"Faktisch eine Bestätigung und komplette Übernahme des Verfassungsentwurfs, die Chomeini in seinem Exil in Frankreich hat ausarbeiten lassen" Entschuldigt mal, aber der große Unterschied zwischen beiden Versionen ist doch das Welayat-e-faghieh, die legte nach dem Grundsatz 5 der Verfassung der islamischen Republik Iran von September 1979 die Führungsbefugnis bis zur Wiederkehr des 12. Imam in die Hände „einer befähigten und gottesfürchtigen“ Einzelperson oder Gruppe. (Literatur gibs dazu ja ohne Ende) Das war doch in der ursprünglichen Version der Verfassung nicht drin. Und das ist doch ein ziemlich wichtiger Punkt.

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