:
En este país, la acción de hábeas corpus tiene reconocimiento constitucional explícito desde la reforma a la Constitución de 1994. Si bien, anteriormente, ya gozaba de efectiva vigencia en la práctica jurisprudencial, en su artículo 43 (último párrafo) la Constitución de la Nación Argentina3 expresa: "Cuando el derecho lesionado, restringido, alterado o amenazado fuera la libertad física, o en caso de agravamiento ilegítimo en la forma o condiciones de detención, o en el de desaparición forzada de personas, la acción de hábeas corpus podrá ser interpuesta por el afectado o por cualquiera en su favor y el juez resolverá de inmediato, aún durante la vigencia del estado de sitio". s. http://es.wikipedia.org/wiki/Habeas_corpus#Argentina
Grob gesagt, die "acción de hábeas corpus" steht einem gegen jede Freiheitsentziehung und auch die Haftbedingungen zu, nicht nur bei Verletzung des HC-Prinzips (die desaparicíon forzada, das erzwungene Verschwinden, ist aufgrund der Erfahrungen mit der Diktatur ausdrücklich erwähnt). In Deutschland wäre das Pendant wahrscheinlich (ungefähr) die Haftprüfung. D.h. wenn in Rodolfo Walsh in einer deutschen Übersetzung von "Habeas-Corpus-Rekursen" schreibt, dann sind das (recurso heißt "Rechtsbehelf") "Rechtsbehelfe gegen Verhaftungen", und sie würden sehr wahrscheinlich (unter dem meiner Meinung nach aber fast zu vernachlässingenden Vorbehalt, dass ich natürlich die genaue Terminologie des argentinischen Rechts der 70er nicht kenne) auch dann "recursos de hábeas corpus" heißen, wenn ein Richter die Haft ursprünglich angeordnet hätte. Der Unterschied hat damit zu tun, dass die romanischen Rechtssysteme näher am römischen Recht und seinem System der "Actiones" (in dem die inhaltlichen Rechtspositionen und ihre Durchsetzung in staatlichen Verfahren - noch - in einem Begriff zusammengezogen sind) geblieben sind als das deutsche System (im 19. Jh. wurde hier in der Rechtswissenschaft die Trennung zwischen materiellem Recht und Verfahrensrecht eingeführt). In angelsächsischen Rechtssystemen gibt es mit den "writs" (s. Anfang des Artikels: "writ of habeas corpus") wohl etwas strukturell ähnliches, aber da kenne ich mich wirklich nicht aus...
Kurz: Man muss vorsichtig damit sein, mit der Verwendung des Begriffs in fremdsprachigen bzw. möglicherweise allzu wörtlich übersetzten Texten zu argumentieren.
Ich würde mich aber nicht partout dagegen stellen, das Thema Argentinien in einer sinnvollen Weise unterzubringen, das möchte ich mal als Zwischenbemerkung anbringen.
Abgesehen davon ist jedenfalls für mich klar, dass die unterschiedlichen Bedeutungen des Begriffs im Artikel klarer rauskommen müssten. Ich versuche mal, die Zeit zu einer entsprechenden Änderung zu finden (und dann auch die Diskussion hier weiterzuführen).--Kybing (Diskussion) 22:26, 2. Mär. 2013 (CET)

Abschnitt "Kodifizierung in Deutschland", Benachrichtigungspflicht

Zum Thema Art. 104 IV GG:

1. Das gehört nicht in diesen Artikel, bzw. wenn es hinein gehörte: Welches Spezialproblem im Zusammenhang mit einer Verhaftung gehörte dann nicht hinein? Vielleicht wäre der Artikel "Haftbefehl" der richtige Ort.

2. Aber beachte bitte: Auch dort kann nicht jedes Problem behandelt werden. Eine Enzyklopädie soll einen Überblick über das wichtigste zu einem Begriff liefern. Welche Relevanz hat das Problem in der Praxis in Deutschland bzw. in der juristischen Diskussion? Hast Du Dich darüber informiert? Ein zusammenfassender Satz in einem Tageszeitungsartikel ist ein bisschen dünn, auch wenn er von einem Juraprofessor stammt. Aber der Artikel nennt ja zwei Quellen, in denen sich vielleicht etwas fundiertes findet.

3. Wenn Du 1. und 2. geklärt hast: Eine Einzelmeinung reicht nicht als Beleg für eine Aussage in einer Enzyklopädie. Du müsstest schon auch die Gegenmeinung darstellen . Einen Hinweis liefert Vec ja sogar: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das kann man nicht so flapsig beiseite wischen, von einer "Aushöhlung" von Art. 104 IV sprechen und das (wie im Gesamtzusammenhang des FAZ-Artikels geschehen) in die Nähe der Praxis des Dritten Reiches, der SU, DDR oder von lateinamerikanischen Diktaturen des 20. Jh. rücken. Schau mindestens mal in einen Kommentar zum GG und einen zur StPO (d.h. eher für den Anfang).--Kybing (Diskussion) 22:19, 1. Jun. 2013 (CEST)

Datum

Das genaue Datum scheint unklar zu sein. Im Netz findet man den 27. und den 28. Mai, in der Jahrestagsliste auf de.wikipedia.org erschien es am 12. Juli.

Der unterste Link zum Grundgesetz scheint fehlerhaft zu sein (Stand 8.12). Bitte korrigieren.

Unter dem -- wie der Artikel schreibt in der Tat sinnfreien -- Namen "Habeas-Corpus-Akte" habe ich den Habeas-Corpus-Act auch im Geschichtsunterricht nie kennengelernt. Wäre es nicht besser, den Artikel in Habeas-Corpus-Act (oder meinetwegen: Habeas-Corpus-Gesetz) umzubenennen, eine Verweisung von HC-Akte zu machen und kurz die verbreitete falsche Übersetzung zu erwähnen? Mindestens sollte eine Verweisung von Habeas-Corpus-Act da sein, danach hatte ich spontan gesucht.

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von --Quinbus Flestrin (Diskussion) 11:50, 5. Jan. 2022 (CET), Es ist der 27.5., im Artikel korrekt

Wortbedeutung "Akte" und Verweis auf das Grundgesetz

So klar scheint es mir nicht zu sein, daß man im Deutschen das nicht als "Akt" bezeichnene dürfte. Auch das Deutsche kennt diese Begriffsverwendung, etwa in der "Deutschen Bundesakte". Dies geht auf das mittelalterliche Rechtsverständnis zurück, das in der Handlung z.B. des Vertragsschlusses oder der Lehensvergabe den entscheidenden, rechtsverbindlichen Vorgang sieht, der durch Urkunden und Verschriftlichung nur memoriert wird. Deshalb findet sich meist die Formel "datum et actum" ... Schließlich spricht man ja auch heute noch von einem "Rechtsakt", was genau auf diese Tradition rekurriert.

Der Verweis auf das Grundgesetzt stimmt prinzipiell, allerdings müßte man vielleicht doch auf den viel grundlegenderen Artikel 2,2 (besonders Satz 2 und 3) hinweisen, der das Recht des Artikels 104 wohl fundamental begründet: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." (nicht signierter Beitrag von 137.250.62.169 (Diskussion) )

Art. 104 GG stellt präzisere Anforderungen als Art. 2 und diese meint der Habeas Corpus Grundsatz --CJB 12:45, 12. Jun. 2007 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von --Quinbus Flestrin (Diskussion) 11:51, 5. Jan. 2022 (CET), Ist inzwischen im Artikel eingearbeitet. Akte als Begriff für ein Gesetz ist selten, aber üblich

Schlechtes Latein?

das soll heissen "habe den Körper", Körper sollte also Akkusativ sein. Dann sollte es heissen "habeas corporem", oder? --Hans Eo 17:15, 18. Nov. 2007 (CET)

Corpus ist grammatikalisch ein Neutrum und gehört zur sogenannten 3. Deklination (konsonantische, i- und Mischdeklination). Damit ist die Form des Akkusativs identisch mit der Nominativ-Form.[[1]].--80.219.184.55 17:50, 10. Dez. 2007 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von --Quinbus Flestrin (Diskussion) 11:51, 5. Jan. 2022 (CET), Ist inzwischen im Artikel korrigiert.

gefunden bei weiterer Recherche

Habeas-Corpus-Akte [lateinisch »du habest den Körper«], Habeaskorpusakte, eines der englischen Staatsgrundgesetze zum Schutz der persönlichen Freiheit, 1679 als Reaktion auf die willkürlichen Verhaftungen unter Karl II. beschlossen; hiernach darf kein englischer Untertan ohne gerichtliche Überprüfung und Anordnung verhaftet oder in Haft gehalten werden. Befristete Aufhebung ist nur durch Parlamentsbeschluss bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zulässig (ähnliche Grundrechte enthält z. B. Artikel 104 GG).

Gefunden bei Meyers Lexikon 2.0 [2]

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Quinbus Flestrin (Diskussion) 11:52, 5. Jan. 2022 (CET)

Bedeutung re Guantanamo

Auch nach aufmerksamem Lesen des Artikels versteh ich immer noch nicht so recht, was HC bedeutet.

Okay, ursprünglich war es eine Floskel, mit der Haftbefehle eingeleitet wurden. Später gab es dann die HC Acts, die das Recht des Königs, Haftbefehle zu erlassen, einschränkten (?). Aber da wird's auch schon schwammig.

Aktuell erging das Urteil des obersten US Gerichtshofs, dass die Guantanamo-Inhaftierungen teils ungesetzlich seien, und die Medien berufen sich auf HC.

Was heißt das nun? Dass die Gefangenen ohne Haftbefehl inhaftiert wurden? Dass die Haftbefehle illegal waren, weil nicht gemäß HC Acts ausgestellt? Dass ein Gefangener das Recht hat, einen Haftbefehl zu bekommen? Dass er gegen den Haftbefehl Rechtsmittel einlegen kann?

Im Moment, fürchte ich, verwirrt der Artikel mehr, als er klärt. --Syzygy 10:22, 13. Jun. 2008 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Quinbus Flestrin (Diskussion) 13:15, 5. Jan. 2022 (CET) Im Artikel geklärt: „eine Haft unbegrenzter Dauer ohne Gerichtsverfahren“

Körperrechte statt Menschenrechte!

Im 17. Jh. waren die Begriffe noch präzise -- nach 1789 wurden fast alle Begriffe verfälscht. Laut Konfuzius aber ist die vordringlichste politische Massnahme immer die "Richtigstellung der Begriffe". Tatsächlich gibt es ja keine Menschenrechte, sondern nur Körperrechte ("habeas corpus"), d.h. das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Hätte dieses Recht immer gegolten, hätte es nie materielle Kriege gegeben. Stattdessen haben wir ja seit 1789 lediglich die "Menschenrechte" -- aber was ein "Mensch" ist, weiss natürlich kein Schwein... Und darum ist dies alles auch biegbar (im Interesse der Konzerne und Politiker).

Dabei kennen die Physiker und Mediziner ja schon längst keine "Seelen" und "Menschen" mehr, sondern eben nur Körper (bodies, particles, ...). Zudem reden auch die heutigen Geisteswissenschaftler mit Vorliebe nur von "Körpern" (DAS Reizwort im Feuilleton!!!!).

Aber eben: hätte das Recht auf körperliche Unversehrtheit (präziser Begriff!) wirklich gegolten, hätte es kein Wischiwaschi mit "Menschenrechten" gegeben...

Aber: auch die moderne Welt kann es sich nicht leisten, dieses Recht auf körperliche Unversehrtheit für alle einzufordern (irgendjemand muss halt in China unter Reizgas Kinderspielzeuge für Weihnachten herstellen...). (nicht signierter Beitrag von 83.76.171.228 (Diskussion | Beiträge) 23:13, 20. Nov. 2009 (CET))

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von --Quinbus Flestrin (Diskussion) 11:53, 5. Jan. 2022 (CET), Habeas Corpus meint nicht das Recht auf körperl Unversehrtheit.