Diskussion:Fahrtenmesser

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Synuchus in Abschnitt Rechtliche Situation ist nicht klar dargestellt

Rechtliche Situation ist nicht klar dargestellt Bearbeiten

Ein löblicher und wichtiger Absatz, aber in der jetzigen Form verwirrt er. Auf der einen Seite wird dargestellt, dass feststehende Messer mit über 12 cm Klingenlänge nicht griffbereit getragen werden dürfen, mit Erläuterungen zu Faust- und Springmessern. Abschließend wird dargestellt, dass ein Fahrtenmesser mit seiner einseitig geschliffenen, feststehenden Klinge im Gegensatz dazu als legaler Gebrauchsgegenstand eingestuft werden. Der erste und der letzte Satz stehen für mich im Widerspruch, es sei denn, man führt nur Fahrtenmesser mit unter 12 cm langer Klinge mit sich. Dann müsste das aber auch so da stehen. Der Exkurs zu den als Waffe definierten Messertypen gehört eigentlich gar nicht hierher. --Synuchus (Diskussion) 14:05, 6. Nov. 2022 (CET)Beantworten