Diskussion:Falsche Namensangabe

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von INM in Abschnitt Geschlecht

Absatz 1 und 2

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Der Artikel referenziert mehrfach die Absätze 1 und 2, ohne diese im einzelnen näher vorzustellen. Natürlich kann ich dem Link aus der ersten Referenz folgen, die auf den Text verweist. Auch lässt sich einiges über die impliziten Hinweise beim zweiten oder dritten Durchlesen rekonstruieren. Ich fände es aber auch hilfreich, wenn der Wikipedia-Text für sich alleine genommen etwas verständlicher wäre und würde daher anregen, den entsprechenden Paragraphen zu Beginn etwas vorzustellen. --AFBorchert 07:48, 18. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Deutschlandlastigkeit

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Der Artikel gibt offenbar nur das deutsche Recht wieder. Es fehlen Hinweise auf die entsprechende Rechtssituationen in den Rest des D-A-CH-Raums oder sonstige Länder. --AFBorchert 07:51, 18. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Veraltet?

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"auch für Soldaten oder Beamte der NATO im Geltungsbereich des Gesetzes und für Soldaten oder Beamte der Siegermächte im Land Berlin." - Könnte es sein, daß dieser Passus wenigstens seit ein paar Jahren überholt ist? Oder haben die Befreier & Besatzer tatsächlich noch Sonderrrechte in Berlin? 217.228.93.105 01:57, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten

So stehts im Göhler. WB 06:23, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Soldaten sind im Rahmen von Sicherungs und Wachaufgaben zuständig. Steht aber auch so im Artikel. --Bojo 16:34, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Und damit nur auf dem Gebiet von Bundeswehranlagen bzw. nur Feldjäger gegenüber aktiven Bundeswehrangehörigen. Gegenüber Bürgern/Zivilisten hat kein Soldat, egal welchen Rang er hat, irgendwelche weitergehende Rechte als jeder Bürger hat. DAS sollte hier mal rausgestellt werden. Danke! 84.60.144.152 03:47, 24. Mär. 2009 (CET) (Jörg)Beantworten

Geschlecht

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Demnach brauche ich niemals mein Geschlecht anzugeben (außer natürlich beim Beantragen eines Ausweises)? --INM 07:47, 24. Mär. 2009 (CET)Beantworten