Diskussion:Geschäftsbrief

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 91.64.134.61 in Abschnitt Business Weblinks?

Heisst es "Sie Sich", oder "Sie sich" (im Vergleich zu 'Du D/dir' (aber alleine sicher: "Dir"), was zwar dann wohl sicher nicht mehr Geschäftsbrief wäre)? --Alien4 15:22, 20. Jun 2005 (CEST)

Es heißt "Sie sich"! --Berglyra 16:43, 29. Sep 2005 (CEST)

DIN 676 Gestaltung/Abstände Geschäftsbrief Bearbeiten

Warum wird DIN 676 wieder rausgenommen?


Hallo, es gibt doch bereits eine neue DIN für den Geschäftsbrief. Eine Leerzeile zwischen Straße und Hausnummer läßt man doch nicht mehr.

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Geschäftsbrief nach Handelsrecht Bearbeiten

Definiert der Gesetzgeber irgendwo, was denn nun genau ein Geschäftsbrief ist?

Geschäftsbrief ist nicht zu verwechseln mit Privatbrief Bearbeiten

In dem Artikel "Geschäftsbrief" wird als praktisches Beispiel ein Bewerbungsschreiben genannt. Beim Privatbrief gelten allerdings andere Normungen bzw. Gestaltungsregeln als beim Geschäftsbrief. Eine Privatperson (z. B. ein Schüler der 9. Klasse) benötigt immerhin keinen Infoblock für eine Bewerbung!

Gepflogenheiten Bearbeiten

Die letzten vier Zeilen hier sind unverständlich. -- 194.95.59.130 13:04, 20. Jul. 2010 (CEST)Beantworten


Der Link Anrede behandelt nicht Beispiele à la "Sehr geehrte...", sondern Titel- und Stellungen (z.B. dass man Frau Merkel mit "Frau Bundeskanzlerin" als Anrede anzusprechen hat). --arilou (Diskussion) 11:21, 28. Okt. 2012 (CET)Beantworten

DIN 676 Bearbeiten

Ist diese DIN jetzt noch gültig. LT. Artikel sollte diese in die DIN 5008 im Jahr 2010 einfließen. Und jetzt gibt es eine ganz neue DIN 5008 (2011-04) (nicht signierter Beitrag von 89.244.173.225 (Diskussion) 15:02, 27. Mär. 2011 (CEST)) Beantworten

Handelsgesetzbuch legt beispielsweise fest, dass ein Geschäftsbrief Bearbeiten

Wo bitte steht im HGB, dass man in ein Geschäftsbrief einen Geschäftsführer angeben muss, wie behauptet? Ich vermute mal, das ergibt sich eher aus dem GmbHG, das auch nur für GmbHs gilt. (nicht signierter Beitrag von 89.244.173.225 (Diskussion) 15:02, 27. Mär. 2011 (CEST)) Beantworten

So weit mir bekannt, sagt das Handelsrecht klar und deutlich dass im Geschäftsbrief die Gesellschaftsform (z.B. OHG oder GmbH) erkennbar sein muß. Im besonderen muß der Gegenüber klar erkennen können, dass z.B. ein Briefpartner in der Haftung begrenzt ist, sprich eine "GmbH" ist. Im GmbH-Gesetz (GmbHG) steht dann eindeutig geregelt, welche Information für den Geschäftspartner wichtig ist und in die Kopf- bzw. Fußzeile muß. Bei Aktionengesellschaften ist es sinngemäß im AG-Gesetz geregelt. Liege ich falsch? --RobertDietz 11:40, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Business Weblinks? Bearbeiten

Was soll das mit dem Weblinks? Da will einer nur was verkaufen! Kein Vorlagen - nix! (nicht signierter Beitrag von 91.64.134.61 (Diskussion) 17:43, 29. Dez. 2012 (CET))Beantworten