Diskussion:Gamertinger Urkunden

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Baselgias in Abschnitt Schreibweise

Schreibweise Bearbeiten

Gammertinger vs. Gamertinger: In der Schweiz scheint die Schreibweise mit einem m vorzuherrschen wie zum Beispiel hier. Das Bündner Monatsblatt (1/2021, S. 67) schreibt: Während sich der Ortsname heute mit Doppel m schreibt, wird für das Adelsgeschlecht die herkömmliche Schreibung mit einem m beibehalten. Auch das HLS schreibt nur ein m.--Parpan (Diskussion) 11:55, 14. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Zum Inhalt und Struktur dieser Seite ist verschiedenes anzumerken bzw. zu bemängeln:
  1. Schreibweise Gammertingen bzw. Gamertingen: Die aktuellste und umfangreiche Arbeit zu den Gammertinger stammt wohl von Casimir Bumiller (Zwischen Alp und Alpen - Die Grafen von Gammertingen in der politischen Welt des Hochmittelalters) Südverlag 2019. ISBN 978-3-87800-132-4 Bumiller schreibt Gammertinger mit zwei 'm'. Auch die Wikipedia Seiten zu den Gammertingen (Adelsgeschlecht) verwendet zwei 'm'.
  2. Der aktuelle Beitrag spricht von Gamertinger 'Urkunden'. Korrekter wäre wohl Gammertinger 'Verträge'. Es handelt sich ja um Verkaufs- bzw. Schenkungsverträge.
  3. Im Beitrage heisst es 'wurden am 22. Januar 1139 aufgesetzt'. Das ist nicht korrekt. Der erste Vertrag wurde im März 1137 aufgesetzt und am 22.1.1139 nochmals datiert (wahrscheinlich mit diesem Datum beurkundet). Dadurch ist es üblich, die Gammertinger Verträge mit dem Datum 1137/39 zu bezeichnen.
  4. Im Beitrag fehlen 'die Güter am Schlatain' (=Celerina/Schlarigna)
  5. Im Beitrag fehlen einleitende Informationen zur politischen Situation jener Zeit im Oberengadin.
  6. Im aktuellen Artikel heisst es 'Grund für den Verkauf war, dass das Oberengadin als damals abgelegenes inneralpines Tal für die Grafen von geringem Nutzen war und kaum Gewinne abwarf.'. Das dürfte schlicht falsch sein (siehe historischer Kontext in jener Zeit). Das Oberengadin war ein überaus reiches Tal mit besonderen klimatischen Bedingungen und Getreideanbau bis 1700 Meter ü. Meer. Wieso sollte der Bischof 800 Mark Silber und 60 Unzen Gold (für den ersten Vertrag) plus 200 Mark Silber (für den zweiten Vertrag) bezahlen, wenn das Kaufgut kaum Gewinne abwarf?
  7. Der aktuelle Beitrag weist eine einzige Literaturstelle und keinen einzigen Einzelnachweis auf. Es gibt viele Quellen, welche sich mit diesen Verträgen auseinandersetzen, z.B.
- Dissertation von Annemarie Schwarzenbach (1931)
- Albert Fischer - Das Bistum Chur (2017) - ISBN 978-3-86764-807-3
- Handbuch der Bündner Geschichte (2000) ISBN 3-905342-01-4
- Eugen Durnwalder - Kleines Repetorium der Bündner Geschichte (1970)
- Casimir Bumiller - Zwischen Alp und Alpen - Die Grafen von Gammertingen in der politischen Welt des Hochmittelalters (2019) ISBN 978-3-87800-132-4
Ich freue mich auf Eure kritischen Hinweise und erlaube mir, den Artikel komplett neu aufzusetzen, mit zusätzlichen Einzelnachweisen zu versehen und den Titel zu präziseren: 'Gammertinger Verträge'.
Beste Grüsse von Baselgias --Baselgias (Diskussion) 17:36, 23. Mär. 2023 (CET)Beantworten