Diskussion:Gemeinde (Österreich)

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Luke081515 in Abschnitt Grundsätzliches Missverständnis

Größte Gemeinden

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es würde mich interessieren welche Gemeinden die größten in österreich sind und speziell an der wievielten Stelle Wolfberg(Kärnten)dabei steht?????? Weiß irgendjemand etwas näheres dazu ???? -- 85.124.214.18 10:42, 24. Feb. 2006 (CET)

Was meinst du mit "größte"? Flächenmäßig? oder Einwohner? "Echte" oder nur nach Hauptwohnsitz? LG Kksen 11:07, 24. Feb 2006 (CET)
Ich denke er spielt da auf die Größe an ... 1. Wien, 2. Wolfsberg, 3. Zwettl.
Bei den Einwohnerzahlen würd ich mal die Landeshauptstädte ansehen, über den Daumen würd ich sagen: 1. Wien, 2. Graz, 3. Salzburg ... -- murli (Post) 22:53, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Wien, Graz, Salzburg und Wolfsberg sind nicht wirklich Gemeinden, sondern Städte mit eigenem Statut (siehe unten) --Chris Carter 00:36, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Gibt es dann einen Grund, wieso in Wien die Angestellten der Stadt Wien "Gemeindebedienstete" heißen? Ich hätte gern mal den Paragraphen gesehen, in dem diese Trennung von Stadt und Gemeinde so klar gezogen wird. Die Statutarstädte stammen noch aus der Zeit des Kaiserreiches, in Ungarn gabs das Äquivalent Königliche Freistadt. Ansonsten würd ich hier nicht so I-Tüpfelreiten wegen der Größe der Städte und Gemeinden Österreichs, der allgemeine Sprachbegriff unterscheidet mE da nicht wirklich. -- murli (Post) 01:32, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Der Unterschied zwischen Stadtgemeinden, Marktgemeinden und sonstigen Gemeinden ist rechtlich nicht relevant und daher rein historisch. Städte mit eigenem Statut sind aber nicht historisch, sondern solche, die neben den Gemeindeaufgaben auch noch die Bezirksverwaltung zu vollziehen haben. Der Bürgermeister ist sozusagen gleichzeitig Bezirkshauptmann. Wien ist nochmal ein Sonderfall, da Wien nicht nur Stadt mit eigenem Statut (Gemeindeverwaltung und Bezirksverwaltung), sondern auch noch Bundesland ist. Entsprechende Regelungen finden sich in den Artikeln 115ff B-VG. --Chris Carter 02:17, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Stadt ungleich Stadtgemeinde

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Ich wusste nicht genau, wo ich das hinschreiben soll, aber ich finde es hier immer noch am passendsten. Also: Bei den Artikeln über die Verwaltungsbezirke in Österreich (Beispiel: KL) werden die dort gelegenen Gemeinden unterschieden in "Städte", "Marktgemeinden" und "Gemeinden".

Da es in Österreich aber nur zwei rechtlich relevante Arten von Gebietskörperschaften gibt - nämlich Gemeinden und Städte mit eigenem Statut - müssten die hier als "Städte" geführten Gemeinden (sie haben ja kein eigenes Statut!) eigentlich mit "Stadtgemeinde" bezeichnet werden, oder?

Ich denke, wir sollten das in Hinblick auf die Verfassungskonformität (und damit rechtliche Korrektheit) in allen Bezirksseiten ändern - oder was meint ihr? --Chris Carter 21:46, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Richtig, und nicht nur das. Weil Gemeinde"typen" sehr deutlich angesprochen werden, aber nicht erklärt werden, gehört darauf hingewiesen, dass "Marktgemeinde" und "Stadtgemeinde" reine (selbst beantragte) Ehrentitel für geltungssüchtige Lokalpolitiker sind, die im Übrigen null verändern. (4000 Ew namens "Kirchdorf" :-) - nomen est omen - ist eine "Stadt"...).--WaldiR 11:43, 1. Feb. 2008 (CET)Beantworten
So ganz richtig ist es nicht, denn eine Marktgemeinde, wie eine Stadtgemeinde wird von der Landesregierung ernannt. Die Vertretung der Marktgemeinde ist der Österreichischer Gemeindebund, während die Stadt beim Städtebund vertreten wird. AUch Finanziell sind Unterschiede. Denn eine Stadt hat mehr Aufgaben vom Land zugewiesen, als der Markt. Deshalb gibt es genug Marktgden, die gar keine Stadt sein wollen. z. Bsp. Perchtoldsdorf Also es geht im Endeffekt um eine ganze Menge Geld + oder - und nicht um einen Ehrentitel. --K@rl 12:31, 1. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Das mag ja alles sein (welche Rechte genau mit dem Markt- und Stadtrecht kommen, weiß ich nicht auswendig), aber eine Stadt sind Stadtgemeinden davon immer noch nicht! Städte sind laut Verfassung nur solche mit eigenem Statut (in dem Fall bekommt zB. der Bürgermeister die Aufgaben der BH hinzu), alle anderen Gebietskörperschaften unterhalb des Landes sind Gemeinden. Daß die Gemeinden verschiedene Namen (und Rechte) haben, ändert nichts daran, daß sie im Rechtssinne Gemeinden (im Gegensatz zu Städten) bleiben.
(Wen das näher interessiert, möge sich den Art. 116 B-VG ansehen. Zu finden in der authentischen Gesetzespublikation des BKA unter www.ris.bka.gv.at)(nicht signierter Beitrag von Chris Carter (Diskussion | Beiträge) )

