Diskussion:Freie Benutzung

Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 132.176.171.88 in Abschnitt Neue Regelung seit 2021

Verweis (Absatz) zu anderen Rechtsordnungen Bearbeiten

Wenn jemand weitermachen will: Vielleicht ist ein Absatz/Verweis auf ähnliche Regeln in anderen Rechtsordnungen sinnvoll. Beispielsweise im US-Recht ist es anscheinend(!) das hier: en:Derivative_work#When_does_derivative-work_liability_exist.3F. Viele Grüße --Saibo (Δ) 23:34, 3. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Beispiel Bearbeiten

Ich halte das Beispielbild für fragüwrdig. Gab es zu diesem Fall ein Gerichtsurteil? Dann wäre das nämlich Theoriefindung. Für mich sieht das auchnicht mehr wirklich nach freier Benutzung aus. --rtc (Diskussion) 00:07, 12. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Jep, sehe ich auch so. Die Basis ist die Ähnlichkeit und es wird keine anderes Ziel verfolgt als die Abbildung des Porträtierten .. Belege konnte ich leider nicht finden. (nicht signierter Beitrag von 87.143.206.192 (Diskussion) 22:24, 15. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Einschränkungen für Musik unvollständig Bearbeiten

Leider ist die Darstellung im Artikel der Art, dass das BGH eine Entscheidung im Jahre 2008 getroffen haben soll, so dass Samples freie Werke sind. Dies ist leider jedoch nicht so: Im Grunde wurde bestätigt, dass kein Stück eines Tonträgers nutzbar ist, es sei denn es kann KEINE gleichwertige (Ähnlichkeit ?!) Sequenz hergestellt werden UND es handelt sich nicht um eine Melodie ($24.2).

http://justiz.hamburg.de/presseerklaerungen/3026788/pressemeldung-2011-08-19/

pers. Anm.: Es ist zum Brechen ($>§) (nicht signierter Beitrag von 87.143.206.192 (Diskussion) 22:24, 15. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Danke für den Hinweis, das Kapitel Musik hatte ich zugegeben noch nie gelesen. Ich habe den entsprechenden Teil umformuliert und eine Spekulation ganz entfernt. Metall auf Metall ist ja zweimal zum BGH gegangen und im ersten Urteil hat der BGH noch einen Grundsatz aufgestellt, der die Möglichkeit nicht völlig ausschloss. Grüße --h-stt !? 14:40, 17. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Neue Regelung seit 2021 Bearbeiten

Gibt es hier auf WP schon eine nähere Erklärung der neuen EU-Regelung, die seit Juni 2021 zumindest hier in Deutschland gilt? Soweit ich das überblicken kann (bin aber halt kein Jurist), gibt es nach der neuen Regelung keine Ausnahme für Musik mehr, so dass Parodien von Liedern nun zulässig sein müssten. Dafür ist der Begriff des Pastiche (der zumindest im Deutschen bis dahin fast völlig ungebräuchlich war) wohl noch sehr schwammig, so dass dort aktuell wohl noch eine relativ große Rechtsunsicherheit bestehen dürfte. Hier wäre es toll, wenn jemand die neue Regelung einmal erklären oder zumindest einen guten Link zur neuen Rechtslage anbringen könnte. --132.176.171.88 17:57, 15. Mai 2023 (CEST)Beantworten