Diskussion:Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen/Archiv/2004

Allgemeines

Was meint der Dichter wohl unter: "i.V.m." ??? Solche Rätsel sollten bei der Wikipedia nach Möglichkeit immer aufgelöst werden. Danke! %~} Ilja 23:01, 24. Aug 2004 (CEST)

Danke Hadhuey, ich wollte es gerade korriegieren, da ich es an der 1.217. Google-Fundstelle endlich gefunden habe, und schon war es nicht mehr da:
also in den juristischen Texten gilt: i.V.m. = "in Verbindung mit"! Ilja 23:29, 24. Aug 2004 (CEST)

Sorry dass ein "Rätsel" so viel Wirkung hinterlässt - Gruss thomas 12:57, 25. Aug 2004 (CEST)

Weiß jemand was über die Geschichte der Promillegrenzen? Hab mal gehört, dass in den 60er noch 1,8 0/00 BAK als "Grenzwert" galt, in Romanen über die erste Hälfte des 20.JH spielten Grenzen anscheinend gar keine Rolle. Gruß Wuselmart 00:18, 11. Mär 2006 (CET)

Noch Anfang der 50er Jahre gab es in der BRD keine Promillegrenzen, Fahruntüchtigkeit wurde im Zweifelsfall experimentell festgestellt, indem der Angeklagte vom Gericht unter Alkohol gesetzt wurde und dann mit der Tat-BAK auf einem abgesperrten Platz fahren mußte (kein Witz). Die Promillegrenzen sind übrigens nicht gesetzlich festgelegt, sondern Ergebnis der Rechtsprechung. --Theodor Rieh 13:21, 15. Aug 2006 (CEST)

Frage an Ollo: Warum hast du die "absolute Fahruntüchtigkeit" bei der 0,3-Promille-Regelung rausgenommen? --Theodor Rieh 19:45, 16. Aug 2006 (CEST)

Ich war etwas verwirrt, dass du den Diskussionsbeitrag oben eigefügt hast.. Ich habe „absolute Fahruntüchtigkeit“ bei 0,3 aus der Überschrift rausgenommen weil ich die Reihenfolge etwas merkwürdig fand. Zuerst „Absolute Fahruntüchtigkeit“ dann „Relative Fahruntüchtigkeit“ und anschließend wieder „Absolute Fahruntüchtigkeit“. Eigentlich hätte ich lieber nur „1,1-Promille-Grenze“, „0,5-Promille-Grenze“ und „0,3-Promille-Grenze“ geschrieben. Es geht doch primär um die Promillegrenzen oder? Ollo 20:44, 16. Aug 2006 (CEST)

Frage an ad.ac: Wieso wäre denn die 0,3-Promille-Grenze kein Sonderrecht für Trinkgewohnte? (Das heißt, natürlich nicht die 0,3-Promille-Grenze, sondern deren Nichtgültigkeit) --Theodor Rieh 19:52, 16. Aug 2006 (CEST)

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