Fazit:
1. Stadt und Gemeinde sind zwei Dinge und gehören im ersten Satz gleich einmal scharf getrennt. (etwa: "Gemeinden (Gemeinde, Marktgemeinde, Stadtgemeinde) und Statutarstädte (Städten mit eigenem Statut) sind die zwei autonomen lokalen Gebietskö.-Klassen in Ö.")
2. Innerhalb der Gemeinden gibt es die drei "Typen", und die gehören jeweils rechtlich ein wenig charakterisiert; mir scheint, Karl kennt sich aus. Was er hier geantwortet hat, genügt eh schon fast; Geldfrage sollte vielleicht noch etwas präziser kommen. (Da mir Verwaltungsrecht erst bevorsteht, erkläre ich mich für unzuständig...)
Das alles zum Abwenden der Missverständnisse bzw Begriffsverschwommenheit "Städte sind Stadtgemeinde?" und "4 autonome Gebietskörperschaften auf lokaler Ebene gibt's in Ö" statt 2. WaldiR 09:02, 2. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Werde ich mal versuchen, Chris hat da sehr geholfen. Was ich weiß zu den Finanzen ist leider auch etwas zu oberflächlich, wenn man halt in einer Familie mit einem Gdepolitiker aufwächst und das ist halt auch schon lange her ;-) --K@rl 09:12, 2. Feb. 2008 (CET)Beantworten
In diesem Link informiert die Gemeinde Neumarkt über ihre Erhebung zur Stadtgemeinde. Dabei wird auch der Status einer Stadtgemeinde mit dem einer Statutarstadt verglichen. Finanzielle Unterschiede zwischen den Gemeindetypen Markt- und Stadtgemeinde werden verneint. Dies sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben betreffend. Als Argumente für die Stadterhebung wird ein Standortvorteil für eine "Stadt" und die Betonung der regionalen und überregionale Bedeutung der zur Stadtgemeinde erhobenen Gemeinde angeführt. Vielleicht ist dies als Quelle für den weiteren Ausbau des Artikels nutzbar. -- Xmulzencab 17:38, 2. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Tatsächlich ist es in Ö so, dass die Stadterhebung eine ausschließlich "kosmetische" Sache ist; irgend welche besonderen Rechte, Pflichten oder finanzielle Unterschiede zur Marktegmeinde oder Gemeinde sind damit nicht verbunden (anders wäre es - wie schon in anderen Wortmeldungen erwähnt - bei Statutarstädten). Es ändern sich einige Funktionsbezeichnungen ("Stadtrat (StR)" statt "geschäftsführender Gemeinderat (gGR)"; "Stadtamtsdirektor" statt "Gemeindesekretär").

