Diskussion:Fritz Sack

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 91.45.205.184 in Abschnitt AHS?

Eintrag von "Fritz Sack" Bearbeiten

Ich habe den bestehenden Eintrag in zweierlei Hinsicht korrigiert:

1. Der Geburtsort ist nicht "Bordesholm" (dort habe ich lediglich einige Jahre während der Schulzeit bis zum Abitur verbracht!) - richtig ist: Neumark i.Pom (heutiges Polen).

2. Die Auskunft über die von mir vertetene Position des Labeling ist schlicht ignorant und falsch. Es kann keine Rede davon sein, dass ich eine "fast verschwundene" Postion des Lableing vertreten - vielmehr ist sie in Diskurstheorie und Konstruktivismus in einer Weise "aufgehoben" und fortgeführt, wie es Kritiker offensichtlich nicht begriffen haben oder leider nicht eingestehen wollen. --Prof.Fritz Sack 18.02.10, 11.05 Uhr (ohne Benutzername signierter Beitrag von 80.171.193.197 (Diskussion | Beiträge) )

Wir haben Pobleme:
1. Kann sich jeder hier "Fritz Sack" nennen, sich sogar unter Benutzer:Fritz Sack anmelden. Das heißt noch lange nicht, dass es sich dabei um den Kriminolgen Fritz Sack handelt. Aus dem Dilemma kommt man hier nicht raus. Es müssten also Belege (und keine Behauptungen) für den Geburtsort geliefert werden. Ich werde vorerst Bordesholm entfernen und keinen neuen Ort eintragen.
2. Daran, dass die Kritiker des Labeling Approach (und wo es um die radikele sack'sche Version geht, ist das die gesamte akademische Mainstream-Kriminologie) die wahre Natur eben dieser Theorie nicht begreifen oder anerkennen können, lässt sich hier nichts ändern. Ich habe die kriminologische Lehrbuchmeinung (sehr kurz) referiert, kann's aber noch verknappen.
3. Die übrigen inhaltlichen Änderungen werde ich wikifizieren, das heißt, in die hier übliche Form bringen. Und unbelegte Behauptungen fliegen raus. --Jürgen Oetting 14:29, 19. Feb. 2010 (CET)Beantworten

AHS? Bearbeiten

Sack ist Mitglied im Kuratorium[1] der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität. Dieser Verein setzt sich für eine sehr weitreichende Liberalisierung von Sexualität ein, u. a. wird gegen die Strafbarkeit sogenannter einvernehmlicher sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern argumentiert[2]. Der Link, der hierfür als Beleg angegeben wurde, ist tot. Könnte bitte jemand diese Angabe überprüfen? Danke sehr.--Aschmidt 15:27, 18. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität heißt es unter "Aktuelles": “Im Hinblick auf entsprechende Presseberichte erlaubt sich die AHS e. V. folgenden Hinweis: Die AHS e. V. vertritt keine Position, wonach sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern legalisiert werden sollen. Auch in der Vergangenheit hat keine anderslautende Vereinsposition der AHS e. V. bestanden. Zudem existieren auch keine anderslautenden Veröffentlichungen, die vom Vorstand der AHS e. V. als Vereinsposition gebilligt worden sind.” [1] (nicht signierter Beitrag von 91.45.205.184 (Diskussion) 22:53, 15. Apr. 2015 (CEST))Beantworten

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