Diskussion:Feuerwiderstand/Archiv

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von GPH-CD in Abschnitt Brandschutzklasse

Kennbuchstaben

Meines erachtens ist Die Darstellung der unterschiedlichen Buchstaben zb. T, G usw. nicht korrekt bzw. zu unspezifisch dargestellt.

Dies ist ein Wiki, Du kannst mit Deinem Wissen beitragen! --149.229.98.76 10:47, 8. Mär 2006 (CET)
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Brandwiderstand

Wennn mich nicht alles täuscht - sind diese Normen veraltet - gilt neu nicht die Normierung mit E ..- EI.. usw?


Derzeit gelten noch beide parallel, siehe Bauregelliste des DIBT

Klassifizierungskonzept für den Bereich des Brandschutzes: DIN EN 13501-1 (Brandverhalten) bzw. der DIN EN 13501-2 (Feuerwiderstand) sind aktuell und einzuarbeiten. Ich hab nur momentan leider keine zeit :-( --Rotkäppchen 13:50, 16. Feb. 2010 (CET)

Das mit dem "gelten" ist so eine Sache, dazu zwei Gedanken: "Gelten" tun ja immer die "allgemein anerkannten Regeln der Technik". Diese sind in den Normen festgelegt und sollen die Basis für die Zusammenarbeit z.B. in Verträgen bilden. Das ist zu unterscheiden vom "Stand der Technik", dieser ist meist höher, da neuer als eine Norm. So eine Norm braucht ja ihre Zeit, bis sie verabredet und beschlossen ist... Im Schadens- bzw. Streifalle hat sich die richterliche Rechtsprechung auch meist an den anerkannten Regeln der Technik orientiert. Meist - also kann auch die Frage auftauchen, warum nicht der "Stand der Technik" als Vorgabe galt, wenn dadurch z.B. ein Unfall hätte vermieden werden können... Also besser die neueren Normen anwenden Gedanke zwei: Da Normen kein Staatliches Recht sind, sondern private Vereinbarungen darstellen, muss man untereinander selber festlegen, welche Basis denn gelten soll. Wenn man sich daran erinnert, das die ersten Normen entstanden sind, damit beim Bau des Pariser Eifelturmes die Schrauben aus Lothringen in die Muttern aus dem Département Moselle passen, weiss man, warum etwas genormt sein sollte - natürlich mit derselben Norm... Aber das alles nur am Rande. (nicht signierter Beitrag von 88.76.159.67 (Diskussion) 13:16, 18. Feb. 2011 (CET))

Das sind die neuen Brandschutzklassen --Claus Rebler www.zunami.at 11:18, 5. Okt. 2011 (CEST)

  • Brandschutzklasse (Baustoffklasse, Brennbarkeitsklasse) : Das Brennverhalten von Baustoffen wird in Deutschland nach DIN 4102 klassifiziert. Baustoffe werden in nichtbrennbare Klassen (A1 = ohne organische Inhaltsstoffe und A2 = mit organischen Inhaltsstoffen) und brennbare Klassen (B1 = schwer entflammbar, B2 = normal entflammbar und B3 = leicht entflammbar) eingeteilt. Die Brandschutzklasse ist ein entscheidendes Kriterium (neben z.B. mechanischen Eigenschaften) für die Zulassung von Baustoffen für bestimmte Einsatzzwecke. Die Verwendung von leicht entflammbaren Baustoffen ist im Bauwesen gesetzlich verboten.
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Brandschutzklasse

Laut DIN4102-1:1998-05 Baustoffklasse, nicht Brandschutzklasse.... A, A1, A2 = nichtbrennbare Stoffe B = brennbare Stoffe B1 = schwerentflammbare Stoffe B2 = normalentflammbare Stoffe B3 = leichtentflammbare Stoffe A.V92.75.133.149 12:17, 20. Jan. 2013 (CET)

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