Diskussion:Festungshaft

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Gesetzesfreak

Sollte bei "berühmten Festungshäftlingen" nicht auch Friedrich_II._(Preußen) erwähnt werden? ConjurerDragon 09:20, 17. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Er kam zu seiner „Festungshaft“ infolge einer väterlichen Erziehungsmaßnahme, sie war kein Vorgang im Sinne des Lemmas.--Gloser (Diskussion) 15:48, 19. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Was sind geistige Getränke? --80.187.109.76 13:14, 15. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Das.--Gloser (Diskussion) 16:29, 15. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Dann ist der Redirect Geistige Getränke falsch: das sind nicht notwendig Spirituosen, sondern der Begriff ist ein Synonym von "Alkoholica", also auch Bier und Wein.--2001:A61:20FE:FE01:3960:8389:4540:18DC 15:19, 19. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
So isses tatsächlich gewesen. Ich verlinke das jetzt.--Gloser (Diskussion) 15:26, 19. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Die Aussage des ersten Absatzes "Die Schweiz kannte diese Strafform nie." widerspricht der Aussage im Artikel über Armin Mohler: "Noch im selben Jahr ging er zurück in die Schweiz. Hier wurde er aufgrund von „illegalem Grenzübertritt, versuchter Wehrkraftschwächung und Dienstversäumnis“ zu einem Jahr Festungshaft verurteilt." Ijuedt (Diskussion) 14:00, 28. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Jetzt habe ich das Rätsel gelöst und in den Artikel über Armin Mohler eingearbeitet.--Gesetzesfreak (Diskussion) 12:52, 6. Mär. 2022 (CET)Beantworten