Diskussion:Erich Hossenfelder

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 87.163.98.44 in Abschnitt Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem dies kroch!

Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem dies kroch! Bearbeiten

... wurde er 1933 entsprechend § 6 Berufsbeamtengesetz („zur Vereinfachung der Verwaltung“) mit 58 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.

Nach § 6 des Gesetzes konnten Beamte außerdem „zur Vereinfachung der Verwaltung“ ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzt werden.

Im Lemma wird die Gesetzesbegründung des Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums unkommentiert wiedergegeben.

Als hätte Hans Globke die Feder geführt. --87.163.98.44 08:44, 10. Apr. 2010 (CEST)Beantworten