Diskussion:Erschöpfungsgrundsatz

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Soerlein in Abschnitt Beispiel immer noch gewünscht
Als Erschöpfung bezeichnet man im Recht des geistigen Eigentums den
Verbrauch des Verbreitungsrechts durch das erstmalige Inverkehrbringen. Der Gesetzgeber
kann eine Erschöpfung in jedem Rechtsgebiet vorsehen, das ein Verbreitungsrecht vorsieht, insbesondere 
im Urheberrecht, Patentrecht und Markenrecht.

Das ist sicher nicht OMA-tauglich. Ich begreife nicht wirklich, was mit diesem Absatz ausgedrückt werden soll, ohne die Links nachzulesen. Das sollte aber beim ersten Absatz doch möglich sein. Ein paar erklärende Worte für den Laien wären toll. -- 80.136.35.113 16:22, 5. Jun 2006 (CEST)

Beispiel gewünscht Bearbeiten

Ich hätte ganz gern einen klaren Beispiel. (nicht signierter Beitrag von 194.156.44.7 (Diskussion) 14:46, 22. Apr. 2015 (CEST))Beantworten



Passagen gestrichen

Ich habe mir erlaubt zwei Passagen zu streichen. Überspitzt gesagt implizieren diese:

  1. "Es würde niemand ein Buch schreiben ohne Urheberrecht" und
  2. "Patente beförderten gesellschaftlichen Fortschritt"

Man mag von Patenten halten was man will, ich würde aber meinen, daß solche Fragen in den Hauptartikel Patente gehören und nicht zur Patenterschöpfung.

--Enrico Härtel 16:57, 17. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Verhältnis zum Schuldrecht, Lizenzvereinbarungen etc... Bearbeiten

Jemand der was von der Materie versteht sollte dringend die begrenzte Reichweite des Erschöpfungsgrundsatzes auf die sachenrechtliche Ebene erwähnen. In der Praxis werden ja recht häufig doch vertragliche Abreden getroffen, die diesen Grundsatz im Verhältnis der Parteien modifizieren bzw. ausschließen??! --Zib (Diskussion) 19:58, 19. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Europäischer Wirtschaftsraum Bearbeiten

Der Abschnitt "Europäischer Wirtschaftsraum" beschäftigt sich ausschließlich mit EU-Erschöpfung und sagt (leider) gerade nichts dazu aus, aus welchen Vorschriften sich die noch weitergehende Erschöpfung im Europäischen Wirtschaftsraum (z.B. für Norwegen) ergibt. Das sollte bei Gelegenheit jemand ändern oder die Überschrift anpassen.--217.5.217.75 09:29, 31. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Download - Used Soft? Bearbeiten

Hier fehlt die Thematik der Erschöpfung beim Download von Software oder anderen urheberrechtlich geschützten Werken. Insbesondere die Used Soft Rechtsprechung bietet viele Möglichkeiten zur Darstellung. Grüße --h-stt !? 15:14, 17. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Ich bin schon seit ein paar Tagen dabei, aber das dauert nochmal ein paar Tage. — Pajz (Kontakt) 19:48, 17. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Danke dir. Das war nicht als Kritik gedacht, sondern als Anregung. Wenn du es auf dem Schirm hast, ist alles in Ordnung. Grüße --h-stt !? 17:41, 19. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Beispiel immer noch gewünscht Bearbeiten

Der Artikel ist mir durch die geballten juristischen Fachausdrücke (die ja nötig sein mögen) zu abstrakt und letztendlich unverständlich, m. E. fehlt ein griffiges Beispiel. Soerlein (Diskussion) 06:04, 16. Aug. 2020 (CEST)Beantworten