Diskussion:Gliederung der Bundeswehr

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 91.34.189.178 in Abschnitt Unmittelbare Unterstellung

Eine Anmerkung

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Die Überarbeitung des Artikels wird eine Mammutarbeit, viel Glück demjenigen, der sich daranmacht (ich nicht mehr).

Im Augenblick ist nur die jetzige, seit 2000 geltende Struktur behandelt. Demnächst soll alles anders werden. Und von 1955 bis 2000 gab es auf dieser Ebene diverse Strukturen, ich verweise hier als Teilaspekt nur auf die Stellung des Generalinspekteurs („Blankeneser Erlaß“ 21.03.1970, „Berliner Erlass“ 21.01.2005). (Mit diversen Organigrammen kann ich helfen, Anfordern per persönlcher Mail.)

--Milgesch 11:52, 9. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Leerzeilen im Abschnitt mil. Organisation

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Mir stellt sich der Sinn nach den Leerzeilen in denen nur ein Listenpunkt ist im Abschnitt der mil. Gliederung. Sollen damit Verbandsebenen angedeutet werden oder welchen Sinn haben diese. In der jetzigen Form halte ich sie nur für verwirrend, da es so aussieht als würden dort noch Gliederungsebenen fehlen. Ich bin dafür sie zu entfernen. --BoahMann (Diskussion) 06:54, 11. Nov. 2013 (CET)Beantworten

In der bisherigen Form ist der Versuch die Verbandsebenen durch entsprechende Einrückungen zusätzlich zur Gliederung/Unterstellung darzustellen unverständlich bzw führt zu einer Darstellung die falsch verstanden werden kann. Da keine Kommentare zur Verbesserung erfolgten bzw. eine verbesserte Form der Darstellung auch nicht direkt eingearbeitet wurde, entferne ich die "überflüssigen" Listenpunkte. --BoahMann (Diskussion) 06:59, 18. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Unmittelbare Unterstellung

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Mir erschließt sich nicht, warum zu den Organisationsbereichen nun unmittelbare Unterstellungen eingefügt werden. Ist das ein neuer Organisationsbereich? Auf den Bundeswehr-Seiten kann man dazu nichts finden. Bisher galt, dass alles, was aus dem EPl 14 bezahlt wurde, einem Organisationsbereich zugeordnet war, selbst das BMVg bildete einen Organisationsbereich. Mit Unterstellung hatte das nichts zu tun. Und nun? Ich kenne auch keine Quelle, um ein Lemma Organisationsbereich erstellen zu können. Vielleicht gibt es unter den Wikipedianern einen BMVg-Angehörigen, der hier Abhilfe schaffen kann. --Bungert55 (Diskussion) 14:54, 20. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Also der EPl 14 ist nicht nach einzelnen Organisationsbereichen ausgerichtet. Sondern nach
1401 Bundesministerium
1403 Kommandobehörden, Truppen, Sozialversicherungsbeiträge und Fürsorgemaßnahmen für Soldatinnen und Soldaten
1404 Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr, Militärseelsorge und Rechtspflege sowie Personalausgaben für das Zivilpersonal bei den Kommandobehörden, Truppen usw.
1403 umfasst also insgesamt die Streitkräfte der Bw, das sind die fünf militärischen OrgBer und eben auch das EFK und das PlA. Diese beiden Dienststellen gehören zu den Streitkräften, da sie :dem GI unterstellt sind. Allerdings berühren ihre Befugnisse auch die zivilen Bereiche der Bundeswehr. Das Planungsamt ist auch für die Bw insgesamt zuständig. Im EFK ist u.a. auch die Bundeswehrverwaltung vertreten.
Die Gründe für Verlagerung von der SKB zum GI sind einsehbar: Kurze Entscheidungswege, der GI im BMVg kann allen Inspekteuren Weisungen erteilen und er hat den "direkten Draht" zu allen Abteilungsleitern im BMVg. Der Inspekteur der SKB konnte das nicht.
Nun noch zu den unmittelbare Unterstellungen: der Begriff gefällt mir auch nicht. Nach meiner Meinung werden diese beiden Dienststelle keine eigenen Organisationsbereiche bilden.
Ich habe diesbezüglich eine Anfrage an das EFK gestellt. Falls eine aussagefägige Antwort kommt, werde ich sie hier einstellen.91.34.189.178 17:46, 21. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Alles sehr schön, hilft nur nicht wirklich weiter. Folgende Fragen bleiben:
- Wie ist der Begriff Organisationsbereich definiert? Wo steht das?
- Gibt es im Geschäftsbereich des BMVg Dienststellen, die organisatorisch nicht erfasst/zugeordnet sind? Wenn ja, warum?
Bei organisatorischen Fragen sind Befehlsketten zunächst irrelevant, Organisation betrifft eher Dienstpostenausstattungen, haushalterische und wirtschaftliche Fragen, Zuständigkeiten eben. Deshalb werden die Grundzüge der Organisation gemäß Art. 87a Abs. 1 Grundgesetz auch im Haushaltsgesetz beschrieben und nicht in sicherheitspolitischen Papieren.
Unterstellungen betreffen Personen, die Inspekteure sind dem GenInspBw unmittelbar unterstellt. Gilt das auch für den Amtschef Planungsamt, oder untersteht der nicht eher dem AL Planung? Und der wiederum ist auch gleichzeitig amtierender AL AIN und „führt“ als Admiral den zivilen OrgBereich AIN. Hier fehlt uns ein ministerieller Experte! Das kann kein SB aus dem EinsFüKdoBw klären! --Bungert55 (Diskussion) 18:14, 21. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Lies doch mal in aller Ruhe den Ressortbericht: http://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4Njc2NzM3NzMzMDZjNmMyMDIwMjAyMDIw/Ressortberichtl.pdf
Der klärt doch wohl einiges, d.h. wenn man es will !91.34.189.178 20:05, 21. Jun. 2014 (CEST)Beantworten