Zum Thema "Finanzen der Gemeinden": das wäre in der Tat eine sehr umfangreiche und konmplexe Sache: Ertragsanteile und ausschließliche Gemeindeabgaben; ordentlicher und außerordentlicher Haushalt samt deren Bestandteilen (Gebührenhaushalt, voranschlagsunwirksame Gebarung, Durchlaufer etc.); Voranschlags- und Rechnunsgverordnung, "Freie Finanzspitze" und Gebarungsreserven, Maastricht-Aufschlüsselung, Soll- und Ist-Überschuß, Rechnungsabschluß, usw, usw. Möglicherweise wäre da ein eigener Artikel besser. Kksen 19:43, 2. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Zum Thema "Städtebund" und "Gemeindebund": die Mitgliedschaft bei der einen Vereinigung schließt die Mitgleidschaft bei der anderen Vereinigung keineswegs aus. Vor allem einwohnermäßig "kleinere" Städte sind oft bei beiden Mitglied, weil sie sowohl die Probleme der kleineren als auch der großen Verwaltungseinheiten betreffen und sich daher entsprechend einbringen und informieren lassen wollen. Darüber hinaus bieten beide Verbände umfangreiche, speziell auf die Probleme der Kommunen zugeschnittene Schulungseinrichtungen, die von den Bediensteten der Mitglieder vergünstigt genutzt werden können. Kksen 19:52, 2. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe gewußt, es meldet sich noch einer der sich auskennt :-) --K@rl 20:05, 2. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Danke für die Änderungen in Gemeinde (Österreich), jetzt müssen wir nur noch in allen Bezirksseiten die Änderung durchführen. *g* Das wird ne schöne Arbeit...
btw: Sorry, daß ich oben die Unterschrift vergessen hab - war keine Absicht --Chris Carter (bla|+/-) 20:11, 2. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Meine (Damen und?) Herren! Sehr schöne Infos hier in der Diskussion und gute Änderungen im Artikel in den letzten Tagen! WaldiR 23:19, 3. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Grundsätzliches Missverständnis

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Chris Carter hat geschrieben:
  • [...] sind nicht wirklich Gemeinden, sondern Städte mit eigenem Statut ...
  • Städte sind laut Verfassung nur solche mit eigenem Statut, alle anderen Gebietskörperschaften unterhalb des Landes sind Gemeinden.
Waldir hat geschrieben:
  • Stadt und Gemeinde sind zwei Dinge und gehören im ersten Satz gleich einmal scharf getrennt.

Sorry Kollegen, aber hier liegt ein Missverständnis vor. Auch die Statutarstädte sind Gemeinden, sie haben nur ZUSÄTZLICH zu den eigentlichen Gemeindeangelegenheiten die BVB-Aufgaben zu managen. Der Begriff Stadt ist im B-VG NICHT DIREKT DEFINIERT, sondern wird von der Bundesverfassung vorausgesetzt. Bzw er wird vom Verfassungsgeber als historisch gegeben erachtet. Wenn dieser den allgemeinen Stadtbegriff (wie er auch vom [im B-VG erwähnten!] Städtebund verwendet wird, nämlich "Stadt" für alle Stadtgemeinden, ob mit, ob ohne Eigenes Statut) verändern wollte, hätte er es wohl auch getan.

Verfassungsmäßig können also folgende Arten von Gemeinden unterschieden werden:

  • Die gewöhnlichen Gemeinden: "Nur" Gemeindeangelegenheiten.
  • Die Städte mit eigenem Statut (schon die Bezeichnung deutet an, dass es auch Städte ohne Statut geben kann): Gemeinde- und Bezirksverwaltung.
  • Wien: Gemeinde- und Bezirksverwaltung plus Landesangelegenheiten.

(Landesgesetzlich ist die erste Kategorie sodann in Gemeinden, Marktgemeinden und Stadtgemeinden geteilt. Diese Unterscheidung ist aber primär eine Prestigeangelegenheit.)

Siehe insb Art 108–116 B-VG. Siehe weiters zB Öhlinger, Vf, Rz 552ff. Ich werde den Artikel in den nächsten Tagen mal verbessern und dann mal beim Artikel Statutarstadt vorbeischauen, ob's da auch was zu ändern gibt. Liebe Grüße, Bernhard Wallisch 20:46, 1. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Ganz richtig ist auch das nicht, Bernhard. Denn die Städte mit eigenem Statut sind nicht einfach größere Gemeinden, denen man eben per Statut zusätzliche Aufgaben "aufgehalst" hat und sie dafür von der "Unterordnung" unter die BH freispricht. Statute sehen teilweise doch SEHR stark abweichende Regelungen von der Gemeindeordnung des jeweiligen Landes ab. Als Beispiel sei hier nur eins gennant: In Linz (Statutarstadt in OÖ) ist das Gemeindeaufsichtsrecht des Landes (daß es bei jeder Gemeinde laut B-VG und Oö. Gemeindeordnung hat) stark eingeschränkt. Die Stadt hat nicht nur Gemeinde+X Aufgaben, sondern auch die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gemeindeaufgaben (nicht der Bezirksaufgaben!) werden per Statut erheblich abgeändert. Das ist übrigens auch der ursprüngliche SINN dieser Statute, denn damit kann man die Fiktion der Einheitsgemeinde umgehen, von der das B-VG ausgeht.
Und was das Argument "das B-VG definiert Stadt nicht" angeht: Wörtlich tut es das nicht, aber eben gar nicht. Konsequent deiner Ansicht folgend gäbe es (rechtlich gesehen) in Österreich gar keine Städte, sondern nur Gemeinden, Marktgemeinden, Stadtgemeinden und Stadtgemeinden mit eigenem Statut. Unter letzteren gibt es dann verschiedene Grade der "Verselbstständigung" wie man zB im Vergleich von St. Pölten und Wiener Neustadt sieht.
Ich hab ja oben schon gesagt, daß ich das vielleicht etwas zu sehr von der juristischen Seite sehe, denn man kann ja "Stadt" auch nach Einwohnern, Infrastruktur und Reputation oder historischem Stadtrecht einteilen. Deswegen habe ich auch nie gesagt, daß die Bezeichnung "Stadt" falsch sei (für zB Dornbirn oder Bregenz) - ich habe nur angemerkt, daß es irreführend ist, weil das Gesetz diese Kategorisierung nicht kennt. Das Gesetz kennt nur Stadtgemeinden ohne Statut und Stadtgemeinden mit Statut (üblicher, aber nicht notwendigerweise im Statut selbst dann als "Stadt X" bezeichnet). --Chris Carter (bla|+/-) 01:35, 2. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Hi CC!
1) Bzgl den abweichenden Regelungen von den Gemeindeordnungen hast Du natürlich Recht (habe ich auch nicht bestritten).
2) Mein Hauptpunkt ist, dass sowohl in der Diskussion als auch im Artikel behauptet wird, STATUTARSTÄDTE WÄREN KEINE GEMEINDEN. Siehe bereits erwähntes Zitat Stadt und Gemeinde sind zwei Dinge und gehören im ersten Satz gleich einmal scharf getrennt. Diese Auffassung ist definitiv falsch. Die Verfassung bezeichnet eben auch die Statutarstädte und sogar die Bundeshauptstadt Wien als Gemeinden.
3) Betreffend Und was das Argument "das B-VG definiert Stadt nicht" angeht hast Du mich falsch verstanden. Ich bin der Meinung, dass der Vf-Geber den historischen Stadtbegriff vorausgesetzt hat, womit keine eigene neue Definition nötig war/ist. Gerade auch die Erwähnung des Städtebundes
Artikel 115. (3) Der Österreichische Gemeindebund und der Österreichische Städtebund sind berufen, die Interessen der Gemeinden zu vertreten.
als Vertretungsorg deutet darauf hin, dass der Österreichische Verfassungsgesetzgeber vom klassischen, vom Städtebund gelebten, Stadtbegriff ausgeht. (Kompetenzrechtlich hat er den Ländern großen Spielraum gegeben, den Titel Stadtgemeinde zu verleihen.) Allerdings sind diese Aspekte für den Artikel gar nicht so wichtig. Entscheidend ist, dass Punkt 2 eingearbeitet wird, was ich jetzt dann gleich mache.
Alsdann, auf gute Zusammenarbeit, beste Grüße, Bernhard Wallisch 13:52, 2. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Da haben wir wohl klassisch aneinander vorbei geredet. *g* Natürlich hast du Recht: Städte mit eigenem Statut sind auch Gemeinden, nur halt solche mit Sonderrechten und -pflichten. Alle Gebietskörperschaften unterhalb des Landes sind Gemeinden. (Bezirke/BH sind ja reine Verwaltung - daher auch politischer Bezirk - und daher keine Gebietskörperschaft) Trotzdem finde ich, sollte man diese Trennung zwischen Städten mit und ohne Statut in diesem Artikel ansprechen. --Chris Carter (bla|+/-) 14:28, 2. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Ergänzung: Habe es mal provisorisch umformuliert, wenn das so okay ist? Außerdem suche ich jetzt bei Statistik Austria noch schnell die größte und kleinste Statutarstadt raus, damit auch die Beispiele "vollständig" sind.

Ich glaube, wir haben's jetzt gut hinbekommen. Hast Du einen Überblick, welche Artikel mit Bezügen zu Österreichischem Öffentlichen Recht noch zu bearbeiten wären? Auf weitere gute Zusammenarbeit, greets, Bernhard Wallisch 15:07, 2. Mai 2008 (CEST)Beantworten

So aus dem Stehgreif nicht, aber als ersten Anhaltspunkt können wir ja die in "deutschlandlastig" eingetragenen Rechtsartikel überarbeiten ;) Würde mich jedenfalls über weitere, positive Zusammenarbeit freuen --Chris Carter (bla|+/-) 16:12, 2. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Verschoben von Diskussion:Gemeindestatus (Österreich) Luke081515 21:59, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten