Diskussion:Gute Herstellungspraxis

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Benff in Abschnitt AMWHV

Halbstub

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Ist immer noch ein Halbstub. Wer sich besser auskennt als ich, könnte einiges über wesentliche Inhalte, Prinzipien etc. schreiben. -- Arcimboldo 12:34, 23. Mär 2005 (CET)

Bei aller Liebe zum Prinzip, die Artikel nicht völlig dröge werden zu lassen, aber die "Trivia" erreichen in diesem Falle wohl keine Enzyklopädiewürdigkeit. Wer damit nicht übereinstimmt, möge sich hier zu Wort melden. -- Arcimboldo 01:54, 11. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Zustimmung! Vor allem fehlt die Verknüpfung von GMP mit deutschem Recht sowie die historische Entwicklung! -- ABCchris2009 18:10, 9. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Deutsche Version

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Wie heisst der EU GMP Leitfaden offiziell auf deutsch?

"EG-GMP-Leitfaden" ? ODer "EU-GMP-Leitfaden" ? oder ??? (nicht signierter Beitrag von 141.67.180.99 (Diskussion | Beiträge) 10:57, 11. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Er heißt seit der Ratifizierung der Lissaboner Verträge EU-GMP-Leitfaden, vorher war der Begriff EG-GMP-Leitfaden richtig. -- GMPexpert 11:16, 11. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Den Hinweis kann man allerdings aus dem Text entfernen. (nicht signierter Beitrag von 213.217.108.74 (Diskussion) 11:38, 27. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Herstellungspraktik vs. Herstellungspraxis

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Die Übersetzung des EU-GMP-Leitfadens verwendet "Herstellungspraxis", und ich lese "-praktik" hier in diesem Zusammenhang zum ersten Mal.--Biologos 11:45, 29. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Sehe ich auch so. Es handelt sich ja um Beschreibung der Praxis und nicht nur einer Praktik. --Thod 17:55, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Das kann ich nur bestätigen. Es wird aber auch oft das Original "Good Manufacturing Practices" verwendet. -- GMPexpert 11:16, 11. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Der Rechtsbegriff lautet Gute Herstellungspraxis (siehe § 5c, 1 KosmetikV)! (nicht signierter Beitrag von 217.81.79.138 (Diskussion) 19:18, 12. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

ISO versus GMP

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Man sollte auf die Unterschiede der ISO-Zertifizierung und (c)GMP eingehen. --109.84.3.33 15:35, 21. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

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http://www.bmg.bund.de/DE/Service/Suche/Gesetze/Gesundheit/Arzneimittel/arzneimittel__node.html (nicht signierter Beitrag von 213.217.108.74 (Diskussion) 11:38, 27. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

AMWHV

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die AMWHV hat keine Anlagen. Sind hier vielleicht - auch nicht ganz korrekt - die Abschnitte 2 und 3 gemeint? Gehört überarbeitet! --PizzaTobbi 23.05.2011 (18:30, 23. Mai 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Gemeint sind die Anlagen 2 und 3 der Bekanntmachung zu § 2 Nr. 3 der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung vom 27. Oktober 2006, veröffentlich im Bundesanzeiger vom 9. November 2006, S. 6887. Ist jetzt umformuliert. --Benff 16:07, 22. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Wo ist denn nun das Dokument

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Es ist ja schon etwas zum Mäusemelken, dass wir hier keinen Link auf das eigentliche GMP-Dokument haben. Einen toten Link habe ich gerade auskommentiert, andere zeigen auf allerlei verwandte Themen, aber das Stichwort "GMP" taucht dort teils gar nicht mehr auf. Bei einem QM-Verfahren sollte ja der Zugang zu dem Dokument selbst auch eindeutig geregelt sein?! --Bernd.Brincken (Diskussion) 17:02, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten