Diskussion:Ergänzungssteuergesetz

Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Enzian44
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Die Unterschrift des Kaisers trägt nichts zur Verkündung, also zur öffentlichen Bekanntmachung, bei. Dafür gibt es Gesetz- und Verordnungsblätter, damals ausschließlich in gedruckter Form. --Enzian44 (Diskussion) 03:31, 4. Jan. 2024 (CET)Beantworten