Eigenauskunft als Beleg nicht ausreichend

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Zitat aus WP:BLG#Was sind zuverlässige Informationsquellen?: Gespräche, Briefwechsel oder E-Mails mit Fachleuten oder Augenzeugen (im Wissenschaftsbetrieb pers. comm. genannt) sind keine Belege im Sinne der Wikipedia.

Eine Aussage der beschriebenen Personen ist nichts anderes als ein "Augenzeugenbericht". Nachprüfbar ist sie auch nicht, die Verwendung von Selbstauskünften verstößt also gleich zweifach gegen den auf WP:BLG genannten "1. Grundsatz". --jergen ? 08:54, 20. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Ich bitte um Verzeihung, dass ich die Entfernung von Geburtsort und -jahr indirekt und ungewollt mitverursacht habe, da ich in einem anderen Fall – freilich mit gegenteiliger Absicht – auf diesen hier als Vergleichsfall verwiesen habe. Wenn wir einen Zeitungsartikel hätten, in dem stünde "geboren 1971 in Vancouver" dürften wir es verwenden, obwohl die Zeitung es bestenfalls ebenfalls von der Person selbst hätte, denn welcher Journalist lässt sich schon die Geburtsurkunde zeigen? M. E. sollte auch hier der Grundsatz gelten, wenn kein Grund für vernünftigen Zweifel an den Angaben vorliegt, können sie drinbleiben. Bemerkenswert finde ich auch das hier. --Amberg 07:57, 22. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Ich hatte dort nur revertiert, weil ich keine Lust hatte, nach der entsprechenden Regel für en.wp zu suchen, vermutlich ist en:WP:NOR einschlägig. --jergen ? 08:53, 22. Mär. 2010 (CET)Beantworten